Wenn ich aber die Miteigentumsanteile beider Wohnungen zusammen rechne, komme ich nicht auf die gesamte Grundstücksfläche.
Wo ist mein Denkfehler ?
Wo ist mein Denkfehler ?
laut Grundbuch aber nicht. Die bestehen nun mal an beiden Flurstücken und das führt zu rechnerischen Anteilen, aus denen der Grundsteuerwert
und der Grundsteuermessbetrag abgeleitet werden. Das ist kein Denkfehler, das ist gesetzlich eben so geregelt.
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