Hallo, mir brennen mehrere Fragen auf den Fingern.
1. Frage: Auf unserem Flurstück sind ca. 9000qm Grünland und 2900qm Handel und Dienstleistungen zusammengefasst aufgeführt (bestehend aus Wohnhaus + ehemalige KFZ Werkstätte). Gesamt also ca. 12000qm. Nach Renteneintritt steht die Werkstatt leer wird nur noch als Abstellraum genutzt. Wir haben immer Grundsteuer A für die landwirtschaftliche Fläche bezahlt und Grundsteuer B für den Rest. Ich gehe davon aus dass ich 1x Hauptvordruck (plus Ziffer 3 bei wirtschaftlicher Einheit) + Anlage 3 ausfüllen muss (analog Grundsteuer A) und 1x Hauptvordruck (plus Ziffer 2 bei wirtschaftlicher Einheit) plus Anlage 2 (Grundstück). Mich verwirrt nun komplett Feld 16 (Fläche)+17 in Anlage 2: " Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" plus Nenner. Soll ich nun bei Fläche die 2900qm eintragen plus 1/1 Nenner/Zähler (Alleinbesitzer) oder bei Fläche 12000qm (Angabe Bayernatlas unter Flurnummer) und zu wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil: 2900/12000 ? Finde das komplett verwirrend weil beide Teile in einer Flurnummer sind? Ich hoffe das ist verständlich?
2. Frage: bisher haben wir ca. 7€ Grundsteuer A und gut 700€ Grundsteuer B bezahlt. Mit der neuen Berechnung sinds: Wohnfläche 210qm, Nutzfläche 250qm (ehemalige Werkstatt), Grund 2900qm macht also 210*0,5*0,7=73,5€ Wohnfläche, 250*0,5*1=125€ Nutzfläche, Grund :2100*0,04=84€ +800*0,02=16€, Grund gesamt 100€, Insgesamt 298,5x400% Hebesatz ergibt 1200€ Gesamtbelastung, PUHHHH das ist doch Wahnsinn gegenüber 700€ vorher vor allem da es kein Gewerbebetrieb mehr ist (die Werkstatt wird nicht mehr genutzt). Kann das korrekt sein bzw. gibt es eine Möglichkeit eine nicht mehr genutzte Gewerbehalle (die mit dem Wohnhaus verbunden ist) als Abstellraum oder ähnliches umzuändern sodass die Flächen oder Teile davon unberücksichtigt bleiben so wie Kellerräume? Die Werkstatt wurde unterkellert als Fläche zur Reifenlagerung/Ersatzteillager u.a. Diese Flächen müssten doch evlt. auch als Kellerräume zur Wohnung gerechnet werden können, evtl über einen Nutzungsänderungsantrag oder ähnliches? Oder zumindest über eine Integration in die Einheit Wohnraum (die ja nur zu 70 statt 100% angesetzt wird). Es ist halt seit Jahren keine Nutzfläche mehr (Gewerbeabmeldung vorhanden) und steht leer (Vermietung nicht gewollt bzw. auch baulich schwer möglich da Werkstatt mit Wohnhaus verbunden) aber iwi müssen wir dafür nun mehr bezahlen als für den Wohnraum das ist schwierig zu verstehen in Kombination mit Gewerbeabmeldung/Rentnerdasein.
Evtl. hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall oder ist das bereits per Definition sogar keine Nutzfläche da kein Gewerbe?
Ich hoffe der Fall ist halbwegs verständlich geworden und jemand hat den Durchblick und kann mir helfen?
Vielen lieben Dank bereits im Voraus
1. Frage: Auf unserem Flurstück sind ca. 9000qm Grünland und 2900qm Handel und Dienstleistungen zusammengefasst aufgeführt (bestehend aus Wohnhaus + ehemalige KFZ Werkstätte). Gesamt also ca. 12000qm. Nach Renteneintritt steht die Werkstatt leer wird nur noch als Abstellraum genutzt. Wir haben immer Grundsteuer A für die landwirtschaftliche Fläche bezahlt und Grundsteuer B für den Rest. Ich gehe davon aus dass ich 1x Hauptvordruck (plus Ziffer 3 bei wirtschaftlicher Einheit) + Anlage 3 ausfüllen muss (analog Grundsteuer A) und 1x Hauptvordruck (plus Ziffer 2 bei wirtschaftlicher Einheit) plus Anlage 2 (Grundstück). Mich verwirrt nun komplett Feld 16 (Fläche)+17 in Anlage 2: " Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler" plus Nenner. Soll ich nun bei Fläche die 2900qm eintragen plus 1/1 Nenner/Zähler (Alleinbesitzer) oder bei Fläche 12000qm (Angabe Bayernatlas unter Flurnummer) und zu wirtschaftlicher Einheit gehörender Anteil: 2900/12000 ? Finde das komplett verwirrend weil beide Teile in einer Flurnummer sind? Ich hoffe das ist verständlich?
2. Frage: bisher haben wir ca. 7€ Grundsteuer A und gut 700€ Grundsteuer B bezahlt. Mit der neuen Berechnung sinds: Wohnfläche 210qm, Nutzfläche 250qm (ehemalige Werkstatt), Grund 2900qm macht also 210*0,5*0,7=73,5€ Wohnfläche, 250*0,5*1=125€ Nutzfläche, Grund :2100*0,04=84€ +800*0,02=16€, Grund gesamt 100€, Insgesamt 298,5x400% Hebesatz ergibt 1200€ Gesamtbelastung, PUHHHH das ist doch Wahnsinn gegenüber 700€ vorher vor allem da es kein Gewerbebetrieb mehr ist (die Werkstatt wird nicht mehr genutzt). Kann das korrekt sein bzw. gibt es eine Möglichkeit eine nicht mehr genutzte Gewerbehalle (die mit dem Wohnhaus verbunden ist) als Abstellraum oder ähnliches umzuändern sodass die Flächen oder Teile davon unberücksichtigt bleiben so wie Kellerräume? Die Werkstatt wurde unterkellert als Fläche zur Reifenlagerung/Ersatzteillager u.a. Diese Flächen müssten doch evlt. auch als Kellerräume zur Wohnung gerechnet werden können, evtl über einen Nutzungsänderungsantrag oder ähnliches? Oder zumindest über eine Integration in die Einheit Wohnraum (die ja nur zu 70 statt 100% angesetzt wird). Es ist halt seit Jahren keine Nutzfläche mehr (Gewerbeabmeldung vorhanden) und steht leer (Vermietung nicht gewollt bzw. auch baulich schwer möglich da Werkstatt mit Wohnhaus verbunden) aber iwi müssen wir dafür nun mehr bezahlen als für den Wohnraum das ist schwierig zu verstehen in Kombination mit Gewerbeabmeldung/Rentnerdasein.
Evtl. hatte bereits jemand einen ähnlichen Fall oder ist das bereits per Definition sogar keine Nutzfläche da kein Gewerbe?
Ich hoffe der Fall ist halbwegs verständlich geworden und jemand hat den Durchblick und kann mir helfen?
Vielen lieben Dank bereits im Voraus
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