Ankündigung

Einklappen
Keine Ankündigung bisher.

nicht benutzbares Einfamilienhaus (Grundsteuererklärung: Bayern)

Einklappen
X
 
  • Filter
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge

    #16
    Soweit ich das in diversen Beiträgen im Forum richtig gelesen habe, gehörte nach bisherigem Grundsteuerrecht das Bauernhaus zum Wohnen mit zur Landwirtschaft. Nach neuem Recht muss das Wohnhaus mit "Umgriff" unter separatem Aktenzeichen als Grundvermögen deklariert werden.
    SCJ timote
    Hinweis ohne Bezug zu diesem Beitrag: Bitte u.a. das Steuerformular und das Veranlagungsjahr angeben. Im Falle von Fehlermeldungen sollten diese möglichst zitiert werden. Das erleichtert hilfreiche Antworten.

    Kommentar


      #17
      Nach neuem Recht muss das Wohnhaus mit "Umgriff" unter separatem Aktenzeichen als Grundvermögen deklariert werden.
      So ist das ! Allerdings ist das Wohnhaus nach seinen Angaben nicht bewohnbar und wurde auch von den Eltern nicht für Wohnzwecke genutzt.

      Mir wurde empfohlen die Fläche der Hofstelle und dazu gehörenden Raum selbst neu auszumessen, da die Fläche im Bayernatals zu groß ist.
      600 m² sind für eine Hofstelle einschließlich "Wohnteil" jetzt nicht die Welt !

      Wenn es doch als Hofstelle deklariert ist darf man doch auch dort wohnen?
      Ob man im Außenbereich ein Wohnhaus errichten oder sanieren darf, richtet sich nach Baurecht. Mit der Bewertung für Zwecke der Grundsteuer

      besteht da kein Zusammenhang.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar

      Lädt...
      X