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Frage zur Erfassung ETW bei 2 Eigentümern, Berlin

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    Frage zur Erfassung ETW bei 2 Eigentümern, Berlin

    Hallo zusammen, ich hoffe ihr könnt mir helfen. Ich sitze hier über der Grundsteuer und arbeite mich durch diverse Beiträge, bin aber nicht wirklich schlauer geworden. Kurz zur Situation. Ich besitze zusammen mit meiner Freundin eine ETW in Berlin, zu je 1/2 im Grundbuch eingetragen.

    Müssen wir beide je eine Erklärung abgeben, oder reicht es, wenn ich in meiner Erklärung sie als Miteigentümerin angebe? Wenn ja, wie?

    ​​​​​​Bei Bruchteilsgemeinschaft erhalte ich immer einen Fehler bei der Prüfung, da er 2 Eigentümer und eine Gemeinschaft will. Sollte ich dann besser zwei gesplittete Erklärungen abgeben, die Miteigentumsanteile halbieren und uns je als Alleineigentümer eintragen?

    Falls jemand helfen kann, vielen Dank im voraus.
    Zuletzt geändert von Darmokk; 27.09.2022, 22:13.

    #2
    Müssen wir beide je eine Erklärung abgeben, oder reicht es, wenn ich in meiner Erklärung sie als Miteigentümerin angebe? Wenn ja, wie?
    Nein, für die wirtschaftliche Einheit Wohnungseigentum ist nur eine Erklärung einzureichen. Bei den Eigentumsverhältnissen wählt ihr

    Bruchteilsgemeinschaft aus und tragt euch beide ein. Ihr müsst noch einen Namen für die Gemeinschaft angeben, den Bereich dafür muss man

    aufklappen. Außerdem ist eine Person als Empfangsbevollmächtigte/r gemäß § 183 AO anzugeben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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