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Grundsteuer: Bruchteilsgemeinschaft oder Grundstücksgemeinschaft

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    #16
    Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
    ein Erbvertrag geschlossen
    Und wohl auch dann, denn:

    BGB § 2286 Verfügungen unter Lebenden
    "Durch den Erbvertrag wird das Recht des Erblassers, über sein Vermögen durch Rechtsgeschäft unter Lebenden zu verfügen, nicht beschränkt."

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      #17
      Zitat von poiu Beitrag anzeigen
      Wenn im Grundbuch in Abteilung I steht, dass es mehrere Miteigentümer zu je einem Bruchteil sind, liegt eine Bruchteilsgemeinschaft vor.
      Das ist der Fall (meine Schwester und ich mit je "Anteil 1/2"). Von daher gehe ich jetzt davon aus, dass wir eine Bruchteilsgemeinschaft sind.

      Zitat von poiu Beitrag anzeigen
      Um die Frage zum Empfang des Bescheids geht es im Abschnitt Empfangsvollmacht.
      Vereinfacht gesagt: Es gibt nur einen Bescheid und das Finanzamt will nicht an jeden Miteigentümer jeweils eine Ausführung schicken.
      Das macht wenig Sinn für mich. Wenn wir beide einen Anteil haben, und beide die Hälfte der Grundsteuer zahlen sollen, warum dann nicht zwei Bescheide?

      Ich muss wohl auch nur einen Namen für die Gemeinschaft eingeben, aber weder eine Adresse noch später einen Empfangsbevollmächtigten...
      Zuletzt geändert von olsch01; 27.09.2022, 20:29.

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        #18
        Das macht wenig Sinn für mich. Wenn wir beide einen Anteil haben, und beide die Hälfte der Grundsteuer zahlen sollen, warum dann nicht zwei Bescheide?
        Weil es § 183 der AO gibt und das Finanzamt danach die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten verlangen kann.

        https://www.gesetze-im-internet.de/ao_1977/__183.html

        Das wird auch bei anderen Steuerangelegenheiten so praktiziert.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #19
          Das macht wenig Sinn für mich. Wenn wir beide einen Anteil haben, und beide die Hälfte der Grundsteuer zahlen sollen, warum dann nicht zwei Bescheide?

          Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
          Weil es § 183 der AO gibt und das Finanzamt danach die Bestellung eines gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten verlangen kann
          Und weil es eben, wie gesagt, nur diesen einen Feststellungsbescheid gibt. Was Sie verständlicherweise wünschen, ist, dass Sie und Ihre Schwester jeder eine Ausführung dieses Bescheids zugeschickt bekommen. Aber das möchte das Finanzamt ja offensichtlich nicht machen.
          Es ist zudem ja auch nicht so, dass Sie nur den Ihrem Anteil entsprechenden Teil des Grundsteuerbetrags bezahlen müssen und dann ist das für Sie erledigt. Das Finanzamt muss sich an dem Punkt nicht darum kümmern, wer welchen Anteil hat, sondern stellt die Forderung an die Bruchteilsgemeinschaft insgesamt. D.h. wenn die Summe nicht voll beglichen wird, können auch Sie weiter zur Kasse gebeten werden, auch wenn Sie bereits Ihre 50% des Betrags beglichen haben.
          Sowieso - soweit ich es sehe, kommt bei Elster wohl eine Fehlermeldung, wenn man als Bruchteilsgemeinschaft keinen Empfangsbevollmächtigten einträgt und man kann die Grundsteuererklärung dann nicht abschließen. Wenn das stimmt, ist das etwas übergriffig,
          [Es stimmt nicht - es kommt wohl nur eine Warnung, die aber das Abschließen der Grundsteuererklärung nicht verhindert. Siehe bitte die folgenden Beiträge von olsch01.]
          denn es ist nach § 183 nur eine Obliegenheit, diesen Empfangsbevollmächtigten zu bestellen. Aber d.h. auch, wenn kein Empfangsbevollmächtigter benannt ist, kann nach eben diesem Paragraphen das Finanzamt entweder weiter dazu auffordern oder ihn selbst bestimmen. Die feinen Unterschiede liegen wohl darin, dass man eine selbst erteilte Vollmacht gegebenenfalls erstmal widerrufen muss und dass die Konsequenz der Einspruchsbefugnis wohl nur gilt, wenn man auch ausdrücklich bejaht hat, dass der genannte Bevollmächtigte ein Bevollmächtigter nach § 183 ist, und wenn alle Beteiligten Kenntnis darüber haben. Soweit ich es sehe, kommt bei Elster ein Hinweis, ob man dies nicht doch bejahen möchte, wenn man hier kein Häkchen gesetzt hat, aber es scheint möglich, diesen Hinweis zu ignorieren. Ob man es ignorieren sollte, ist die andere Frage.
          Ich betone noch mal, dass ich mir das auch nur selbst zusammen gelesen habe und Sie sollten sich wirklich nicht einfach so darauf verlassen, was ich hier schreibe. Gucken Sie sich lieber auch selbst mal die Paragraphen an: AO § 183, und dazu AEAO zu § 183, AO § 352 und AEAO zu §352. Ist per Google leicht zu finden oder den Link ansehen, den Charlie24 angegeben hat.
          Zuletzt geändert von poiu; 30.09.2022, 22:48.

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            #20
            Zitat von poiu Beitrag anzeigen
            [I]Sowieso - soweit ich es sehe, kommt bei Elster wohl eine Fehlermeldung, wenn man als Bruchteilsgemeinschaft keinen Empfangsbevollmächtigten einträgt und man kann die Grundsteuererklärung dann nicht abschließen.
            Also, das war bei mir nicht der Fall

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              #21
              Zitat von olsch01 Beitrag anzeigen

              Also, das war bei mir nicht der Fall
              Aha?! Ich hatte zwei Beiträge gefunden, wo es so berichtet wurde - und wie gesagt, hätte ich es übergriffig gefunden, weil dadurch ja indirekt aus dem "soll" ein "muss" gemacht worden wäre. Kommt dann also bloß ein Hinweis, ob man als Bruchteilsgemeinschaft nicht doch einen Empfangsbevollmächtigten eintragen möchte, statt einer Fehlermeldung?

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                #22
                Zitat von poiu Beitrag anzeigen

                Aha?! Ich hatte zwei Beiträge gefunden, wo es so berichtet wurde - und wie gesagt, hätte ich es übergriffig gefunden, weil dadurch ja indirekt aus dem "soll" ein "muss" gemacht worden wäre. Kommt dann also bloß ein Hinweis, ob man als Bruchteilsgemeinschaft nicht doch einen Empfangsbevollmächtigten eintragen möchte, statt einer Fehlermeldung?
                Genau, es gab eine "Warnung" bzw. einen Hinweis aber def. keinen Fehler, der das Abschicken verhindert hätte.

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                  #23
                  Hallo, kann mir bitte jemand helfen?! Ich schwenke bildlich das weiße Handtuch...
                  Das Problem: Ich versuche nun schon seit Tagen die Grundsteuererklärung abzuschicken. Immer mit demselben Fehler. Es betrifft die Zähler-Nenner-Problematik (zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil). Ich habe ein Grundstück mit 1549qm. Davon sind 878 qm als Wohn- und 671 qm als Grünfläche deklariert. Was muss ich wo eintragen?

                  Vielen Dank
                  Zuletzt geändert von Hilflose Person; 04.10.2022, 11:30.

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                    #24
                    Hallo, ich möchte mich der Frage nach der Bruchteilsgemeinschaft gerne anschließen, ich besitze mit meinem Freund ein landwirtschaftliches Grundstück (wird nicht gewerblich genutzt, es ist eben einfach ein Grundstück der Art Land-und Forstwirtschaftliche Flächen). Uns gehört jeweils 1/2 des Grundstücks laut Kaufvertrag. So wie ich die bisherigen Antworten hier interpretiere sind wir eine Bruchteilsgemeinschaft. Aber ich verstehe leider immer noch nicht welche Adrese ich für die Bruchteilsgemeinschaft angeben muss. Und der Name? Irgend einen Namen ausdenken? Ich bin für Hinweise dankbar.

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                      #25
                      Aber ich verstehe leider immer noch nicht welche Adrese ich für die Bruchteilsgemeinschaft angeben muss. Und der Name? Irgend einen Namen ausdenken?
                      Ihr habt doch beide einen Nachnamen, den könnt ihr doch verwenden. Man gibt die Adresse eines von euch beiden an,

                      am besten die Adresse von dem, der das Grundstück verwaltet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

                      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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