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Grundsteuer - Ein Grundstück, zwei Flurstücke mit je zwei Bodenrichtwerten

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    Grundsteuer - Ein Grundstück, zwei Flurstücke mit je zwei Bodenrichtwerten

    Hallo,

    wie haben ein Grundstück (NRW) bestehend aus zwei Flurstücken, darauf eine Doppelhaushälfte und eine Garage.
    1. FS 36m2, Bodenrichtwertangabe vom FA (bei BORIS das gleiche) „400 (Mehrgeschossig) / 440 (Ein-/Zweigeschossig)“, darauf steht die Garage.
    2. FS 322m2, Bodenrichtwertangabe vom FA (und BORIS) „440 (Ein-/Zweigeschossig) / 400 (Mehrgeschossig)“, darauf seht das Wohnhaus (2,5 geschossig = 1Vollgeschoss, 1OG mit kleinem Dachschrägenanteil, 1 DG ausgebaut mit großem Dachschrägenanteil, Gesamtfläche haben wir schon berechnet )

    So in BORIS (siehe Foto)

    Bisher habe ich die Garage mit Anzahl 1 in GW2-5 „Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert“ erfasst.

    Wie muss ich die zwei Flurstücke mit den unterschiedlichen BRW in GW2-4 „Angaben zum Grund und Boden“ erfassen, d.h. mit welchen Bodenrichtwert?
    Sind das zwei Flächen mit unterschiedlichem BRW oder muss ich das als eines erfassen? Wenn ja, aber mit welchen BRW?

    Und wie ggf. in GW1-3 „Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens“, Zeile 11 „Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks“ referenzieren?

    Danke in Voraus
    Dirk

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    #2
    Bei diesen nutzungsabhängigen Bodenrichtwerten ist die Geschosszahl des Hauses auch für die Garage maßgeblich.

    Was die Einstufung angeht, habe ich folgende Definition gefunden, wobei ich nicht weiß, ob das in allen Bundesländern so definiert ist.

    Als Geschosse werden alle oberirdischen Geschosse mit Ausnahme von nicht ausbaufähigen Dachgeschossen berücksichtigt.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie,

      vielen Dank für deine schnelle Antwort! Das ist schon mal ne super Hilfe.

      schönes Wochenende
      Dirk

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