Hallo liebes Forum,
Ende 2021 haben mein Bruder und ich ein Hausgrundstück geerbt. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch ist noch nicht durchgeführt, da wir den Erbschein noch nicht erhalten haben (müsste aber in Kürze passieren).
Nun frage ich mich, ob wir schon eine Grundsteuererklärung machen müssen oder erst dann, wenn auch grundbuchmäßig der Eigentumsübergang vollzogen ist?
Ein Anschreiben vom Finanzamt mit dem Aktenzeichen für die Feststellungserklärung haben weder mein Bruder noch ich erhalten...
Oder müssten wir beim Finanzamt anfragen und um die Zusendung des Aktenzeichens bitten?
Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag noch!
Ende 2021 haben mein Bruder und ich ein Hausgrundstück geerbt. Die Eigentumsübertragung im Grundbuch ist noch nicht durchgeführt, da wir den Erbschein noch nicht erhalten haben (müsste aber in Kürze passieren).
Nun frage ich mich, ob wir schon eine Grundsteuererklärung machen müssen oder erst dann, wenn auch grundbuchmäßig der Eigentumsübergang vollzogen ist?
Ein Anschreiben vom Finanzamt mit dem Aktenzeichen für die Feststellungserklärung haben weder mein Bruder noch ich erhalten...
Oder müssten wir beim Finanzamt anfragen und um die Zusendung des Aktenzeichens bitten?
Vielen Dank schon mal und einen schönen Sonntag noch!
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