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Grundsteuer RLP - Eigentumswohnung mit Nutzfläche - wie angeben?

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    Grundsteuer RLP - Eigentumswohnung mit Nutzfläche - wie angeben?

    Ich bin fast fertig, hänge aber noch an der selbst genutzten Eigentumswohnung. Miteigentumsanteile haben wir für 186 m², wovon aber nur 93 m² nach rheinland-pfälzischer BauO als Wohnraum gelten. Ich habe versucht, die anderen 93 m² als Nutzfläche anzugeben, bekomme dann aber die Fehlermeldung, dass dies nur für Mietwohngrundstücke möglich sei. Ist es bei selbst genutzten Eigentumswohnungen egal, ob man Wohn- oder Nutzfläche hat?

    #2
    Wohnflächen und Miteigentumsanteile am Grund und Boden haben doch nichts miteinander zu tun, außer dass beides in m² anzugeben ist.

    Wenn du betrieblich oder gewerblich genutzte Flächen in der Eigentumswohnung hast, müsstest du diese bei der Wohnfläche hinzurechnen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Wohnflächen und Miteigentumsanteile am Grund und Boden haben doch nichts miteinander zu tun, außer dass beides in m² anzugeben ist.

      Wenn du betrieblich oder gewerblich genutzte Flächen in der Eigentumswohnung hast, müsstest du diese bei der Wohnfläche hinzurechnen.
      Danke für die schnelle Antwort. Und wer lesen kann, ist klar im Vorteil, denn es steht auch in der Anleitung, dass bei Wohneigentum die Nutzfläche und Wohnfläche zusammenzurechnen ist ... Seufz ...

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        #4
        ... denn es steht auch in der Anleitung, dass bei Wohneigentum die Nutzfläche und Wohnfläche zusammenzurechnen ist ... Seufz ...
        Richtig, das steht auf der Teilseite 3 der Seite 5 ganz am Anfang. Aber nochmal: Was verstehst du unter Nutzflächen ?

        Euer rechnerischer Anteil am Grund und Boden der Eigentumswohnanlage ist keine Nutzfläche !
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Euer rechnerischer Anteil am Grund und Boden der Eigentumswohnanlage ist keine Nutzfläche !
          Das ist klar. Ich bin von den Begrifflichkeiten bei Mietwohngrundstücken ausgegangen. Wir haben in dem Sinne in unserer Wohnung keine Nutzfläche.

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            #6
            Wir haben in dem Sinne in unserer Wohnung keine Nutzfläche.
            Dann ist unter 5 - Angaben zum Ertragswert über die Wohnfläche hinaus auch nichts zu erklären.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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