Hallo zusammen,
ich habe ein Problem mit der Grundsteuererklärung bei einer Wohnung mit Garage.
Im Kaufvertrag der Eigentumswohnung habe ich zwei Einträge:
- Wohnungseigentum, eingetragen in Wohnungsgrundbuch Nr. 1234, Miteigentumsanteil 70/1000
- Teileigentum, eingetragen in Teileigentumsgrundbuch Nr. 4321, Miteigentumsanteil 2/1000 an demselben Grundstück, Tiefgaragenbox
In GW1 habe ich nun für beide Grundbuchblätter unter Punkt 3 in Zeile 11 den Miteigentumsanteil angegeben. Für die Wohnung habe ich bei Zeile 11 enthalten in "erste Fläche" und bei der Tiefgaragenbox enthalten in "zweite Fläche" eingetragen.
In GW2 habe ich jeweils die Teilflächen anhand des Miteigentumsanteils berechnet und den gleichen Bodenrichtwert eingetragen, da es dasselbe Grundstück ist.
Mich irritiert in der Auswahl in Zeile 11, dass hier vom "ersten Bodenrichtwert" und vom "zweiten Bodenrichtwert" gesprochen wird. Die Bodenrichtwerte sind in unserem Fall die gleichen, weil gleiches Flurstück.
Habe ich das so überhaupt richtig eingetragen? Einfach zusammenrechnen kann man das ja nicht, da zwei unterschiedliche Grundbuchblätter angegeben sind. Ich bin verwirrt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße vom Bodensee!
ich habe ein Problem mit der Grundsteuererklärung bei einer Wohnung mit Garage.
Im Kaufvertrag der Eigentumswohnung habe ich zwei Einträge:
- Wohnungseigentum, eingetragen in Wohnungsgrundbuch Nr. 1234, Miteigentumsanteil 70/1000
- Teileigentum, eingetragen in Teileigentumsgrundbuch Nr. 4321, Miteigentumsanteil 2/1000 an demselben Grundstück, Tiefgaragenbox
In GW1 habe ich nun für beide Grundbuchblätter unter Punkt 3 in Zeile 11 den Miteigentumsanteil angegeben. Für die Wohnung habe ich bei Zeile 11 enthalten in "erste Fläche" und bei der Tiefgaragenbox enthalten in "zweite Fläche" eingetragen.
In GW2 habe ich jeweils die Teilflächen anhand des Miteigentumsanteils berechnet und den gleichen Bodenrichtwert eingetragen, da es dasselbe Grundstück ist.
Mich irritiert in der Auswahl in Zeile 11, dass hier vom "ersten Bodenrichtwert" und vom "zweiten Bodenrichtwert" gesprochen wird. Die Bodenrichtwerte sind in unserem Fall die gleichen, weil gleiches Flurstück.
Habe ich das so überhaupt richtig eingetragen? Einfach zusammenrechnen kann man das ja nicht, da zwei unterschiedliche Grundbuchblätter angegeben sind. Ich bin verwirrt, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.
Viele Grüße vom Bodensee!
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