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Grundsteuer Garagenhof

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    Grundsteuer Garagenhof

    Hallo zusammen,

    habe eine Garage auf einem Garagenhof. Dafür muss ich Grundsteuererklärung abgeben.Die Garage ist keinem Haus oder Wohnung zugeordnet. Die Garage ist aber unter 50m². Muss ich die Erklärung trotzdem machen und was klicke ich da an ? Kann mir vielleicht jemand helfen.

    Danke

    #2
    Welches Bundesland ?
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Niedersachsen

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        #4
        Meines Erachtens gilt das mit der 50 m² Freigrenze nur für Garagen, die zu einer Wohnnutzung gehören.

        1
        Nutzflächen von Garagen, die in räumlichem Zusammenhang zur Wohnnutzung stehen, der sie auch rechtlich zuzuordnen sind, bleiben bei der Ermittlung
        der maßgeblichen Gebäudeflächen bis zu einer Fläche von 50 m2 außer Ansatz. 2Dies gilt unter den Voraussetzungen des Satzes 1 auch für Garagen,
        die eine eigene wirtschaftliche Einheit bilden.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Vielen Dank für die Info und Ihre Mühe

          leider bringt mich das nicht weiter. Ich finde nirgendwo Information wie man vorgeht bei freistehenden Garagen bzw. Garagenhöfen. Und wenn die Garage dann noch unter 50 m² ist.

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            #6
            Und wenn die Garage dann noch unter 50 m² ist.
            Dann hat sie trotzdem eine Nutzfläche, die in Zeile 20 der Anlage Grundstück zu erklären ist. wo ist jetzt das Problem ?

            Das steht alles auch in der Hilfe des Formulars für Niedersachsen
            Freundliche Grüße
            Charlie24

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              #7
              ich mache die Erklärung online per Elster, nicht auf dem Papierweg daher keine "Hilfe" zu Hand. Und online ist die "Hilfe" unzureichend.

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                #8
                Und online ist die "Hilfe" unzureichend.
                Nachstehend ein Auszug aus der Online-Hilfe, zu finden in der Hilfe zu Zeile 20 bei Nutzfläche. Im letzten Satz steht das.

                In diesem Forum geht es generell um die elektronische Steuererklärung, nicht um Papier.

                Garagen_Niedersachsen.jpg
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Ich danke Ihnen für Ihre Hilfe, aber Sie müssen nicht so agressiv sein.....Ich werde mir die Online-Hilfe genaustens durchlesen.

                  In diesem Forum geht es generell um die elektronische Steuererklärung, nicht um Papier.

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