Guten Tag,
ich habe versucht über dieses tolle Forum eine Lösung zu finden aber bisher zu meinem Fall leider nichts gefunden (oder ich habe nicht richtig gesucht?)
Es handelt sich um ein Flurstück in BW welches meiner Mutter gehört. Auf dem Grundstück ist eine Einfamilenhaus und direkt angebaut eine Gewerbehalle welche verpachtet ist.
Vom Finanzamt haben wir die Aufforderung für die Erklärung zu 2 verschiedenen Aktenzeichen erhalten, diese stimmen auch weitgehend mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde (1x Einfamilienhaus und 1x Geschäftsgrundstück) überein.
Mein erste Frage ist nun wie die Grundsteuerklärung abzugeben ist. Wenn ich es richtig verstehe müssen 2 Erkärungen abgegeben werden, da es ja 2 Aktenzeichen gibt.
Meine 2. Frage: wie verhält es sich mit der Flächenangabe der jeweiligen Einheiten, in Boris BW gibt es ja nur die Gesamtfläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert. Wenn es hierzu keine Unterlagen gibt, müssen wir die Fläche des Einfamilienhauses selbst errechnen (bei der Gerwerbehalle dann auch ?) oder wird bei der Zeile 3 immer die Gesamtfläche eingegeben ?
Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.
Freundliche Grüße aus BW
ich habe versucht über dieses tolle Forum eine Lösung zu finden aber bisher zu meinem Fall leider nichts gefunden (oder ich habe nicht richtig gesucht?)
Es handelt sich um ein Flurstück in BW welches meiner Mutter gehört. Auf dem Grundstück ist eine Einfamilenhaus und direkt angebaut eine Gewerbehalle welche verpachtet ist.
Vom Finanzamt haben wir die Aufforderung für die Erklärung zu 2 verschiedenen Aktenzeichen erhalten, diese stimmen auch weitgehend mit dem Grundsteuerbescheid der Gemeinde (1x Einfamilienhaus und 1x Geschäftsgrundstück) überein.
Mein erste Frage ist nun wie die Grundsteuerklärung abzugeben ist. Wenn ich es richtig verstehe müssen 2 Erkärungen abgegeben werden, da es ja 2 Aktenzeichen gibt.
Meine 2. Frage: wie verhält es sich mit der Flächenangabe der jeweiligen Einheiten, in Boris BW gibt es ja nur die Gesamtfläche des Grundstücks und den Bodenrichtwert. Wenn es hierzu keine Unterlagen gibt, müssen wir die Fläche des Einfamilienhauses selbst errechnen (bei der Gerwerbehalle dann auch ?) oder wird bei der Zeile 3 immer die Gesamtfläche eingegeben ?
Im Voraus vielen Dank für die Unterstützung.
Freundliche Grüße aus BW
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