Hallo,
ich bin unschlüssig bei der Angabe der "aufgesucht an Tagen" bei der ersten Tätigkeitsstätte.
Vom 01.01.2021 bis 15.07.2021 war ich Azubi, der keine Lohnsteuer zahlen musste. Ab 16.07.2021 wurde ich übernommen und Arbeitnehmer.
Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung vom 01.01.21 bis 31.12.21. Hier wurden 680€ Lohnsteuer einbehalten. Nun meine Frage:
Gebe ich für das ganze Jahr die Tage an, die ich meine Arbeitsstätte aufgesucht habe, obwohl ich das erste halbe Jahr keine Lohnsteuer gezahlt habe, oder nur ab 16.07.21?
Bei Angabe für das ganze Jahr (200 Tage) bekäme ich 101€ erstattet und bei der Erfassung ab 16.07.21 (100 Tage) müsste ich 245€ nachzahlen.
Ist es unwichtig, wann im Jahr die Lohnsteuern angefallen sind?
Können Sie mir sagen, welche Vorgehensweise korrekt ist?
Freundliche Grüße
Grabi.
ich bin unschlüssig bei der Angabe der "aufgesucht an Tagen" bei der ersten Tätigkeitsstätte.
Vom 01.01.2021 bis 15.07.2021 war ich Azubi, der keine Lohnsteuer zahlen musste. Ab 16.07.2021 wurde ich übernommen und Arbeitnehmer.
Ich habe eine Lohnsteuerbescheinigung vom 01.01.21 bis 31.12.21. Hier wurden 680€ Lohnsteuer einbehalten. Nun meine Frage:
Gebe ich für das ganze Jahr die Tage an, die ich meine Arbeitsstätte aufgesucht habe, obwohl ich das erste halbe Jahr keine Lohnsteuer gezahlt habe, oder nur ab 16.07.21?
Bei Angabe für das ganze Jahr (200 Tage) bekäme ich 101€ erstattet und bei der Erfassung ab 16.07.21 (100 Tage) müsste ich 245€ nachzahlen.
Ist es unwichtig, wann im Jahr die Lohnsteuern angefallen sind?
Können Sie mir sagen, welche Vorgehensweise korrekt ist?
Freundliche Grüße
Grabi.
Kommentar