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Grundsteuer BW Reihenhaus

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    Grundsteuer BW Reihenhaus

    Hallo, ich habe ein Reihenmittelhaus mit 1/3 Miteigentumsanteil insgesamt 3 Reihenhäuser. 1/3 bezieht sich auf die Reihenhäuser und nicht auf die jeweiligen Grundstücke. Wortlaut: Dem jeweiligen Eigentümer steht das ausschliessliche Nutzungsrecht an der grün schraffierten Fläche mit Terrasse hinter dem Haus und PKW Stellplatz P 2 zu, Die jeweiligen Grundstücke sind unterschiedlich gross, Gesamtgrösse 710m². Wie erfasse ich meinen Anteil in Elster. Vom Gesamtgrundstück gehört mir nur WET2 mit 156m² plus ein KFZ Stellplatz. Vielen Dank vorab für eure Hilfe

    #2
    Wenn mit dem Sondereigentum am Reihenhaus ein Miteigentumsanteil von 1/3 am Flurstück von 710 m² verbunden ist,

    dann beträgt dein rechnerischer m²-Anteil abgerundet 236 m², auch wenn auf das Reihenmittelhaus tatsächlich weniger entfallen.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Vielen Dank für die schnelle Antwort. Laut Teilungserklärung steht das ausschliessliche Nutzungsrecht für WET 2 Anteil mir alleine zu. Dem jeweiligen Eigentümer steht das ausschliessliche Nutzungsrecht an der jeweiligen farblich markierten Fläche zu. WET 1 Grundstück 1 310 m², WET 2 Grundstück 2 156 m², WET 3 Grundstück 3 230 m², jeweils zur ausschliesslichen Nutzung. Also müsste ich mehr Grundsteuer zahlen als nur für meinen Anteil von 156m² obwohl ich das kleinste Grundstück habe? Obwohl ich ja von den anderen grösseren Grundstücken nichts habe? Das wäre ja nicht gerecht. Oder habe ich einen Denkfehler?

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        #4
        Das wäre ja nicht gerecht.
        Das mag schon sein, aber du hast dich doch beim Kauf auf dieses Drittel eingelassen, obwohl dir klar war, dass deine Nutzungsfläche

        kleiner ist als die der anderen Reihenhäuser.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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