Soweit ich das in diversen Beiträgen im Forum richtig gelesen habe, gehörte nach bisherigem Grundsteuerrecht das Bauernhaus zum Wohnen mit zur Landwirtschaft. Nach neuem Recht muss das Wohnhaus mit "Umgriff" unter separatem Aktenzeichen als Grundvermögen deklariert werden.
Ankündigung
Einklappen
Keine Ankündigung bisher.
nicht benutzbares Einfamilienhaus (Grundsteuererklärung: Bayern)
Einklappen
X
-
Nach neuem Recht muss das Wohnhaus mit "Umgriff" unter separatem Aktenzeichen als Grundvermögen deklariert werden.
Mir wurde empfohlen die Fläche der Hofstelle und dazu gehörenden Raum selbst neu auszumessen, da die Fläche im Bayernatals zu groß ist.
Wenn es doch als Hofstelle deklariert ist darf man doch auch dort wohnen?
besteht da kein Zusammenhang.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
Kommentar
Kommentar