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Grundsteuer NRW - Besteuerung der Gartenfläche?

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    Grundsteuer NRW - Besteuerung der Gartenfläche?

    1.) Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Sondernutzungsrecht laut Grundbuch von 106/1000 von 1280m2, also 136m2. Unsere Wohnung hat aber nur eine Wohnfläche von 85m2, der Rest ist Gartenfläche. Wird bei der Grundsteuer gar nicht unterschieden zwischen Wohnfläche und Garten? Oder anders gefragt: Wird der Garten voll besteuert?

    2.) Wir haben ein gesondertes Grundbuchblatt für die Garage mit einem Anteil von 5/1000, also 6m2. Muss die Garage als zweites Flurstück eingetragen werden und wird sie auch besteuert?
    Zuletzt geändert von DietmarS; 19.09.2022, 22:29.

    #2
    ...
    mit einem Sondernutzungsrecht laut Grundbuch von 106/1000 von 1280m2, also 136m2.
    Miteigentumsanteil oder Sondernutzungsrecht ? Der Anteil am Grund und Boden fließt in die Bemessung mit ein, es heißt ja nicht umsonst Grundsteuer.

    Die Wohnfläche wird gesondert betrachtet und wird ja deshalb ebenfalls abgefragt

    Muss die Garage als zweites Flurstück eingetragen werden und wird sie auch besteuert?
    Natürlich !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Miteigentumsanteil oder Sondernutzungsrecht ?
      Macht das einen Unterschied bei der Grundsteuererklärung?

      Die Wohnfläche wird gesondert betrachtet und wird ja deshalb ebenfalls abgefragt
      Aber es wird doch in GW2 nicht unterschieden zwischen Wohnfläche und Garten. Ich habe dort die beiden Flächen von 136m2 (Wohnung inkl. Garten) und 6m2 (Garage) addiert. Dieser Fall wurde hier ja schon vielfach diskutiert, und du hast dazu ja mehrere Beispieltabellen bereit gestellt.
      Zuletzt geändert von DietmarS; 20.09.2022, 14:18.

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        #4
        Macht das einen Unterschied bei der Grundsteuererklärung?
        Ein Sondernutzungsrecht ist etwas anderes als der Miteigentumsanteil am Flurstück. Bei einem Sondernutzungsrecht ginge es

        konkret um eine Gartenfläche von 136 m² in der Natur, die ihr allein benutzen dürft. Bei 106/1000 bin ich vom Miteigentumsanteil

        ausgegangen, ich habe nur vorsichtshalber nachgefragt. Beim anteiligen Grund und Boden wird nicht differenziert, das ist richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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