1.) Wir wohnen in einem Mehrfamilienhaus mit einem Sondernutzungsrecht laut Grundbuch von 106/1000 von 1280m2, also 136m2. Unsere Wohnung hat aber nur eine Wohnfläche von 85m2, der Rest ist Gartenfläche. Wird bei der Grundsteuer gar nicht unterschieden zwischen Wohnfläche und Garten? Oder anders gefragt: Wird der Garten voll besteuert?
2.) Wir haben ein gesondertes Grundbuchblatt für die Garage mit einem Anteil von 5/1000, also 6m2. Muss die Garage als zweites Flurstück eingetragen werden und wird sie auch besteuert?
2.) Wir haben ein gesondertes Grundbuchblatt für die Garage mit einem Anteil von 5/1000, also 6m2. Muss die Garage als zweites Flurstück eingetragen werden und wird sie auch besteuert?
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