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Grundsteuer Feststellung, Alleineigentümer bei bestehender Teilungserklärung

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    Grundsteuer Feststellung, Alleineigentümer bei bestehender Teilungserklärung

    Hallo,

    Suche im Forum negativ, Hotlines der FÄ überlastet .
    Alle Versuche (Elster/Wiso-online) erfolglos.

    Eckdaten.

    Rheinland Pfalz
    Einfamilienhaus mit Einliegerwohnung
    Teilungserklärung 2/3 zu 1/3 für Haupt- und Einliegerwohnung.(Zwei Grundbuchblätter)
    Die Grundstücksfläche 619 m2, Wohnflächen 130/90.
    Zwei Aktenzeichen und Schreiben des Finanzamtes.
    Schreiben identisch, nur in einem mit Zähler 1 Nenner 3 und beim anderen mit Zähler 2 Nenner 3. (Also die drei Drittel zusammen für das gesamte Grundstück)

    Ich habe es versucht mit Eingabe als Alleineigentum und als Bruchteilseigentum. Beides hat nicht funktioniert.
    Beim Bruchteil müsste ich den weiteren Eigentümer benennen, der ich ja selbst bin. Daher akzeptiert das Programm die identischen Steuernummern usw. nicht.
    Bei anderen Eingaben passen dann die Flächen zu Eigentumsanteilen nicht.

    Meine Vermutung ist, dass Elster ein Problem damit hat, dass ich alleiniger Eigentümer bin, es sich aber rechtlich um zwei eigenständige Objetke handelt für die dann auch leider zwei Aktenzeichen bestehen.

    In den Schreiben des Finanzamtes wird in beiden Aktenzeichen die Fläche mit 619 m2 (also das ganze Grundstück) angegeben.


    Ideen, Lösungen oder Erfahrungen?

    Schonmal vielen Dank im Voraus!

    Grüße

    Martin

    #2
    Mein ELSTER hat kein Problem damit, dass dir dein Wohnungseigentum allein gehört. Bei 2 ETW müssen 2 Erklärungen erstellt werden,

    alles fein säuberlich getrennt. Einmal ist der Zähler in Zeile 11 von GW1 1 und einmal ist er 2. Der Nenner ist in beiden Fällen 3.

    In Zeile 4 von GW2 sind bei 1/3 abgerundet 206 m² einzutragen und bei 2/3 dann 412 m².
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ok, in den Schreiben des FA ist der FLächenanteil in beiden Schreiben mit 619 angegeben.

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        #4
        Ok, in den Schreiben des FA ist der FLächenanteil in beiden Schreiben mit 619 angegeben.
        Das ist die Ausgangsfläche des Flurstücks für die Erfassung in GW1, die ist doch auch richtig.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Ja, da schon.
          Aber in GW2, Nr. 4 wird ja auch nach der Fläche gefragt, nicht nach anteiliger Fläche.

          Aber die Erfassung darf nicht als Alleineigentum erfolgen?

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            #6
            Aber in GW2, Nr. 4 wird ja auch nach der Fläche gefragt, nicht nach anteiliger Fläche.
            Gefragt wird in Zeile 4 nach dem auf die wirtschaftliche Einheit entfallenden m²-Anteil am Grund und Boden. Das sind einmal 1/3 und einmal 2/3.

            Bei deinen beiden Eigentumswohnungen, die getrennt erklärt werden müssen, bist du jeweils Alleineigentümer.

            Ist das wirklich so schwer zu verstehen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              Schwer zu verstehen nein, in einem Programm, wo diverse Begriffe in unterschiedlichen Formularteilen nicht gleich verwendet werden eingeben, Ja.

              Habe es aber jetzt, vermutlich sogar korrekt, eingegeben. Vielen Dank für Ihre Hilfe.

              Trotzdem kritisiere ich, dass ein Programm so unübersichtlich und ein keiner Weise intuitiv zu bedienen ist. Ich weiß nicht wie viele Stunden ich jetzt damit zugebracht habe, obwohl alle notwendigen Informationen ja sowohl dem Finanzamt, als auch mir durch das Schreiben des Finanzamtes komplett vorliegen.

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