Ich habe ein Wohngrundstück mit zwei Plan-Nummern und bisher mit zwei Einheitswerten und darum auch mit zwei Aktenzeichen.
Das Wohngrundstück wurde vom Vorbesitzer geteilt. Daraufhin wurde vom FA ein eigener EW-Bescheid erstellt.
Die beiden Grundstücke sind eine wirtschaftliche Einheit, denn sie werden gemeinsam genutzt. Auf dem einen steht das Einfamilienhaus, das andere ist Grünfläche und unbebaut.
Wenn ich nun die beiden Grundstücke als wirtschaftliche Einheit angebe, dann stellt sich die Frage, was geschieht mit dem zweiten Aktenzeichen für das unbebaute Grundstück?
Erkennt das FA, dass das unbebaute Grundstück nun in dieser Einheit angegeben ist?
Hab ich irrtümlich hier erfasst, zwischenzeitlich in Elster-Anwender-Forum übertragen. Sorry.
Das Wohngrundstück wurde vom Vorbesitzer geteilt. Daraufhin wurde vom FA ein eigener EW-Bescheid erstellt.
Die beiden Grundstücke sind eine wirtschaftliche Einheit, denn sie werden gemeinsam genutzt. Auf dem einen steht das Einfamilienhaus, das andere ist Grünfläche und unbebaut.
Wenn ich nun die beiden Grundstücke als wirtschaftliche Einheit angebe, dann stellt sich die Frage, was geschieht mit dem zweiten Aktenzeichen für das unbebaute Grundstück?
Erkennt das FA, dass das unbebaute Grundstück nun in dieser Einheit angegeben ist?
Hab ich irrtümlich hier erfasst, zwischenzeitlich in Elster-Anwender-Forum übertragen. Sorry.
Kommentar