Grundsteuererklärung

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  • alinna
    Neuer Benutzer
    • 29.09.2022
    • 3

    #1

    Grundsteuererklärung

    Hallo.
    Ich bin dabei mein Grundsteuer-Formular(BW) auszufüllen und dazu habe ich eine Frage. Ich besitze eine Eigentumswohnung mit einer Tiefgarage.

    Grundstück: Miteigentumsanteil: 85/1000 (364m2)

    Tiefgarage: Miteigentumsanteil 4/68 (2079m2)

    Muss ich hierfür 2 verschiedene Einträge machen?


    Vielen dank im Voraus
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45928

    #2
    Alle Flurstücke, an denen Miteigentumsanteile bestehen, müssen erfasst werden. Siehe die Tabellenbeispiele hier:

    Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • alinna
      Neuer Benutzer
      • 29.09.2022
      • 3

      #3
      Das habe ich schon gesehen aber ich kann es nicht so ganz nachvollziehen. Was mich verwirrt ist, dass meine Miteigentumsanteile unterschiedlich sind, einmal .../1000 und dann .../68. Deshalb weiß ich nicht wie ich vorgehen soll

      Kommentar

      • multi
        Erfahrener Benutzer
        • 03.01.2018
        • 4268

        #4
        Zitat von alinna Beitrag anzeigen
        Das habe ich schon gesehen aber ich kann es nicht so ganz nachvollziehen. Was mich verwirrt ist, dass meine Miteigentumsanteile unterschiedlich sind, einmal .../1000 und dann .../68. Deshalb weiß ich nicht wie ich vorgehen soll
        Es ist ja nicht gesagt, dass alle Anteile gleich sein müssen. Z.b. ein Flurstück mit dem Wohngebäude, woran man dann mit seiner Wohnung x Tausendstel, Zehntausendstel o.ä. besitzt, und ein Flurstück mit Stellplätzen, und wenn einem da wäre dann 4/68 einer von 17 Stellplätzen (unabhängig von der Frage, warum da 4/68 statt 1/17 steht).

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