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Grundsteuer - BW - Nicht bebaubare Grundstücksflächen ab Tiefe 40m - Aufteilung

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    Grundsteuer - BW - Nicht bebaubare Grundstücksflächen ab Tiefe 40m - Aufteilung

    Hallo Forum !

    Ich versuche die Grundsteuer in Baden Württemberg für ein Grundstück anzulegen.

    In der Anleitung ist folgender Passus drin siehe Bild 1

    Von der Stadt habe ich jetzt aber nur die Fläche 1355 m2 und 680 Euro Flächenwert.
    Aufgeteilt habe ich das mit dem Boris Tool und käme auf Fläche 1 = 610, Fläche 2 = 610, Fläche 3 = 135.
    Wie kann ich das eingeben ? Muss ich den Flächenwert für 2, und 3 selbst berechnen ?

    Danke schon mal für die Antworten.

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    #2
    Ist meine Frage trivial, oder hab ich irgendwas überlesen? Kann mich vielleicht einer auf den entsprechenden Passus in der Anleitung hinweisen? Danke!

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      #3
      Ist meine Frage trivial, oder hab ich irgendwas überlesen?
      Das hier ist ein Anwenderforum, da ist nicht garantiert, dass jede Frage beantwortet werden kann.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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        #4
        War schon klar, danke Charlie24, die Hoffnung stirbt halt zu letzt.

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          #5
          Ich kann dir allerdings schon sagen, dass in Baden-Württemberg mehr als 2 Bodenrichtwerte über Ergänzende Angaben erklärt werden sollen.

          In der Hilfe kann man dazu folgendes nachlesen:

          Sofern die Flächen eines oder mehrerer Flurstücke der wirtschaftlichen Einheit ausnahmsweise in mehr als zwei unterschiedlichen Bodenrichtwertzonen liegen,
          tragen Sie bitte hier bei der ersten Fläche die Summe der Teilflächen sowie einen der zutreffenden Bodenrichtwerte ein. Bitte führen Sie in diesem Fall zusätzlich in
          Zeile 30 (Ergänzende Angaben) des Hauptvordrucks (GW1) die anteiligen Flächen und Bodenrichtwerte auf (z.B. „400 m² x 400 €/m², 150 m² x 350 €/m², 50 m² x 50 €/m²“).


          Was ich aber nicht weiß, ist, ob der Fall der nicht bebaubaren Mehrflächen auf dein Flurstück zutrifft.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Danke, das ist ja zumindest schon mal ein Anhaltspunkt.

            Ich wollte auch schon den Bodenrichtwert dann selbst berechnen.
            Also bei
            100m² x 300 Euro und
            100m² x 200 Euro und
            100m² x 100 Euro
            ist der Schnitt 200 Euro, also Eingabe
            300m² x 200 Euro

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              #7
              Wenn ich den Hilfetext für BW richtig interpretiere, sollen bei mehr als zwei BRW in Zeile 3 von GW2 keine gewichteten BRW erfasst,

              sondern nur einer der Werte dort eingetragen werden und alle 3 Werte mit den m²-Anteilen dann unter Ergänzende Angaben erfasst werden.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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