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Grundsteuer - Baden Württemberg, Zweifamilienhaus

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    #16
    Wenn ich aber die Miteigentumsanteile beider Wohnungen zusammen rechne, komme ich nicht auf die gesamte Grundstücksfläche.
    Wo ist mein Denkfehler ?
    Das kommt bei Wohnungseigentum dann vor, wenn es zwar in der Natur eine Realteilung von Flächen gibt, bei den Miteigentumsanteilen

    laut Grundbuch aber nicht. Die bestehen nun mal an beiden Flurstücken und das führt zu rechnerischen Anteilen, aus denen der Grundsteuerwert

    und der Grundsteuermessbetrag abgeleitet werden. Das ist kein Denkfehler, das ist gesetzlich eben so geregelt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Aber wenn mein Grundstück sagen wir 600m² hat und meine beiden Wohungenmit den Anteilen zusammen 300m² ergeben, zahle ich doch nicht nur für 300m² sondern auch für 600m² ?

      Weil bei einem Einfamilienhaus zahle ich ja auch das ganze Grundstück oder nicht ?

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        #18
        Weil bei einem Einfamilienhaus zahle ich ja auch das ganze Grundstück oder nicht ?
        Bei einem Einfamilienhaus sind Zähler und Nenner ja auch jeweils 1, und nicht 248 und 1000, was ja auf weniger als ein Viertel der Flächen

        der Flurstücke hinausläuft. Außerdem habe ich es so verstanden, dass die 248 für eine Eigentumswohnung gelten. Da hat doch jede eine eigenen Grundbucheintrag.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Ja, da hast du recht mit den 248 für eine Wohung. Und genau an dem Punkt komm ich mit dem Verständnis nicht weiter.

          Wie komme ich da bei dem Grundstück auf die gleiche Zahl an Miteigentumsanteil, da mit ja sowieso das ganze Grundstück gehört ?

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            #20
            Wie komme ich da bei dem Grundstück auf die gleiche Zahl an Miteigentumsanteil,
            Das schaffst du nicht, denn rechtlich maßgeblich ist allein, was im Grundbuch steht. Jetzt mach erst mal deine 2. ETW, dann wirst du sehen,

            dass du insgesamt in etwa auf die Flächen kommst, die du real in Besitz hast.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Mache ich

              Aber bei einem Einfamilienhaus gebe icj im Prinzip nur das gesamt grundstück an, korrekt ?

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                #22
                Aber bei einem Einfamilienhaus gebe icj im Prinzip nur das gesamt grundstück an, korrekt ?
                Da gehört das gesamte Flurstück zur gleichen wirtschaftlichen Einheit, deshalb sind Zähler und Nenner jeweils 1
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                  #23
                  Zur wirtschaftlichen Einheit gehoerender Anteil: Zeile 17: Was ist bei einem Einfamilienhaus, alleiniger Besitzer, als Zaehler und Nenner einzutragen? Eventuell 1 und 1 ?
                  Danke Rudolf

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                    #24
                    Zur wirtschaftlichen Einheit gehoerender Anteil: Zeile 17: Was ist bei einem Einfamilienhaus, alleiniger Besitzer, als Zaehler und Nenner einzutragen? Eventuell 1 und 1 ?
                    Du meinst Feld 17: Ja, 1 und 1 ist richtig. Das gesamte Flurstück gehört zur wirtschaftlichen Einheit.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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