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gewerblich genutzte ETW in Berlin - Grundsteuererklärung 2022

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    gewerblich genutzte ETW in Berlin - Grundsteuererklärung 2022

    Hallo,

    ich hätte Fragen zu zwei Unklarheiten

    THEMA 1:

    ich habe eine Eigentumswohnung (121 qm) in einem normalen Wohnhaus, die ich gewerblich als Büro nutze (nicht teilgewerblich, sondern voll). Beim Ausfüllen der Formulare habe ich sie ganz normal wie eine Eigentumswohnung behandelt. Ich frage mich, ob es wegen der gewerblichen Nutzung doch etwas zu beachten gibt, ob ich sie nicht als Wohnung führen darf, sondern als etwas anders? Ich habe in der Anlage GW2 bei

    1. Angaben zur Grundstücksart /Art des Grundstücks (22) : Wohneigentum
    5. "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" und im Untermenü 3 "Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" unter Zeile 13 im Feld 51 und 52 mit den 121 qm eingetragen

    oder sollte ich die Wohnung stattdessen im Untermenü unter :
    4. "Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind (ohne Zubehörräume wie zum Beispiel Kellerräume, Waschküche)" dort "Nutzungsfläche hinzufügen" und dann dort die 121qm eintragen?

    oder andere Variante unter Punkt
    6 "Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Ertragswert" und dort die Wohnung angeben?

    THEMA 2:


    Das Gebäude in dem die Wohnung ist, wurde ca 1915 als Fabrikgebäude errichtet. Im Jahre 1996 wurde es kernsaniert und zu einem Wohngebäude mit mehreren Wohnungen umgebaut, also zu einem normalen Mehrfamilienwohnhaus. Nun bin ich mir bei dem GW2 unter "Angaben bei Wohngrundstücken um Ertragswert" nicht ganz sicher was ich angeben soll. Ich habe folgendes eingetragen:

    -Haken bei Punkt 8 "Das Gebäude war vor 1949 erstmalig bezugsfertig". ABER "bezugsfertig klingt nach Wohnen, das Gebäude war damals jedoch eine Fabrik
    -in der Zeile 9 unter 15 habe ich 1996 "Es erfolgte eine Kernsanierung, die abgeschlossen war im Jahr" eingetragen.

    Wäre das so richtig?

    Über Tipps wäre ich sehr dankbar.

    Grüße
    Fredo
    Zuletzt geändert von Fredo; 21.09.2022, 19:55.

    #2
    Objektiv ist es natürlich nicht richtig, denn die eigentliche Nutzung ist ja geschäftlich. Man kann sich zwar auf den Standpunkt stellen,

    die Nutzflächen wie Wohnflächen zu erklären. Man könnte aber auch Angaben zum Sachwert auf Seite 6 machen und die Wohnfläche

    mit dem Faktor 1,55 multiplizieren und das Ergebnis dann als Bruttogrundfläche ansetzen. Das funktioniert aber wahrscheinlich nur, wenn

    man Teileigentum statt Wohnungseigentum auswählt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      vielen Dank für deine Antwort. So wie ich das sehe, lief die Wohnung bei der Grundsteuer bis jetzt immer als Wohnung, zumindest im Einheitswert Bescheid steht u.A. "Berechnung des Einheitswertes Gebäude / Gebäudeteil Jahresrohmiete für Wohnungen, Wohnräume, Nebenräume , Fläche in qm = 121 x Miete je qm/Monat im DM = 1,25 x 12 = xxx"

      Was bedeutet eigentlich in solch einem Fall der Faktor 1,55? Hätte denn die Änderung auf die Variante : Teileigentum und das Eintragen in Angaben zum Sachwert 6 einen Einfluss auf die Höhe der Grundsteuer?
      Zuletzt geändert von Fredo; 21.09.2022, 20:26.

      Kommentar


        #4
        Was bedeutet eigentlich in solch einem Fall der Faktor 1,55?
        Der Faktor ist mal ausgetüftelt worden, um bei Wohnungseigentum in einem Mehrfamilienhaus ohne großen Rechenaufwand aus der Wohnfläche

        eine realistische Bruttogrundfläche zu ermitteln. Höchstwahrscheinlich hat die Bewertung zum Sachwert Auswirkungen auf die Grundsteuer, aber damit

        befassen wir uns hier nicht.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          eine Idee ist mir noch gekommen. Wäre nicht auch folgendes möglich:

          in Anlage Grundstück (GW2) wähle ich als Grundstücksart zwar "Wohneigentum" aus , aber in "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" und dort unter "3. Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen" trage ich die 121qm Wohnung NICHT unter "Wohnungen mit einer Wohnfläche von 100qm und mehr" ein, lasse also die Felder zur Wohnfläche leer und trage bei "4 Bei Mietwohngrundstücken: weitere Nutzflächen, die keine Wohnflächen sind" mit dem Schalter "Nutzfläche hinzufügen" die 121qm in der Zeile 15 ein und bei "Nutzung" trage ich "Büro" ein.

          Wäre das so ok?




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            #6
            Es handelt sich aber nicht um ein Mietwohngrundstück, sondern um Wohnungseigentum.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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