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Grundsteuererklärung Hessen für ein Grundstück mit 1 Laden und 2 Mehrfamilienhäuser

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    Grundsteuererklärung Hessen für ein Grundstück mit 1 Laden und 2 Mehrfamilienhäuser

    Guten Abend,

    ich bin Miteigentümer von einem Grundstück auf dem ein Ladengeschäft steht und zwei Mehrfamilienhäuser.
    Muss ich jeweils ein neuen Hauptvordruck für den Laden und die beiden Häuser erstellen, da die Gebäude über unterschiedliche Hausnummern verfügen ?
    Es gibt nur ein Aktenzeichen.
    Mit freundlichen Grüßen

    In The Mirror

    #2
    Wenn nur ein EW-Aktenzeichen besteht, dann ist es eine wirtschaftliche Einheit. Daher ist nur eine Erklärung zu fertigen.
    Wie du dort die einzelnen Häuser unterbringst kann ich dir aber leider auch nicht sagen.
    Mit freundlichen Grüßen

    Beamtenschweiß
    ----------------------------------------------------------------------------------------------------------

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      #3
      Okay, danke für die Info, vieleicht kann mir hier jemand noch weitere Infos geben wie genau die Einträge zu erstellen sind.
      Mit freundlichen Grüßen

      In The Mirror

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        #4
        Hallo,
        ich verschieb dich mal ins passendere Unterforum Mein Elster, da bekommst du eher Hilfe.
        Elsterformular gibt es nicht mehr für aktuelle Jahre und die Grundsteuererklärung ist damit auch nicht möglich.

        Tschüß

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          #5
          Okay Danke!!
          Mit freundlichen Grüßen

          In The Mirror

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            #6
            vieleicht kann mir hier jemand noch weitere Infos geben wie genau die Einträge zu erstellen sind.
            Man muss jedes Gebäude einzeln erfassen und jeweils die Wohn- und Nutzflächen angeben oder wie ist die Frage gemeint ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Gemeint war ob ich für jedes Gebäude auf dem Grundstück ein seperaten Hauptvordruck erstellen mus, da in dem Hauptvordruck die Hausnummer von dem Gebäude angegeben werden muss, müsste ich dann für jedes Gebäude einen Hauptvordruck erstellen mit der jewiligen Hausnummer oder gebe ich nur eine Hausnummer an und addiere die Wohnfläche von beiden Häusern zu einer Gesamtwohnfläche und gebe Zusätzlich noch die Grundfläche von dem Ladengeschäft mit an.
              Wäre das so richtig, oder muss ich doch jeweils ein Hauptvordruck für jedes Gebäude erstellen?
              Mit freundlichen Grüßen

              In The Mirror

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                #8
                Ich bin Miteigentümer von einem Grundstück auf dem ein Ladengeschäft steht und zwei Mehrfamilienhäuser.
                Es muss zunächst geklärt werden, was du unter Miteigentümer verstehst. Wenn das Wohnungs- oder Teileigentum ist, sieht das

                anders aus als bei einer Bruchteils- oder Grundstücksgemeinschaft.
                Freundliche Grüße
                Charlie24

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                  #9
                  Zitat von Charlie24 Beitrag anzeigen
                  Es muss zunächst geklärt werden, was du unter Miteigentümer verstehst.
                  Es handelt sich hierbei um eine Erbengemeinschaft.

                  Mit freundlichen Grüßen

                  In The Mirror

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                    #10
                    Eine Erbengemeinschaft.ist eine Gesamthandsgemeinschaft, da ist man zwar Beteiligter, aber nicht Miteigentümer nach Bruchteilen.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Hallo Charlie24, in dem Hauptvordruck (HGrSt 1) unter2 - Lage des Grundstücks Abschnitt 6, habe ich unter Zusatzangaben Erbengemeinschaft schon eingetragen gehabt, ich denke das das so richtig ist. Allerdings bin ich immer noch nicht sicher ob ich jetzt für jedes Gebäude auf dem Grundstück einen neuen Hauptvordruck (HGrSt 1) erstellen muss, oder ob ich alles in einen Hauptvordruck erfasse, den Laden und die Häusser seperat aufgeführt?
                      Mit freundlichen Grüßen

                      In The Mirror

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                        #12
                        Wenn das kein Wohnungs- oder Teileigentum ist, gibt es nur eine Erklärung mit nur einem Hauptvordruck !
                        Freundliche Grüße
                        Charlie24

                        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                          #13
                          Hallo Charlie24,
                          erst mal danke für deine Hilfe hier. Wenn ich nur ein Hauptvordruck benötige, wie ist es dann unter 2 - Lage des Grundstücks, im Hauptvordruck, gebe ich hier unter
                          5 - Straße, Hausnummer, nur die Hausnummer von dem ersten Gebäude auf dem Grundstück an ? Es handelt sich ja um insgesammt 3 Gebäude auf dem Grundstück.



                          Mit freundlichen Grüßen

                          In The Mirror

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                            #14
                            Eigentlich reicht eine Hausnummer, man kann aber das Feld Zusatzangaben dafür nutzen.
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              Okay ich habe das jetzt mal so eingetragen das ich im Hauptvordruck die erste Hausnummer von den drei Gebäuden angegeben habe und dann im Formular Anlage Grundstück unter 2 - Angaben zu Gebäuden, jeweils einmal das Ladengeschäft mit der Gesammtquadratmeterfläche und jeweils die beiden Häuser mit der Wohnfläche aufgelistet habe. Mal sehen ob das so in Ordnung ist.
                              Mit freundlichen Grüßen

                              In The Mirror

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