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Nenner und Zähler

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    #16
    Man erfasst das Flurstück mit der amtlichen Fläche. Bei den Eigentumsverhältnissen im Hauptvordruck ist Alleineigentum auszuwählen

    Und mein Hauptproblem ist unter Punkt 6 Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Wie rechne ich da diesen Zähler und Nenner aus???
    Wie wäre es mit Zähler 3533 und Nenner 16763 ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #17
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für die schnelle Antwort,
      Wie wäre es mit Zähler 3533 und Nenner 16763 ?
      den Gedanken hatte ich auch schon, aber ist das so korrekt? Nicht das die mir dann zu viel Steuern berechnen !-)

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        #18
        den Gedanken hatte ich auch schon, aber ist das so korrekt?
        Wenn der Anteil deiner Wohnbaufläche tatsächlich 3.533 m² beträgt, ist das natürlich korrekt.

        Teuer sind so große Wohnbauflächen in Bayern zukünftig schon, das habe ich bei unseren 1.400 m² auch schon bemerkt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #19
          Laut Bayernatlas ist es korrekt, wenn man die Wohnbaufläche verkleinern möchte, muss man wahrscheinlich das ganze neu vermessen lassen?
          Zuletzt geändert von Gerd01; 02.10.2022, 16:31.

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            #20
            Laut Bayernatlas ist es korrekt, wenn man die Wohnbaufläche verkleinern möchte, muss man wahrscheinlich das ganze neu vermessen lassen?
            Man müsste den Garten verkleinern und weitere Teilflächen der landwirtschaftlichen Nutzung zuführen.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #21
              Geht das ohne Vermessungsamt?

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                #22
                Geht das ohne Vermessungsamt?
                Warum soll das nicht gehen ? Das musst du mit dem Pächter der Ackerflächen vereinbaren.

                Das Vermessungsamt passt die tatsächliche Nutzung der Flächen nach der Verkleinerung der Wohnbaufläche dann schon an.

                Das erfolgt natürlich erst zeitversetzt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #23
                  Aha, würde das auch gehen , wenn man die Fläche nicht verpachtet, sondern einfach nur brach liegen lässt?

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                    #24
                    Geackert sähe sicher besser aus als nur verwildert.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #25
                      Ja oder als Wiese, aber kann ich das in der Grundsteuererklärung einfach ändern, Also einfach mehr landwirtschaftliche Fläche angeben die ich von der Wohnbaufläche abziehe.

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                        #26
                        Wenn man die wirtschaftliche Einheit verkleinern will, muss man m. E. die tatsächliche Nutzung ändern, nicht nur auf dem Papier.
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #27
                          Ja das denk ich auch, ich lass mich mal überraschen, ob die Gemeinde den Hebesatz von 320% senkt, was ich aber eher nicht glaube, weil wir lassen uns ja alles gefallen.
                          Charlie ich Danke Dir nochmal, hast mir sehr geholfen!

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                            #28
                            Ich nochmal.

                            Die Flächen in Bayern werden gleich berechnet, egal ob landwirtschaftlich oder bebaut,sehe ich das richtig?

                            Die Flächen werden jeweils mit sogenannten Äquivalenzzahlen multipliziert. Diese betragen:
                            • 0,04 Euro pro Quadratmeter für Grund und Boden
                            • 0,50 Euro pro Quadratmeter für Gebäude

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                              #29
                              Die Flächen in Bayern werden gleich berechnet, egal ob landwirtschaftlich oder bebaut,sehe ich das richtig?
                              Nein, Landwirtschaft wird auch in Bayern nach Bundesrecht bewertet, alles andere wäre nicht bezahlbar. Die 0,04 €/m² schlagen am flachen Land

                              mit vielen relativ großen bebauten Grundstücken ohnehin schon erheblich zu Buche. Ich habe in meinen Fällen zum Teil eine Verdoppelung

                              des Grundsteuermessbetrags.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                                #30
                                Danke Charlie!

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