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Flurstück Zähler/Nenner

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    #16
    Im Link "Sticky" bin ich leider mit meiner Frage nicht fündig geworden.
    IBetrifft: Schleswig-Holstein !)
    Wir haben eine ETW in einer Wohnungseigentümergemeinschaft.
    habe im Grundbuch 4 Flurstücke, der Zähler ist natürlich überall gleich, aber die Nenner sind unterschiedlich.
    Ich weiß daher nicht, was ich im GW1 bei "Gemarkung und Flurstücke" unter 10 (14 und 15) eintragen soll.
    Das erste Flurstück düfte für die gesamte Anlage sein, da es knapp 6.000m² hat.
    Die Frage lautet: den NENNER welchen Flurstücks trage ich bei Feld 10/Punkt 15 ein ?
    Bei 11 wüde ich die MEA .../10000 eintragen.

    Danke nochmals fü die Hilfe,

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      #17
      Es ist nicht natürlich, dass alle Flurstücke den selben Flurstückzähler haben. Man darf auch durchaus über mehrere Flurstücke bauen, die unterschiedliche Zähler haben.

      Ansonsten besteht das Grundstück aus allen vier Flurstücken, insofern ist deine Annahme, das größte würde die gesamte WEG umfassen, natürlich falsch.
      Daher musst du selbstverständlich alle Flurstücke erfassen, deine Fläche ist dann die Summe der Gesamtflächen aller Flurstücke, multipliziert mit deinem Miteigentumsanteil ../10000, dieser Wert abgerundet.

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        #18
        Danke für die Hinweise.
        Aber meine eigentliche Frage, WO ich die 4 Flurstücke erfasse, ist hier noch immer nicht beantwortet.
        Die Zähler sind tatsächlich alle gleich. Aber ich kann ja nicht mehrere Nenner im Feld Nenner (Feld 10 Punkt 15) nacheinander (mit Komma oder / )eingeben.

        Den MEA habe ich schon errechnet.

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          #19
          Es ist nicht natürlich, dass alle Flurstücke den selben Flurstückzähler haben.
          Doch, das ist sehr häufig der Fall, die Unterscheidung erfolgt nach Parzellierungen in der Regel über den Flurstücks-Nenner.

          An unser Flurstück mit der Flurstücksnummer 497 (ohne Nenner) grenzen z. B, die Flurstücksnummern 497/1 und 497/7 an.

          An unserer Straße gibt es außerdem die Flurstücksnummern 497/2 bis 497/6. Vor der Parzellierung im Jahr 1979 war das

          ein Acker mit der Flurstücksnummer 497.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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            #20
            Aber meine eigentliche Frage, WO ich die 4 Flurstücke erfasse, ist hier noch immer nicht beantwortet.
            Die musst du einzeln nacheinander in GW1 erfassen, das ist doch kein Problem.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #21
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Doch, das ist sehr häufig der Fall, die Unterscheidung erfolgt nach Parzellierungen in der Regel über den Flurstücks-Nenner.

              An unser Flurstück mit der Flurstücksnummer 497 (ohne Nenner) grenzen z. B, die Flurstücksnummern 497/1 und 497/7 an.

              An unserer Straße gibt es außerdem die Flurstücksnummern 497/2 bis 497/6. Vor der Parzellierung im Jahr 1979 war das

              ein Acker mit der Flurstücksnummer 497.
              Das ist normal, dass Flurstücke mit gleichem Zähler aneinander grenzen, da sie im allgemeinen per Teilung eines Flurstücks ohne Nenner entstanden.

              Trotzdem ist es zwar häufig, dass bei Bebauung über mehrere Flurstücke diese den gleichen Zähler haben, natürlich ist es aber nicht.
              Wie auch die Aussage, dass A aus B folgt, als vorgeblicher Beleg dafür, dass B aus A folgt, schlicht untauglich ist.

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                #22
                "Die musst du einzeln nacheinander in GW1 erfassen, das ist doch kein Problem."

                Doch - ich kann genau EINEN Zähler und EINEN Nenner eingeben.

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                  #23
                  Doch - ich kann genau EINEN Zähler und EINEN Nenner eingeben.
                  Ja und ? Du kannst bei jedem Flurstück genau einen Zähler und Nenner eintragen, da reicht doch auch vollkommen.

                  Du erfasst jedes Flurstück einzeln !
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

                  Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                  Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                    #24
                    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                    Du erfasst jedes Flurstück einzeln !
                    Und das sieht dann so aus, ist doch wirklich selbsterklärend:

                    Screenshot 2022-10-13 at 07-28-38 ELSTER - Grundsteuer für andere Bundesländer - 3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens.png

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