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Grundsteuer Niedersachsen - Einträge für Miteigentümer bei einer WEG

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    Grundsteuer Niedersachsen - Einträge für Miteigentümer bei einer WEG

    Hallo,
    bei dem Punkt der Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen im ELSTER-Formular komme ich nicht weiter.
    Ich habe die Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt. Insgesamt gibt es in unserem Hause sechs ETW mit sechs Eigentümern.
    Wenn ich die Anmerkungen richtig verstehe, müsste ich neben meinen eigenen Daten und dem Eigentümsbruchteil auch noch die Daten der Eigentümergemeinschaft und eines weiteren Miteigentümers angeben.
    Außer den Namen der Miteigentümer sind mir aber keine weiteren Daten bekannt. Ohne deren Angabe komme ich aber nicht über diese Formularstelle weg.
    Es wird stets ein Fehler angezeigt.
    Vielleicht kann mir jemand einen erleuchtenden Hinweis geben.
    Vielen Dank.
    Ralf

    #2
    Vielleicht kann mir jemand einen erleuchtenden Hinweis geben.
    Die wirtschaftliche Einheit ist dein Wohnungseigentum. Nur dafür bist du erklärungspflichtig !
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Danke für die schnelle Antwort.
      Ich hatte immer Bruchteilsgemeinschaft eingegeben, da das für mich bei einer WEG logisch war; und in der Hilfe konnte ich dazu nichts erkennen.
      Jetzt habe ich Alleineigentum eingetragen und es ging weiter.
      Für mich wieder einmal ein Beispiel, wie man ein Formular in manchen Bereichen unverständlich erstellen kann.
      Warum fragt man nicht mal ein paar Bürger und lässt die testen?
      Ich habe Jahrzehnte an einer Behörde gearbeitet und kenne mich daher mit Formularen aus, aber diese sind schlecht erstellt; zumindest die Hilfetexte.

      Vielen Dank und für die Richtungsweisung.
      Ralf

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        #4
        Ein Blick in den bisherigen Einheitswertbescheid, in dem sicher auch Wohnungseigentum steht, würde vielen helfen. Aber die meisten sind auf die Infoschreiben fixiert und schauen gar nicht nach, was sie bisher zu ihrem Grundstück haben.

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          #5
          Über dieses Thema stolpern unzählige Eigentümer, wie es aus den vielen Berichten in diesem und andern Foren hervorgeht. So wie Ralf erging es auch mir. Ich habe mit meiner Frau eine Eigentumswohnung in Baden-Württemberg.
          Die Frage war: "Was muss ich in GW1 4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte auswählen 4 Ehegatten/Lebenspartner oder 6 Bruchteilsgemeinschaft " Für mich als Laie war es das Logischste, die Bruchteilsgemeinschaft zu markieren. Da es sich um Wohneigentumsgemeinschaft mit 10 Miteigentümern und Miteigentumsanteilen handelt. Aber dann müsste ich auch Angaben über die andern Eigentümer machen. Das würde aber bedeuten, dass alle Eigentümer sich gegenseitig erklären müssten. Aber das kann es ja nicht sein.
          Aber wer weiß? Vielleicht wollen die Steuerbehörden einfach nur Gegenchecken, ob durch die Mehrfacherfassung des gleichen Grundstücks die Eintragungen sich irgendwo widersprechen oder gar bewusst falsche Angaben gemacht wurden. Durch viele Recherchen im Internet und in verschiedenen Hilfetexten habe ich dann die Lösung für meinen Fall gefunden.
          In GW1 4 - Eigentümer(innen) / Beteiligte muss Ehegatten/Lebenspartner ausgewählt werden. Aber ich denke, dass mein Fall noch zu den Leichteren gehört. Ich habe so auch meine Festellungserklärung abgegeben.
          Interessieren würde es mich trotzdem, für welche Fälle die Bruchteilsgemeinschaft ausgewählt werden soll. Ich konnte nirgendwo eine plausible Erklärung dafür finden. Es wird immer nur die "wirtschaftliche Einheit" erwähnt. Ich könnte mir aber vorstellen, dass es für den Fall gedacht ist, dass ein Steuerberater die Feststellungserklärung für die gesamte Wohngemeinschaft macht. Oder liege ich da falsch. Warum wird es in den Hilfetexten nicht deutlich beschrieben?

          Vielleicht kann Charlie24 etwas genaueres dazu sagen. Im Übrigen möchte ich mich bei ihm für die Unterstützung und Hilfe bedanken, die er für uns blutige Laien, die meisten jedenfalls, betreibt.
          Ich habe auch den Artikel über "Charlie24" in der WirtschaftsWoche gelesen.

          Ganz herzlichen Dank.
          Heinz

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            #6
            Bei einer Eigentumswohnung ist das eigene Wohnungseigentum die sog. wirtschaftliche Einheit, die es zu erklären gilt.

            Das habe ich hier eigentlich recht ausführlich beschreiben: https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg

            Sobald man das verinnerlicht hat, sind viele Fragen bereits beantwortet, wie etwa die Frage nach den Eigentumsverhältnissen.

            Die Bruchteilsgemeinschaft ist ein Fall für unverheiratete Paare, die gemeinsam eine Immobilie erwerben, manchmal auch für Geschwister,

            wenn sie denn keine Erbengemeinschaft sind.
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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