Hallo,
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft in Brandenburg. Die Erbengemeinschaft besitzt u.a. ein bebautes Ufergrundstück, auf dem 2 EFH stehen. Das Grundstück gehört uns jeweils zu einem Drittel. 2 Mitglieder der Erbengemeinschaft besitzen 1 EFH, dieses ist jedoch unbewohnt. Das zweite EFH gehört mir und meiner Frau und wird von uns bewohnt.
Für das Grundstück selber existieren 3!! Bodenrichtwerte, wie folgt: 250 B/W UG, 80B/W F800 und 50 B/ASB. Ester sieht aber nur maximal 2 Bodenrichtwerte vor. Hat jemand bereits Erfahrung mit einem analogen Fall? Wie gehe ich hier vor, auch in Bezug auf die Zuordnung der Häuser. Danke für jegliche Hilfe dazu.
Ich bin Teil einer Erbengemeinschaft in Brandenburg. Die Erbengemeinschaft besitzt u.a. ein bebautes Ufergrundstück, auf dem 2 EFH stehen. Das Grundstück gehört uns jeweils zu einem Drittel. 2 Mitglieder der Erbengemeinschaft besitzen 1 EFH, dieses ist jedoch unbewohnt. Das zweite EFH gehört mir und meiner Frau und wird von uns bewohnt.
Für das Grundstück selber existieren 3!! Bodenrichtwerte, wie folgt: 250 B/W UG, 80B/W F800 und 50 B/ASB. Ester sieht aber nur maximal 2 Bodenrichtwerte vor. Hat jemand bereits Erfahrung mit einem analogen Fall? Wie gehe ich hier vor, auch in Bezug auf die Zuordnung der Häuser. Danke für jegliche Hilfe dazu.
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