Hallo in die Runde,
ich sitze gerade an der neuen Grundsteuer und finde zu meinem Fall beim Recherchieren immer unterschiedliche Informationen. Ich möchte hier jedoch nichts falsch machen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt
Kurzform zur Wohnsituation:
Meine Freundin und ich (unverheiratet) besitzen als Grundstücksgemeinschaft ein Grundstück mit Haus und Einliegerwohnung. Wir haben dies im Jahr 2016 gekauft und wohnen seitdem im Hauptgebäude, während die Einliegerwohnung günstig vermietet wird (hierfür besteht eine kleine GbR über die die Steuer läuft). Das Grundstück selbst besteht aus drei Flurstücken. Diese drei Flurstücke sind zusammenhängend, besitzen den gleichen Bodenrichtwert und sind als "Baureifes Land" deklariert.
Ich habe nun vom Finanzamt zwei Aktenzeichen zugeschickt bekommen. Laut den "FAQ" muss ich für jedes Aktenzeichen eine separate Feststellungserklärung erstellen und einreichen.
- sehe ich es richtig, dass ich das Hauptgebäude unter einem Aktenzeichen und die vermietete Einliegerwohnung unter dem zweiten Aktenzeichen erfassen muss? Falls ja: Ist es "egal" welches Aktenzeichen ich mit welchem Gebäudeteil verknüpfe? Auf den beiden Anschreiben finde ich leider keine Angabe auf was sich das Aktenzeichen bezieht.
- wie wird die Sache mit den Grundstücken angegeben? Ich habe nun mehrfach im Internet gelesen, dass man in solchen Fällen einfach 50% der Grundstücksfläche auf einen Gebäudeteil und 50% der Grundstücksfläche auf den zweiten Gebäudeteil aufteilen soll (also z.B. "Einliegerwohnung + 410qm" und "Hauptgebäude + 410qm"). Ist dies korrekt oder muss die Angabe/Aufteilung anders laufen?
- zum Abschluss: Laut Grundbuch sind meine Freundin und ich zu jeweils 50% als Eigentürmer eingetragen. Beide Aktenzeichen wurden jedoch mir persönlich zugeschickt. Sehe ich es richtig, dass nur ich die Feststellungserklärung über Elster abschicken muss und meine Freundin sich in der Hinsicht de facto "um nichts kümmern muss"?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe oder EInschätzungen!
ich sitze gerade an der neuen Grundsteuer und finde zu meinem Fall beim Recherchieren immer unterschiedliche Informationen. Ich möchte hier jedoch nichts falsch machen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt
Kurzform zur Wohnsituation:
Meine Freundin und ich (unverheiratet) besitzen als Grundstücksgemeinschaft ein Grundstück mit Haus und Einliegerwohnung. Wir haben dies im Jahr 2016 gekauft und wohnen seitdem im Hauptgebäude, während die Einliegerwohnung günstig vermietet wird (hierfür besteht eine kleine GbR über die die Steuer läuft). Das Grundstück selbst besteht aus drei Flurstücken. Diese drei Flurstücke sind zusammenhängend, besitzen den gleichen Bodenrichtwert und sind als "Baureifes Land" deklariert.
Ich habe nun vom Finanzamt zwei Aktenzeichen zugeschickt bekommen. Laut den "FAQ" muss ich für jedes Aktenzeichen eine separate Feststellungserklärung erstellen und einreichen.
- sehe ich es richtig, dass ich das Hauptgebäude unter einem Aktenzeichen und die vermietete Einliegerwohnung unter dem zweiten Aktenzeichen erfassen muss? Falls ja: Ist es "egal" welches Aktenzeichen ich mit welchem Gebäudeteil verknüpfe? Auf den beiden Anschreiben finde ich leider keine Angabe auf was sich das Aktenzeichen bezieht.
- wie wird die Sache mit den Grundstücken angegeben? Ich habe nun mehrfach im Internet gelesen, dass man in solchen Fällen einfach 50% der Grundstücksfläche auf einen Gebäudeteil und 50% der Grundstücksfläche auf den zweiten Gebäudeteil aufteilen soll (also z.B. "Einliegerwohnung + 410qm" und "Hauptgebäude + 410qm"). Ist dies korrekt oder muss die Angabe/Aufteilung anders laufen?
- zum Abschluss: Laut Grundbuch sind meine Freundin und ich zu jeweils 50% als Eigentürmer eingetragen. Beide Aktenzeichen wurden jedoch mir persönlich zugeschickt. Sehe ich es richtig, dass nur ich die Feststellungserklärung über Elster abschicken muss und meine Freundin sich in der Hinsicht de facto "um nichts kümmern muss"?
Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe oder EInschätzungen!
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