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Grundsteuer BW Einfamilienhaus- und Geschäftsgrundstück auf einem Flustück

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    Grundsteuer BW Einfamilienhaus- und Geschäftsgrundstück auf einem Flustück

    Guten Tag,
    ich habe versucht über dieses tolle Forum eine Lösung zu finden aber bisher zu meinem Fall leider nichts gefunden (oder ich habe nicht richtig gesucht?)

    Es handelt sich um ein Flurstück in BW welches meiner Mutter gehört. Auf dem Grundstück ist eine Einfamilenhaus und direkt angebaut eine Gewerbehalle welche verpachtet ist.
    Vom Finanzamt haben wir die Aufforderung für die Erklärung zu 2 verschiedenen Aktenzeichen erhalten, diese stimmen auch weitgehend mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde (1x Einfamilienhaus und 1x Geschäftsgrundstück) überein.

    Mein erste Frage ist nun wie die Grundsteuerklärung abzugeben ist. Wenn ich es richtig verstehe müssen 2 Erkärungen abgegeben werden, da es ja 2 Aktenzeichen gibt.

    Meine 2. Frage: wie verhält es sich mit der Flächenangabe der jeweiligen Einheiten, in Boris BW gibt es ja nur die Gesamtfläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert. Wenn es hierzu keine Unterlagen gibt, müssen wir die Fläche des Einfamilienhauses selbst errechnen (bei der Gerwerbehalle dann auch ?) oder wird bei der Zeile 3 immer die Gesamtfläche eingegeben ?

    Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.

    Freundliche Grüße aus BW

    #2
    Die m²-Anteile für die Zeile 3 von GW2 muss man selbst berechnen. Vorher muss man das Flurstück virtuell in 2 Teile zerlegen

    und die auf die jeweiligen Einheiten entfallenden Anteile als Zähler und Nenner in der Zeile 11 von GW1 eintragen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo,
      danke für die schnelle Antwort.

      Zu meiner ersten Frage: also müssen 2 Erklärungen abgegeben werden (da 2 Aktenzeichen).

      Noch eine Frage zur Berechnung: wie sieht es mit Garten, Parkplätzen und Wegen aus, werden diese auch mit einbezogen oder ist nur die Bebaute Grundfläche entscheidend ?
      Kann die Fläche auch über boris-BW gemessen werden oder Bedarf es hier einer amtlichen Messung.
      Danke.

      Kommentar


        #4
        Zu meiner ersten Frage: also müssen 2 Erklärungen abgegeben werden (da 2 Aktenzeichen).
        Derzeit sind das 2 wirtschaftliche Einheiten, also sind auch 2 Erklärungen erforderlich. Du könntest natürllch in beiden Erklärungen unter

        Ergänzende Angaben beantragen, das künftig zusammenzulegen. Von Vorteil ist das aber nur, wenn die Wohnbebauung überwiegt.

        Es muss das Flurstück unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungen rechnerisch zerlegt werden, auf den m² kommt es da nicht an.

        Ob die überbaute Fläche allein genügt, um zu einer sachgerechten Aufteilung zu kommen, kann ich aus der Ferne nicht beurteilen. Zur

        Wohnnutzung gehören ja oft auch unbebaute Gartenflächen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          OK. Vielen dank erstmal.
          Scheint wohl doch etwas komplizierter zu sein als von mir gedacht.
          Danke.

          Kommentar


            #6
            Hallo,
            vermutlich bin ich zu blöd oder verstehe es falsch.

            Habe jetzt versucht die Teilfläche für das Einfamilenhaus einzugeben.
            Allerdings schlägt die Prüfung fehl, mit folgender Fehlermeldung:

            Die Summe der im Hauptvordruck angegebenen, zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden Flächen (Summe über alle Flurstücke aus jeweils gesamte Fläche des Flurstücks in m² multipliziert mit dem davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden prozentualen Anteil) entspricht nicht der Summe der in der Anlage Grundstück angegebenen Flächen des Grund und Bodens (anteilige Flächen vom gesamten Flurstück, die zur wirtschaftlichen Einheit gehören). Auf dem Hauptvordruck ist in Zeile 10 jeweils die gesamte Fläche des Flurstücks anzugeben. In Zeile 11 des Hauptvordrucks wird dann der von dieser gesamten Flurstücksfläche zur wirtschaftlichen Einheit gehörende Anteil in Prozent als Bruch (mathematischer Bruch mit Zähler und Nenner) angegeben. In der Anlage Grundstück wird in Zeile 3 zugeordnet zum jeweiligen Bodenrichtwert die Summe aller zur wirtschaftlichen Einheit gehörenden anteiligen Flächen vom gesamten Flurstück (welche sich aus der Summe der jeweiligen Produkte gesamte Flurstücksfläche * davon zur wirtschaftlichen Einheit gehörender prozentualer Anteil ergibt), die diesem Bodenrichtwert zugeordnet sind, angegeben.

            Die Gesamtfläche ist 1395m²

            Einfamilenhaus mit Garten ca. 395m²
            Rest: Geschäftsgrundstück: ca 1000m² ( 2. Aktenzeichen)

            GW, Hauptvordruck habe ich die Gesamte Fläche des Flurstück eingetragen(Zeile 10).

            Bei GW2, Zeile 3 die Teilfläche des Einfamilienhauses.

            Was mache ich falsch, bzw. wo lieg mein Denkfehler ?
            Nochmals vielen Dank für die Hilfe

            Gruß

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              #7
              GW, Hauptvordruck habe ich die Gesamte Fläche des Flurstück eingetragen(Zeile 10).
              Was hast du denn in Zeile 11 als Zähler und Nenner angegeben ? Der Zähler muss bei deiner Aufteilung 395 sein, der Nenner 1395.

              Beim 2. Aktenzeichen dann 1000 und 1395 !



              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hallo Charlie24,
                danke für den Hinweis, Ich habe Zähler 1 und Nenner 1 eingetragen. Das erklärt natürlich alles.

                Wenn ich es ändere läuft die Prüfung ohne Fehler durch.

                Vielen Dank.

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                  #9
                  Hallo Charlie24 und an alle anderen,
                  habe wie beschrieben die Angaben für Zähler und Nenner geändert und die Prüfung klappt soweit.

                  Einer Abgabe steht somit eigentlich nichts mehr im Wege.
                  Allerdings bin ich doch sehr unsicher was die Flächenberechnung betrifft. Eventuell hat hier jemand einen ähnlich gelagerten Fall. Wenn wir die Abgabe so durchführen scheint es wohl zu einer erheblich höheren Grundsteuer bei dem Geschäftsgrundstück zu kommen.

                  Deshalb wollte ich nochmal kurz meine Flächenberechung darlegen und Hoffe noch auf einen Hinweis oder eine Erklärung ob ich hier richtig liege.

                  Einfamilenhaus: ich habe die Grundfläche des Hauses, den Garten und eine Wiesengrundstück welches nicht vom Gewerbe genutzt wird der Fläche zugerechnet. Außerdem gibt es noch eine Garagenzufahrt (Garage im Haus integriert) welche ich auch der Fläche zugerechnet habe.

                  Geschäftsgrundstück: ich habe jetzt einfach die die restliche Fläche genommen ( Gesamtflurstück in m² minus virtuell gerechnete Fläche des Einfamilienhauses) . Allerdings gibt es noch 2 Besonderheiten. Vor der Gewerbehalle sind Parkflächen, dazu diagonal gibt es einen Privatweg der zu einem anderen Gewerbegrundstück führt, die Durchfahrt ist gewollt und auch geduldet. Ich gehe mal davon aus, dass die Parkplätze und der Weg zum eigenen Geschäftsgrundstück gerechnet werden müssen, oder könnte man diese Fläche auch zum Einfamilenhaus rechnen. Dazu muss ich sagen, dass 2 Parkplätze ausdrücklich für private Zwecke genuzt werden.

                  Also leider alles etwas kompliziert, deshalb bin ich mir noch unsicher wie die Flächen richtig berechnet werden sollen.

                  Wo könnte man sich im Zweifelsfall bezüglich der Flächen noch weitere Hilfe holen.

                  Im Voraus vielen Dank.
                  Freundliche Grüßen
                  Thomas

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