Servus zusammen,
ich habe folgende Fragen:
Meine Frau und ich haben eine Eigentumswohnung in einem großen Mehrfamilienhaus. Zu der Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz (eigenes Blatt im Grundbuch). Für die Wohnung+Platz zusammen haben wir das übliche Schreiben vom Finanzamt bekommen und ich habe die Einheit in Elster erfasst (danke für eure vielen Hilfeeinträge, hat mir sehr geholfen).
Bevor wir diese Wohnung gekauft haben, hatte meine Frau eine andere Wohnung im gleichen Block, die sie verkauft hat. Dabei hat sie allerdings den zugehörigen Tiefgaragenplatz (in der gleichen Anlage) nicht mitverkauft sondern behalten. Der Stellplatz gehört somit jetzt nirgends mehr "dazu" und sie hat für ein eigenes Schreiben vom Finanzamt zur Abgabe der Grundsteuererklärung bekommen. Wir benutzen den Stellplatz übrigens ebenfalls selbst.
Nun hierzu meine Fragen:
1. Kann ich für meine Frau die Grundsteuererklärung für den Stellplatz in meinem Account in Elster machen, obwohl ich mit ihm eigentlich Grundbuch-mäßig nichts zu tun habe (sie ist alleinige Besitzerin)?
2. Zu Wohnungen gehörige Tiefgaragenplätze sind nach meiner bisherigen Recherche bis 50 m2 frei. Daher wäre es natürlich besser, wenn der 2. Platz zu unserer Wohnung steuerlich "dazuzählt". In diesem Link: https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-webanwendungen/mein-elster/400449-tiefgarage-mit-eigenem-aktenzeichen-für-die-grundsteuer-in-bayern steht, man könne evtl. eine Zusammenführung von Garagen und Wohnungen erwirken, indem man bei Abgabe der Grundsteuererklärung eine Nachricht an den Sachbearbeiter mitschickt. Trifft das in diesem Fall zu, also könnten wir auch 2 Stellplätze zu der einen Wohnung haben?
3. Müsste man dazu das Grundbuch ändern oder hat das damit nichts zu tun?
4. Generell für die Erfassung des "einzelnen" Stellplatzes in Elster: erfasse ich den Platz so wie die Wohnung+Stellplatz vorher, nur dass ich die Wohnung weglasse oder geht das komplett anders?
Vielen Dank bereits im Voraus für eure Hilfe...
Gruß Julian
ich habe folgende Fragen:
Meine Frau und ich haben eine Eigentumswohnung in einem großen Mehrfamilienhaus. Zu der Wohnung gehört ein Tiefgaragenstellplatz (eigenes Blatt im Grundbuch). Für die Wohnung+Platz zusammen haben wir das übliche Schreiben vom Finanzamt bekommen und ich habe die Einheit in Elster erfasst (danke für eure vielen Hilfeeinträge, hat mir sehr geholfen).
Bevor wir diese Wohnung gekauft haben, hatte meine Frau eine andere Wohnung im gleichen Block, die sie verkauft hat. Dabei hat sie allerdings den zugehörigen Tiefgaragenplatz (in der gleichen Anlage) nicht mitverkauft sondern behalten. Der Stellplatz gehört somit jetzt nirgends mehr "dazu" und sie hat für ein eigenes Schreiben vom Finanzamt zur Abgabe der Grundsteuererklärung bekommen. Wir benutzen den Stellplatz übrigens ebenfalls selbst.
Nun hierzu meine Fragen:
1. Kann ich für meine Frau die Grundsteuererklärung für den Stellplatz in meinem Account in Elster machen, obwohl ich mit ihm eigentlich Grundbuch-mäßig nichts zu tun habe (sie ist alleinige Besitzerin)?
2. Zu Wohnungen gehörige Tiefgaragenplätze sind nach meiner bisherigen Recherche bis 50 m2 frei. Daher wäre es natürlich besser, wenn der 2. Platz zu unserer Wohnung steuerlich "dazuzählt". In diesem Link: https://forum.elster.de/anwenderforum/forum/elster-webanwendungen/mein-elster/400449-tiefgarage-mit-eigenem-aktenzeichen-für-die-grundsteuer-in-bayern steht, man könne evtl. eine Zusammenführung von Garagen und Wohnungen erwirken, indem man bei Abgabe der Grundsteuererklärung eine Nachricht an den Sachbearbeiter mitschickt. Trifft das in diesem Fall zu, also könnten wir auch 2 Stellplätze zu der einen Wohnung haben?
3. Müsste man dazu das Grundbuch ändern oder hat das damit nichts zu tun?
4. Generell für die Erfassung des "einzelnen" Stellplatzes in Elster: erfasse ich den Platz so wie die Wohnung+Stellplatz vorher, nur dass ich die Wohnung weglasse oder geht das komplett anders?
Vielen Dank bereits im Voraus für eure Hilfe...
Gruß Julian
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