Guten Tag,
wie viele andere müssen auch wir die Grundsteuererklärung für unsere Eigentumswohnung machen. Ich versuche die Situation möglichst genau zu beschreiben:
Meine Familie hat die Wohnung geerbt und steht als Erbengemeinschaft im Grundbuch (trotz unterschiedlicher Erbquoten stehen diese nicht im Grundbuch).
Wir sind Bestandteil einer WEG und teilen uns mit anderen Familien das gesamte Grundstück, welches über mehrere Hausnummern verfügt. Im Kaufvertrag ist neben dem Flurstück, wo sich das Gebäude mit den Wohnungen befindet, ein anderes Flurstück aufgeführt, wo Parkplätze sind mit demselben Zähler, aber einem anderen Nenner.
Deshalb habe ich folgende Fragen zu den Anlagen. Ich weiß, dass einige der Fragen vermutlich nicht gestellt werden müssten, da die Antworten offensichtlich sind jedoch bin ich jemand der lieber einmal zu viel als einmal zu wenig fragt:
Hauptvordruck (GW1):
1 - Angaben zur Feststellung:
Es muss Hauptfeststellung und bebautes Grundstück angekreuzt werden, trotz der beiden oben beschreiben Flurstücke oder?
3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
Es müssen doch beide Flurstücke mit unterschiedlichem Zähler und Nenner aufgeführt werden (und unterschiedlicher Fläche), oder?
4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten:
Obwohl wir zu einer WEG gehören, da wir eine Eigentumswohnung besitzen, müssen wir für die Eigentumsverhältnisse Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, oder etwas anderes ankreuzen?
Reicht es im Bereich "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" Erbengemeinschaft nach X X einzutragen oder muss mehr eingetragen werden? Ich würde hier Erbengemeinschaft ankreuzen.
Wenn wir die Namen der Eigentümer (der Erben) eintragen, kann auf die Angabe über den Anteil am Grundstück verzichtet werden, da keine Erbquote im Grundbuch steht?
Anlage Grundstück (GW2):
1 - Angaben zur Grundstücksart:
Trotz der beiden Flurstücke zum Grundstück würde ich hier Wohnungseigentum eintragen, oder?
4 - Angaben zum Grund und Boden:
Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks:
Muss hier die Gesamtfläche beider Flurstücke * Eigentumsanteil / Gesamtanteile eingetragen werden?
6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert:
Trotz des Flurstücks, welches die Parkplätze enthält, muss hier nichts ausgefüllt werden, oder?
Angaben z. B. zur Wohnfläche, die ganzzahlig angegeben werden müssen, müssen auf- bzw. abgerundet werden (je nachdem, was nach den Rundungsregeln zutrifft), oder?
Wenn alles richtig ist, reicht auch eine entsprechende Anmerkung.
Es tut mir leid, dass es etwas lang geworden ist. Vielen Dank für alle Antworten.
wie viele andere müssen auch wir die Grundsteuererklärung für unsere Eigentumswohnung machen. Ich versuche die Situation möglichst genau zu beschreiben:
Meine Familie hat die Wohnung geerbt und steht als Erbengemeinschaft im Grundbuch (trotz unterschiedlicher Erbquoten stehen diese nicht im Grundbuch).
Wir sind Bestandteil einer WEG und teilen uns mit anderen Familien das gesamte Grundstück, welches über mehrere Hausnummern verfügt. Im Kaufvertrag ist neben dem Flurstück, wo sich das Gebäude mit den Wohnungen befindet, ein anderes Flurstück aufgeführt, wo Parkplätze sind mit demselben Zähler, aber einem anderen Nenner.
Deshalb habe ich folgende Fragen zu den Anlagen. Ich weiß, dass einige der Fragen vermutlich nicht gestellt werden müssten, da die Antworten offensichtlich sind jedoch bin ich jemand der lieber einmal zu viel als einmal zu wenig fragt:
Hauptvordruck (GW1):
1 - Angaben zur Feststellung:
Es muss Hauptfeststellung und bebautes Grundstück angekreuzt werden, trotz der beiden oben beschreiben Flurstücke oder?
3 - Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens:
Es müssen doch beide Flurstücke mit unterschiedlichem Zähler und Nenner aufgeführt werden (und unterschiedlicher Fläche), oder?
4 - Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten:
Obwohl wir zu einer WEG gehören, da wir eine Eigentumswohnung besitzen, müssen wir für die Eigentumsverhältnisse Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft, oder etwas anderes ankreuzen?
Reicht es im Bereich "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" Erbengemeinschaft nach X X einzutragen oder muss mehr eingetragen werden? Ich würde hier Erbengemeinschaft ankreuzen.
Wenn wir die Namen der Eigentümer (der Erben) eintragen, kann auf die Angabe über den Anteil am Grundstück verzichtet werden, da keine Erbquote im Grundbuch steht?
Anlage Grundstück (GW2):
1 - Angaben zur Grundstücksart:
Trotz der beiden Flurstücke zum Grundstück würde ich hier Wohnungseigentum eintragen, oder?
4 - Angaben zum Grund und Boden:
Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks:
Muss hier die Gesamtfläche beider Flurstücke * Eigentumsanteil / Gesamtanteile eingetragen werden?
6 - Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert:
Trotz des Flurstücks, welches die Parkplätze enthält, muss hier nichts ausgefüllt werden, oder?
Angaben z. B. zur Wohnfläche, die ganzzahlig angegeben werden müssen, müssen auf- bzw. abgerundet werden (je nachdem, was nach den Rundungsregeln zutrifft), oder?
Wenn alles richtig ist, reicht auch eine entsprechende Anmerkung.
Es tut mir leid, dass es etwas lang geworden ist. Vielen Dank für alle Antworten.
Kommentar