Grundsteuer Garagenhof

Einklappen
X
 
  • Zeit
  • Anzeigen
Alles löschen
neue Beiträge
  • Bürofee
    Neuer Benutzer
    • 27.09.2022
    • 5

    #1

    Grundsteuer Garagenhof

    Hallo zusammen,

    habe eine Garage auf einem Garagenhof. Dafür muss ich Grundsteuererklärung abgeben.Die Garage ist keinem Haus oder Wohnung zugeordnet. Die Garage ist aber unter 50m². Muss ich die Erklärung trotzdem machen und was klicke ich da an ? Kann mir vielleicht jemand helfen.

    Danke
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45930

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • Bürofee
      Neuer Benutzer
      • 27.09.2022
      • 5

      #3
      Niedersachsen

      Kommentar

      • Charlie24
        Erfahrener Benutzer
        • 14.03.2014
        • 45930

        #4
        Meines Erachtens gilt das mit der 50 m² Freigrenze nur für Garagen, die zu einer Wohnnutzung gehören.

        1
        Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind, bleiben bei der Ermittlung
        der maßgeblichen Gebäudeflächen bis zu einer Fläche von 50 m2 außer Ansatz. 2Dies gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch für Garagen,
        die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

        Kommentar

        • Bürofee
          Neuer Benutzer
          • 27.09.2022
          • 5

          #5
          Vielen Dank für die Info und Ihre Mühe

          leider bringt mich das nicht weiter. Ich finde nirgendwo Information wie man vorgeht bei freistehenden Garagen bzw. Garagenhöfen. Und wenn die Garage dann noch unter 50 m² ist.

          Kommentar

          • Charlie24
            Erfahrener Benutzer
            • 14.03.2014
            • 45930

            #6
            Und wenn die Garage dann noch unter 50 m² ist.
            Dann hat sie trotzdem eine Nutzfläche, die in Zeile 20 der Anlage Grundstück zu erklären ist. wo ist jetzt das Problem ?

            Das steht alles auch in der Hilfe des Formulars für Niedersachsen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

            Kommentar

            • Bürofee
              Neuer Benutzer
              • 27.09.2022
              • 5

              #7
              ich mache die Erklärung online per Elster, nicht auf dem Papierweg daher keine "Hilfe" zu Hand. Und online ist die "Hilfe" unzureichend.

              Kommentar

              • Charlie24
                Erfahrener Benutzer
                • 14.03.2014
                • 45930

                #8
                Und online ist die "Hilfe" unzureichend.
                Nachstehend ein Auszug aus der Online-Hilfe, zu finden in der Hilfe zu Zeile 20 bei Nutzfläche. Im letzten Satz steht das.

                In diesem Forum geht es generell um die elektronische Steuererklärung, nicht um Papier.

                Garagen_Niedersachsen.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

                Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

                Kommentar

                • Bürofee
                  Neuer Benutzer
                  • 27.09.2022
                  • 5

                  #9
                  Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe, aber Sie müssen nicht so agressiv sein.....Ich werde mir die Online-Hilfe genaustens durchlesen.

                  In diesem Forum geht es generell um die elektronische Steuererklärung, nicht um Papier.

                  Kommentar

                  Lädt...