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neue Grundsteuer RLP: 2 Aktenzeichen, 2 Gebäudeteile, 3 Flurstücke

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    neue Grundsteuer RLP: 2 Aktenzeichen, 2 Gebäudeteile, 3 Flurstücke

    Hallo in die Runde,

    ich sitze gerade an der neuen Grundsteuer und finde zu meinem Fall beim Recherchieren immer unterschiedliche Informationen. Ich möchte hier jedoch nichts falsch machen und hoffe, dass ihr mir weiterhelfen könnt

    Kurzform zur Wohnsituation:
    Meine Freundin und ich (unverheiratet) besitzen als Grundstücksgemeinschaft ein Grundstück mit Haus und Einliegerwohnung. Wir haben dies im Jahr 2016 gekauft und wohnen seitdem im Hauptgebäude, während die Einliegerwohnung günstig vermietet wird (hierfür besteht eine kleine GbR über die die Steuer läuft). Das Grundstück selbst besteht aus drei Flurstücken. Diese drei Flurstücke sind zusammenhängend, besitzen den gleichen Bodenrichtwert und sind als "Baureifes Land" deklariert.

    Ich habe nun vom Finanzamt zwei Aktenzeichen zugeschickt bekommen. Laut den "FAQ" muss ich für jedes Aktenzeichen eine separate Feststellungserklärung erstellen und einreichen.

    - sehe ich es richtig, dass ich das Hauptgebäude unter einem Aktenzeichen und die vermietete Einliegerwohnung unter dem zweiten Aktenzeichen erfassen muss? Falls ja: Ist es "egal" welches Aktenzeichen ich mit welchem Gebäudeteil verknüpfe? Auf den beiden Anschreiben finde ich leider keine Angabe auf was sich das Aktenzeichen bezieht.

    - wie wird die Sache mit den Grundstücken angegeben? Ich habe nun mehrfach im Internet gelesen, dass man in solchen Fällen einfach 50% der Grundstücksfläche auf einen Gebäudeteil und 50% der Grundstücksfläche auf den zweiten Gebäudeteil aufteilen soll (also z.B. "Einliegerwohnung + 410qm" und "Hauptgebäude + 410qm"). Ist dies korrekt oder muss die Angabe/Aufteilung anders laufen?

    - zum Abschluss: Laut Grundbuch sind meine Freundin und ich zu jeweils 50% als Eigentürmer eingetragen. Beide Aktenzeichen wurden jedoch mir persönlich zugeschickt. Sehe ich es richtig, dass nur ich die Feststellungserklärung über Elster abschicken muss und meine Freundin sich in der Hinsicht de facto "um nichts kümmern muss"?


    Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe oder EInschätzungen!

    #2
    Wie war es denn im bisherigen Einheitswertbescheid, Wohnungseigentum (zweimal) ioder ein Zweifamilienhaus? Gibt es eine notarielle Teilungserkläruing für die Wohnungen? Welches Bundesland?
    Okay rlp

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      #3
      Hallo,

      es handelt sich um zwei separate Gebäude für die jeweils eine eigenständige Berechnung der Grundsteuer erfolgt. Die Grundsteuer wird auch immer in zwei getrennten Abbuchungen vom Konto abgebucht. Das Hauptgebäude wird von der Stadt als "OBJ: 0001" bezeichnet, die Einliegerwohnung als "OBJ: 0002 HAUS 2". Historisch gesehen gab es "früher" nur das Hauptgebäude. Die Einliegerwohnung wurde vor ~20 Jahren erst nachträglich als Anbau hinzugefügt.

      Eine notarielle Teilungserklärung ist mir nicht bekannt. Ich vermute, dass daher die Antwort "nein" ist.

      Vielen Dank!

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        #4
        Dann müssten auch zwei Einheitswertbescheide des FA vorliegen. Diese Grundstücksart sollte auch weiterhin gelten.

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          #5
          Es müsste nach dem Kauf im Jahr 2016 eine Zurechnungsfortschreibung erfolgt sein, in der auch die Grundstücksart angegeben ist.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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