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Grundsteuererklärung - Erbengemeinschaft - Eigentumswohnung - WEG

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    Grundsteuererklärung - Erbengemeinschaft - Eigentumswohnung - WEG

    Guten Tag,

    wie viele andere müssen auch wir die Grundsteuererklärung für unsere Eigentumswohnung machen. Ich versuche die Situation möglichst genau zu beschreiben:

    Meine Familie hat die Wohnung geerbt und steht als Erbengemeinschaft im Grundbuch (trotz unterschiedlicher Erbquoten stehen diese nicht im Grundbuch).
    Wir sind Bestandteil einer WEG und teilen uns mit anderen Familien das gesamte Grundstück, welches über mehrere Hausnummern verfügt. Im Kaufvertrag ist neben dem Flurstück, wo sich das Gebäude mit den Wohnungen befindet, ein anderes Flurstück aufgeführt, wo Parkplätze sind mit demselben Zähler, aber einem anderen Nenner.

    Deshalb habe ich folgende Fragen zu den Anlagen. Ich weiß, dass einige der Fragen vermutlich nicht gestellt werden müssten, da die Antworten offensichtlich sind jedoch bin ich jemand der lieber einmal zu viel als einmal zu wenig fragt:

    Hauptvordruck (GW1):
    1 - Angaben zur Feststellung:
    Es muss Hauptfeststellung und bebautes Grundstück angekreuzt werden, trotz der beiden oben beschreiben Flurstücke oder?

    3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
    Es müssen doch beide Flurstücke mit unterschiedlichem Zähler und Nenner aufgeführt werden (und unterschiedlicher Fläche), oder?

    4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten:
    Obwohl wir zu einer WEG gehören, da wir eine Eigentumswohnung besitzen, müssen wir für die Eigentumsverhältnisse Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, oder etwas anderes ankreuzen?

    Reicht es im Bereich "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" Erbengemeinschaft nach X X einzutragen oder muss mehr eingetragen werden? Ich würde hier Erbengemeinschaft ankreuzen.

    Wenn wir die Namen der Eigentümer (der Erben) eintragen, kann auf die Angabe über den Anteil am Grundstück verzichtet werden, da keine Erbquote im Grundbuch steht?

    Anlage Grundstück (GW2):
    1 - Angaben zur Grundstücksart:
    Trotz der beiden Flurstücke zum Grundstück würde ich hier Wohnungseigentum eintragen, oder?

    4 - Angaben zum Grund und Boden:
    Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks:
    Muss hier die Gesamtfläche beider Flurstücke * Eigentumsanteil / Gesamtanteile eingetragen werden?

    6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert:
    Trotz des Flurstücks, welches die Parkplätze enthält, muss hier nichts ausgefüllt werden, oder?



    Angaben z. B. zur Wohnfläche, die ganzzahlig angegeben werden müssen, müssen auf- bzw. abgerundet werden (je nachdem, was nach den Rundungsregeln zutrifft), oder?

    Wenn alles richtig ist, reicht auch eine entsprechende Anmerkung.

    Es tut mir leid, dass es etwas lang geworden ist. Vielen Dank für alle Antworten.

    Zuletzt geändert von Elster2k20; 25.09.2022, 19:40.

    #2
    Hauptvordruck (GW1):

    Zu 1: ja; Zu 3: alle Flurstücke sind mit Fläche sowie Zähler und Nenner einzeln zu erfassen.

    Zu 4: Ihr seid eine Erbengemeinschaft. Das ist eine Gesamthandsgemeinschaft, deshalb müssen auch die Erbquoten nicht angegeben werden.

    Anlage Grundstück (GW2):

    Zu 1: Wohnungseigentum ist richtig.

    Zu 4: Ja, der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden muss berechnet werden.

    Zu 6: Hier darf nichts ausgefüllt werden. Stellplätze im Freien sind nicht anzugeben,

    Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen sind auf der Teilseite 2 von Seite 5 einzutragen.

    Sowohl die m²-Angaben für den Grund und Boden wie die für die Wohnfläche dürfen auf volle m² abgerundet werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
      Hauptvordruck (GW1):

      Zu 1: ja; Zu 3: alle Flurstücke sind mit Fläche sowie Zähler und Nenner einzeln zu erfassen.

      Zu 4: Ihr seid eine Erbengemeinschaft. Das ist eine Gesamthandsgemeinschaft, deshalb müssen auch die Erbquoten nicht angegeben werden.

      Anlage Grundstück (GW2):

      Zu 1: Wohnungseigentum ist richtig.

      Zu 4: Ja, der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden muss berechnet werden.

      Zu 6: Hier darf nichts ausgefüllt werden. Stellplätze im Freien sind nicht anzugeben,

      Stellplätze in Garagen oder Tiefgaragen sind auf der Teilseite 2 von Seite 5 einzutragen.

      Sowohl die m²-Angaben für den Grund und Boden wie die für die Wohnfläche dürfen auf volle m² abgerundet werden.
      Alles klar, vielen Dank.

      Zu GW2: Zu 4: Nur um sicherzugehen, dass es keine Missverständnisse gibt:
      Ich muss die berechnete Gesamtfläche beider Flurstücke in einem Eintrag angeben und nicht die einzelnen Flächen der jeweiligen Flurstücke in Form von zwei Einträgen, richtig?

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        #4
        Ich muss die berechnete Gesamtfläche beider Flurstücke in einem Eintrag angeben und nicht die einzelnen Flächen der jeweiligen Flurstücke in Form von zwei Einträgen, richtig?
        Wenn es nur einen Bodenrichtwert gibt, ist nur ein Eintrag erforderlich. Bei den Flurstücken muss dann in Zeile 11 von GW1 ganz unten jeweils

        1 - erste Fläche ausgewählt werden. Hier sind Tabellenbeispiele zu finden: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg


        Freundliche Grüße
        Charlie24

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          #5
          Alles klar, nochmals vielen Dank.

          Ich werde dann auch Erbengemeinschaft trotz der WEG ankreuzen.

          Zitat von Elster2k20 Beitrag anzeigen
          Hauptvordruck (GW1):
          Reicht es im Bereich "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" Erbengemeinschaft nach X X einzutragen oder muss mehr eingetragen werden? Ich würde hier Erbengemeinschaft ankreuzen.
          Und wie verhält es sich hiermit? Ist diese Angabe überhaupt notwendig? Muss noch mehr eingetragen werden?

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            #6
            Und wie verhält es sich hiermit? Ist diese Angabe überhaupt notwendig? Muss noch mehr eingetragen werden?
            Erbengemeinschaft nach <Vorname Name> des/der Erblasser/s/in reicht prinzipiell aus. Wenn es einen steuerlichen Vertreter gibt,

            kann man dessen Adresse aber hier angeben.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Erbengemeinschaft nach <Vorname Name> des/der Erblasser/s/in reicht prinzipiell aus. Wenn es einen steuerlichen Vertreter gibt,

              kann man dessen Adresse aber hier angeben.
              Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
              Erbengemeinschaft nach <Vorname Name> des/der Erblasser/s/in reicht prinzipiell aus. Wenn es einen steuerlichen Vertreter gibt,

              kann man dessen Adresse aber hier angeben.
              Danke. Wenn ich den einen Teil des Namens in Zeile 34 und den Rest in Zeile 35 schreibe, da der Platz fehlt, um das nur in Zeile 34 zu schreiben, stellt das aber kein Problem dar, oder?

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                #8
                ... stellt das aber kein Problem dar, oder?
                Die zwei Zeilen für den Namen sind dazu da, verwendet zu werden. Wie viele Zeichen in eine Zeile passen, habe ich noch nicht ausprobiert.

                Häufig ist die Zahl der Zeichen auf 25 begrenzt.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Hauptvordruck (GW1):Zu 4: Ja, der rechnerische m²-Anteil am Grund und Boden muss berechnet werden.
                  Nochmal nachgefragt: Der gesamte rechnische m²-Anteil am Grund und Boden beider Flurstücke (also auch das Flurstück mit den Parkplätzen) muss für die Berechnung herangezogen werden und nicht nur das Flurstück, wo das eigentliche Gebäude draufsteht, oder?

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                    #10
                    Der gesamte rechnische m²-Anteil am Grund und Boden beider Flurstücke (also auch das Flurstück mit den Parkplätzen) muss für die Berechnung herangezogen werden und nicht nur das Flurstück, wo das eigentliche Gebäude draufsteht, oder?
                    Genauso ist das zu verstehen !
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

                    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                      #11
                      Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                      Genauso ist das zu verstehen !
                      Zitat von Elster2k20 Beitrag anzeigen

                      Hauptvordruck (GW1):

                      3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
                      Es müssen doch beide Flurstücke mit unterschiedlichem Zähler und Nenner aufgeführt werden (und unterschiedlicher Fläche), oder?
                      Wie verhält es sich hiermit, siehe oben? Ich gehe davon aus, dass beide angegeben werden mit ihren jeweiligen Flächen, oder?
                      Zuletzt geändert von Elster2k20; 30.01.2023, 16:12.

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                        #12
                        Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                        Erbengemeinschaft nach <Vorname Name> des/der Erblasser/s/in reicht prinzipiell aus. Wenn es einen steuerlichen Vertreter gibt,

                        kann man dessen Adresse aber hier angeben.
                        Wenn es zwei Erblasser gibt, weil aus der ursprünglichen Erbengemeinschaft ein Erbe verstorben ist und der Alleinerbe an die Stelle des verstorbenen Erben rückt, könnte man dann folgendes eingeben?:

                        Anredeschlüssel: Erbengemeinschaft

                        Name der Gemeinschaft Zeile 1: nach Max Mustermann

                        Name der Gemeinschaft Zeile 2: und Miriam Musterfrau

                        Wird das so akzeptiert oder sollte man stattdessen

                        Erbengemeinschaft (Zeile 1)
                        nach Max Mustermann (Zeile 2)

                        eingeben?

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                          #13
                          Ein Alleinerbe ist für sich betrachtet keine zweite Erbengemeinschaft, er tritt nur in die bestehende Erbengemeinschaft ein.
                          Freundliche Grüße
                          Charlie24

                          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                            #14
                            Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                            Ein Alleinerbe ist für sich betrachtet keine zweite Erbengemeinschaft, er tritt nur in die bestehende Erbengemeinschaft ein.
                            Stimmt, da haben Sie Recht. Dann würde ich in der Grundsteuererklärung

                            Anredeschlüssel: Erbengemeinschaft

                            Name der Gemeinschaft Zeile 1: Erbengemeinschaft

                            Name der Gemeinschaft Zeile 2: nach Max Mustermann

                            angeben. Das ist dann in Ordnung nehme ich an?

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                              #15
                              Das ist dann in Ordnung nehme ich an?
                              Ja, das sehe ich auch so.
                              Freundliche Grüße
                              Charlie24

                              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                              Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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