Hallo,
ich hätte Fragen zu zwei Unklarheiten
THEMA 1:
ich habe eine Eigentumswohnung (121 qm) in einem normalen Wohnhaus, die ich gewerblich als Büro nutze (nicht teilgewerblich, sondern voll). Beim Ausfüllen der Formulare habe ich sie ganz normal wie eine Eigentumswohnung behandelt. Ich frage mich, ob es wegen der gewerblichen Nutzung doch etwas zu beachten gibt, ob ich sie nicht als Wohnung führen darf, sondern als etwas anders? Ich habe in der Anlage GW2 bei
1. Angaben zur Grundstücksart /Art des Grundstücks (22) : Wohneigentum
5. "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" und im Untermenü 3 "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" unter Zeile 13 im Feld 51 und 52 mit den 121 qm eingetragen
oder sollte ich die Wohnung stattdessen im Untermenü unter :
4. "Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküche)" dort "Nutzungsfläche hinzufügen" und dann dort die 121qm eintragen?
oder andere Variante unter Punkt
6 "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Ertragswert" und dort die Wohnung angeben?
THEMA 2:
Das Gebäude in dem die Wohnung ist, wurde ca 1915 als Fabrikgebäude errichtet. Im Jahre 1996 wurde es kernsaniert und zu einem Wohngebäude mit mehreren Wohnungen umgebaut, also zu einem normalen Mehrfamilienwohnhaus. Nun bin ich mir bei dem GW2 unter "Angaben bei Wohngrundstücken um Ertragswert" nicht ganz sicher was ich angeben soll. Ich habe folgendes eingetragen:
-Haken bei Punkt 8 "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig". ABER "bezugsfertig klingt nach Wohnen, das Gebäude war damals jedoch eine Fabrik
-in der Zeile 9 unter 15 habe ich 1996 "Es erfolgte eine Kernsanierung, die abgeschlossen war im Jahr" eingetragen.
Wäre das so richtig?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Fredo
ich hätte Fragen zu zwei Unklarheiten
THEMA 1:
ich habe eine Eigentumswohnung (121 qm) in einem normalen Wohnhaus, die ich gewerblich als Büro nutze (nicht teilgewerblich, sondern voll). Beim Ausfüllen der Formulare habe ich sie ganz normal wie eine Eigentumswohnung behandelt. Ich frage mich, ob es wegen der gewerblichen Nutzung doch etwas zu beachten gibt, ob ich sie nicht als Wohnung führen darf, sondern als etwas anders? Ich habe in der Anlage GW2 bei
1. Angaben zur Grundstücksart /Art des Grundstücks (22) : Wohneigentum
5. "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" und im Untermenü 3 "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" unter Zeile 13 im Feld 51 und 52 mit den 121 qm eingetragen
oder sollte ich die Wohnung stattdessen im Untermenü unter :
4. "Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküche)" dort "Nutzungsfläche hinzufügen" und dann dort die 121qm eintragen?
oder andere Variante unter Punkt
6 "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Ertragswert" und dort die Wohnung angeben?
THEMA 2:
Das Gebäude in dem die Wohnung ist, wurde ca 1915 als Fabrikgebäude errichtet. Im Jahre 1996 wurde es kernsaniert und zu einem Wohngebäude mit mehreren Wohnungen umgebaut, also zu einem normalen Mehrfamilienwohnhaus. Nun bin ich mir bei dem GW2 unter "Angaben bei Wohngrundstücken um Ertragswert" nicht ganz sicher was ich angeben soll. Ich habe folgendes eingetragen:
-Haken bei Punkt 8 "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig". ABER "bezugsfertig klingt nach Wohnen, das Gebäude war damals jedoch eine Fabrik
-in der Zeile 9 unter 15 habe ich 1996 "Es erfolgte eine Kernsanierung, die abgeschlossen war im Jahr" eingetragen.
Wäre das so richtig?
Über Tipps wäre ich sehr dankbar.
Grüße
Fredo
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