Soweit ich das in diversen Beiträgen im Forum richtig gelesen habe, gehörte nach bisherigem Grundsteuerrecht das Bauernhaus zum Wohnen mit zur Landwirtschaft. Nach neuem Recht muss das Wohnhaus mit "Umgriff" unter separatem Aktenzeichen als Grundvermögen deklariert werden.
Ankündigung
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Keine Ankündigung bisher.
nicht benutzbares Einfamilienhaus (Grundsteuererklärung: Bayern)
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So ist das ! Allerdings ist das Wohnhaus nach seinen Angaben nicht bewohnbar und wurde auch von den Eltern nicht für Wohnzwecke genutzt.Nach neuem Recht muss das Wohnhaus mit "Umgriff" unter separatem Aktenzeichen als Grundvermögen deklariert werden.
600 m² sind für eine Hofstelle einschließlich "Wohnteil" jetzt nicht die Welt !Mir wurde empfohlen die Fläche der Hofstelle und dazu gehörenden Raum selbst neu auszumessen, da die Fläche im Bayernatals zu groß ist.
Ob man im Außenbereich ein Wohnhaus errichten oder sanieren darf, richtet sich nach Baurecht. Mit der Bewertung für Zwecke der GrundsteuerWenn es doch als Hofstelle deklariert ist darf man doch auch dort wohnen?
besteht da kein Zusammenhang.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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