Zitat von Elster2k20
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Grundsteuererklärung - Erbengemeinschaft - Eigentumswohnung - WEG
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Eine Nachfrage zu dieser Anlage: Es gibt bestimmte Informationen beim Ausfüllen der Anlage für jeden einzelnen Miteigentümer, die anscheinend keine Pflichtfelder zu sein scheinen, z. B. die aktuellen Kontaktdaten / Adressen und alles dazugehörige, und Identifikationsnummern der Miteigentümer. Kann die Grundsteuererklärung auch für den weiteren Prozess problemlos abgeben werden, falls man noch nicht alle Informationen der Miteigentümer kennen würde, oder sind diese zwingend erforderlich?Zuletzt geändert von Elster2k20; 31.01.2023, 00:33.
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Natürlich, Steuer-ID und persönliche Steuernummer sind ja nicht bewertungserheblich.Kann die Grundsteuererklärung auch für den weiteren Prozess problemlos abgeben werden, falls man noch nicht alle Informationen der Miteigentümer kennen würde,Freundliche Grüße
Charlie24
Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !
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