Ich bin fast fertig, hänge aber noch an der selbst genutzten Eigentumswohnung. Miteigentumsanteile haben wir für 186 m², wovon aber nur 93 m² nach rheinland-pfälzischer BauO als Wohnraum gelten. Ich habe versucht, die anderen 93 m² als Nutzfläche anzugeben, bekomme dann aber die Fehlermeldung, dass dies nur für Mietwohngrundstücke möglich sei. Ist es bei selbst genutzten Eigentumswohnungen egal, ob man Wohn- oder Nutzfläche hat?
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Grundsteuer RLP - Eigentumswohnung mit Nutzfläche - wie angeben?
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Wohnflächen und Miteigentumsanteile am Grund und Boden haben doch nichts miteinander zu tun, außer dass beides in m² anzugeben ist.
Wenn du betrieblich oder gewerblich genutzte Flächen in der Eigentumswohnung hast, müsstest du diese bei der Wohnfläche hinzurechnen.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenWohnflächen und Miteigentumsanteile am Grund und Boden haben doch nichts miteinander zu tun, außer dass beides in m² anzugeben ist.
Wenn du betrieblich oder gewerblich genutzte Flächen in der Eigentumswohnung hast, müsstest du diese bei der Wohnfläche hinzurechnen.
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... denn es steht auch in der Anleitung, dass bei Wohneigentum die Nutzfläche und Wohnfläche zusammenzurechnen ist ... Seufz ...
Euer rechnerischer Anteil am Grund und Boden der Eigentumswohnanlage ist keine Nutzfläche !Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigenEuer rechnerischer Anteil am Grund und Boden der Eigentumswohnanlage ist keine Nutzfläche !
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Wir haben in dem Sinne in unserer Wohnung keine Nutzfläche.Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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