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Grundsteuer Bayern; Einfamilienhaus +ehemalige Werkstatt+ landwirtschaftliche Fläche

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    Grundsteuer Bayern; Einfamilienhaus +ehemalige Werkstatt+ landwirtschaftliche Fläche

    Hallo, mir brennen mehrere Fragen auf den Fingern.
    1. Frage: Auf unserem Flurstück sind ca. 9000qm Grünland und 2900qm Handel und Dienstleistungen zusammengefasst aufgeführt (bestehend aus Wohnhaus + ehemalige KFZ Werkstätte). Gesamt also ca. 12000qm. Nach Renteneintritt steht die Werkstatt leer wird nur noch als Abstellraum genutzt. Wir haben immer Grundsteuer A für die landwirtschaftliche Fläche bezahlt und Grundsteuer B für den Rest. Ich gehe davon aus dass ich 1x Hauptvordruck (plus Ziffer 3 bei wirtschaftlicher Einheit) + Anlage 3 ausfüllen muss (analog Grundsteuer A) und 1x Hauptvordruck (plus Ziffer 2 bei wirtschaftlicher Einheit) plus Anlage 2 (Grundstück). Mich verwirrt nun komplett Feld 16 (Fläche)+17 in Anlage 2: " Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" plus Nenner. Soll ich nun bei Fläche die 2900qm eintragen plus 1/1 Nenner/Zähler (Alleinbesitzer) oder bei Fläche 12000qm (Angabe Bayernatlas unter Flurnummer) und zu wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil: 2900/12000 ? Finde das komplett verwirrend weil beide Teile in einer Flurnummer sind? Ich hoffe das ist verständlich?
    2. Frage: bisher haben wir ca. 7€ Grundsteuer A und gut 700€ Grundsteuer B bezahlt. Mit der neuen Berechnung sinds: Wohnfläche 210qm, Nutzfläche 250qm (ehemalige Werkstatt), Grund 2900qm macht also 210*0,5*0,7=73,5€ Wohnfläche, 250*0,5*1=125€ Nutzfläche, Grund :2100*0,04=84€ +800*0,02=16€, Grund gesamt 100€, Insgesamt 298,5x400% Hebesatz ergibt 1200€ Gesamtbelastung, PUHHHH das ist doch Wahnsinn gegenüber 700€ vorher vor allem da es kein Gewerbebetrieb mehr ist (die Werkstatt wird nicht mehr genutzt). Kann das korrekt sein bzw. gibt es eine Möglichkeit eine nicht mehr genutzte Gewerbehalle (die mit dem Wohnhaus verbunden ist) als Abstellraum oder ähnliches umzuändern sodass die Flächen oder Teile davon unberücksichtigt bleiben so wie Kellerräume? Die Werkstatt wurde unterkellert als Fläche zur Reifenlagerung/Ersatzteillager u.a. Diese Flächen müssten doch evlt. auch als Kellerräume zur Wohnung gerechnet werden können, evtl über einen Nutzungsänderungsantrag oder ähnliches? Oder zumindest über eine Integration in die Einheit Wohnraum (die ja nur zu 70 statt 100% angesetzt wird). Es ist halt seit Jahren keine Nutzfläche mehr (Gewerbeabmeldung vorhanden) und steht leer (Vermietung nicht gewollt bzw. auch baulich schwer möglich da Werkstatt mit Wohnhaus verbunden) aber iwi müssen wir dafür nun mehr bezahlen als für den Wohnraum das ist schwierig zu verstehen in Kombination mit Gewerbeabmeldung/Rentnerdasein.
    Evtl. hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall oder ist das bereits per Definition sogar keine Nutzfläche da kein Gewerbe?

    Ich hoffe der Fall ist halbwegs verständlich geworden und jemand hat den Durchblick und kann mir helfen?
    Vielen lieben Dank bereits im Voraus

    #2
    ... und zu wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil: 2900/12000 ?
    Was verwirrt dich daran ? Das passt doch.

    Das bayerische Flächenmodell sorgt durchaus für Verwerfungen. Ob das über Art. 8 BayGrStG ausgeglichen wird, weiß man derzeit nicht.

    https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich finde den Begriff der wirtschaftlichen Einheit verwirrend. Ist damit das gesamte Flurstück gemeint oder lege die wirtschaftliche Einheit nicht ich selbst sinnvoll fest (hier 1 x wirtschaftliche Einheit Landwirtschaftliche Fläche +1x Handel/Dienstleistungen).
      Wenn ich "Handel und Dienstleistung" als wirtschaftliche Einheit betrachte müsste ich eigenlich bei Fläche 2900qm schreiben und bei Nenner/Zähler wurden ja vorher das Besitzverhältnis abgefragt sprich wieviele Parteien diese wirtschaftliche Einheit gehört. Bei mir gehört es nur einem also hätte ich das eigentlich so ausgefüllt: Fläche 2900qm, zur wirtschaftlichen Einheit gehörend 1/1 (Zähler/Nenner)

      Ich finde das nicht eindeutig ausgedrückt bzw. wahrscheinlich hätte ich eher Jura anstatt Maschinenbau studieren sollen....

      Ich danke Dir für Deine Erklärung

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        #4
        Ich finde den Begriff der wirtschaftlichen Einheit verwirrend. Ist damit das gesamte Flurstück gemeint oder lege die wirtschaftliche Einheit nicht ich selbst sinnvoll fest
        Nein, das ist der Anteil am Flurstück, der über Zähler und Nenner in Zeile 6 der Anlage Grundstück definiert wird. Allerdings nicht nach Gutdünken,

        sondern nach den Nutzungen, also sinnvoll.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Danke Charlie24. Dann stimmen die 2900/12000 tausendstel natürlich. Die 2900 stehen im Bayernatlas unter Handel und Dienstleistungen und die befestigte Fläche liegt bei ca. 2000qm, der Rest ist Garten. Das macht schon einigermaßen Sinn. Wer die Gartengröße jemals festgelegt hat weiß ich nicht. Er grenzt ja direkt an die landwirtschaftlichen Nutzfläche an. Aber so grob geht das hin.

          Nochmals zur Nutzfläche der ehemaligen Werkstatt. Per Definition heißt es: Als Nutzflächen werden Flächen bezeichnet, die insbesondere betrieblichen Zwecken dienen und die keine Wohnflächen sind. Dazu zählen zum Beispiel Werkstätten, Verkaufsräume, Büros. Ein häusliches Arbeitszimmer (Homeoffice) gilt als Wohnfläche.

          Der Passus " insbesondere betrieblichen Zwecken" passt bei uns halt gar nicht die Werkstatt dient keinen betrieblichen Zwecken mehr sie ist halt einfach leer. Würdest Du es trotzdem so sehen, dass dies Nutzfläche ist oder macht es evtl. Sinn hier einen Anhang zu machen und auf eine Befreiung hinzuwirken?

          Vielen Dank nochmal für Deine Hilfestellung und schnelle Antworten, das ist wirklich großartig

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            #6
            Mit der Befreiung wirst du m. E. kein Glück haben. Diese Leerstände bereiten in Bayern schon mehr Leuten Kopfzerbrechen. Für den sog.

            Erweiterten Erlass nach Art. 8 BayGrStG werden die Gemeinden zuständig sein, da geht vor 2024 nichts. Außerdem ist das ja eine

            Ermessensentscheidung, die gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbar sein wird.

            https://www.gesetze-bayern.de/Conten.../BayGrStG/true
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Super , vielen herzlichen Dank !!!

              Der erweiterte Erlass " 3. bei einer Übergröße des nicht zu Wohnzwecken genutzten Gebäudes, sofern dieses eine einfache Ausstattung aufweist und entweder einen Hallenanteil aufweist oder auf Dauer nicht genutzt wird." würde ja zumindest passen. Muss ich mir dann für 2024 merken und den Antrag auf Erlass der Nutzfläche bei der Gemeinde stellen. Mal schauen ob es da Möglichkeiten gibt bzw. evtl. gibts ja dafür auch noch Anpassungen bis dahin.

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                #8
                Hallo,

                jetzt wollte ich meine Daten in Elster abschicken verzweifle aber. Wir haben bisher einen Grundsteuerbescheid A und B erhalten mit zwei unterschiedlichen Aktenzeichen. Daher ging ich davon aus, dass ich auch zwei Erklärungen abgeben muss? 1x Hauptvordruck + Anlage 2 Grundstück und das Aktenzeichen aus bisheriger Grundsteuererklärung B und 1x Hauptvordruck + Anlage 3 (landwirtschaft) und Aktenzeichen aus Grundsteuerklärung A. Dies sieht Elster aber nicht vor bzw. ich bin zu blöd zwei unterschiedliche Hauptvordrucke zu generieren? Oder soll alles in einen einzigen Hauptvordruck dann stellt sich aber die Frage welches Aktenzeichen nehmen und welche Art der wirtschaftlichen Einheit (bei zwei Hauptvordrucken würde ich einmal Landwirtschaft sprich 3 und einmal bebautes Grundstück sprich 2 nehmen.
                Ich bin verwirrt. Gibts dazu ne Lösung oder wie das am Besten auszufüllen ist für so einen Fall?

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                  #9
                  Ich bin verwirrt. Gibts dazu ne Lösung oder wie das am Besten auszufüllen ist für so einen Fall?
                  Natürlich musst du eine neue Erklärung mit Hauptvordruck und Anlage GW3 starten. Dazu muss der bereits erstellte Entwurf geschlossen bleiben,

                  das gleichzeitige Arbeiten an 2 geöffneten Formularen wird von Mein ELSTER nicht unterstützt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                    #10
                    Hallo,

                    heute kam der Grundsteuerbescheid per Post. Die Grundsteuer steigt bei gleichen Hebesätzen somit um ca 80% was iwi schon heftig ist. Sollte ich nun Einspruch einlegen und mich auf den erweiterten Erlass berufen (Nebengebäude, frühere Werkstatt, wird nicht mehr genutzt seit Renteneintritt) oder ist das eine reine Gemeindefrage? Ich mein von allen Seiten wird geraten erstmal Einspruch einzulegen aber auf welcher Basis ist halt die Frage. Rein von der Gesetzeslage ist das ein Nebengebäude und somit die Berechnungsgrundlage richtig und wahrscheinlich daher auch die Bemessungsgrundlage oder macht es doch Sinn vormal Einspruch einzulegen (oder Aufschub?) bis es hierzu Urteile gibt. In Bayern sind scheinbar mehrere Fälle anhängig. Hat hier evtl. jemand Tipps was zu tun ist?
                    Vielen Dank im Voraus

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                      #11
                      Sollte ich nun Einspruch einlegen und mich auf den erweiterten Erlass berufen (Nebengebäude, frühere Werkstatt, wird nicht mehr genutzt seit Renteneintritt) oder ist das eine reine Gemeindefrage?
                      Der erweiterte Erlass ist eine reine Gemeindefrage, da hilft dir der Einspruch gegen die jetzigen Bescheide nicht weiter.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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