Guten Tag,
in meinen zwei Fragen handelt es sich um die Angaben für eine Eigentumswohnung bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes.
In dem Infoblatt von Finanzamt sind zwei Tabellen (zwei Flurstückzähler) aufgelistet.
Die Überprüfung unter „NRW Geodaten Grundsteuer“ hat ergeben, dass die Angaben mit zwei Flurstücken korrekt sind.
Zu dem Mehrfamilienhaus gehören zwei Flurstücke (Zähler 299 und Zähler 300).
Flurstück Zähler 299: Bodenrichtwert 650 (Ein-Zweigeschossig) / 820 (Mehrgeschossig)
Flurstück Zähler 300: Bodenrichtwert 820 (Ein-Zweigeschossig) / 650 (Mehrgeschossig)
Also umgekehrte Reihenfolge für Ein-Zweigeschossig und Mehrgeschossig.
Erste Frage:
Das 4-stöckige Mehrfamilienhaus steht auf dem Flurstückzähler 299. Hier wurde ich also 820 für Mehrgeschossig eintragen. Bei dem Flurstückzähler 300 handelt es sich um die Grünflächen und Autostellplätze (keine Garagen). Und hier weiß ich nicht, was ich eintragen soll. 820 (Ein-Zweigeschossig) oder 650 (Mehrgeschossig)? Ich vermute, dass ich 650 (Mehrgeschossig) eintragen muss, weil Flurstückzähler 300 eigentlich auch zu dem Haus gehört, obwohl es nicht bebaut ist.
Zweite Frage:
Falls meine Vermutung korrekt ist, dann möchte ich fragen, wie ich die Angaben unter „Gemarkung beziehungsweise Flurstück“ unter Punkt 11 korrekt in ELSTER angebe.
Beim Flurstückzähler 299 habe ich unter Punkt 11 „2 – zweite Fläche. Für dieses Flurstück gilt in der Anlage Grundstück erklärte zweite Bodenrichtwert“. Weil beim Zähler 299 unter zweitem Bodenrichtwert 820 für Mehrgeschossig steht. Beim Flurstückzähler 300 habe ich unter Punkt 11 „1
– erste Fläche. Für dieses Flurstück gilt in der Anlage Grundstück erklärte erste Bodenrichtwert“. Weil beim Zähler 300 unter zweitem Bodenrichtwert 820 für Mehrgeschossig steht.
Sind meine Angaben korrekt?
Gruß
Mattes
Ich beneide die Menschen, die nur ein Flurstück in der Finanzamt-Anlage haben
in meinen zwei Fragen handelt es sich um die Angaben für eine Eigentumswohnung bei der Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes.
In dem Infoblatt von Finanzamt sind zwei Tabellen (zwei Flurstückzähler) aufgelistet.
Die Überprüfung unter „NRW Geodaten Grundsteuer“ hat ergeben, dass die Angaben mit zwei Flurstücken korrekt sind.
Zu dem Mehrfamilienhaus gehören zwei Flurstücke (Zähler 299 und Zähler 300).
Flurstück Zähler 299: Bodenrichtwert 650 (Ein-Zweigeschossig) / 820 (Mehrgeschossig)
Flurstück Zähler 300: Bodenrichtwert 820 (Ein-Zweigeschossig) / 650 (Mehrgeschossig)
Also umgekehrte Reihenfolge für Ein-Zweigeschossig und Mehrgeschossig.
Erste Frage:
Das 4-stöckige Mehrfamilienhaus steht auf dem Flurstückzähler 299. Hier wurde ich also 820 für Mehrgeschossig eintragen. Bei dem Flurstückzähler 300 handelt es sich um die Grünflächen und Autostellplätze (keine Garagen). Und hier weiß ich nicht, was ich eintragen soll. 820 (Ein-Zweigeschossig) oder 650 (Mehrgeschossig)? Ich vermute, dass ich 650 (Mehrgeschossig) eintragen muss, weil Flurstückzähler 300 eigentlich auch zu dem Haus gehört, obwohl es nicht bebaut ist.
Zweite Frage:
Falls meine Vermutung korrekt ist, dann möchte ich fragen, wie ich die Angaben unter „Gemarkung beziehungsweise Flurstück“ unter Punkt 11 korrekt in ELSTER angebe.
Beim Flurstückzähler 299 habe ich unter Punkt 11 „2 – zweite Fläche. Für dieses Flurstück gilt in der Anlage Grundstück erklärte zweite Bodenrichtwert“. Weil beim Zähler 299 unter zweitem Bodenrichtwert 820 für Mehrgeschossig steht. Beim Flurstückzähler 300 habe ich unter Punkt 11 „1
– erste Fläche. Für dieses Flurstück gilt in der Anlage Grundstück erklärte erste Bodenrichtwert“. Weil beim Zähler 300 unter zweitem Bodenrichtwert 820 für Mehrgeschossig steht.
Sind meine Angaben korrekt?
Gruß
Mattes
Ich beneide die Menschen, die nur ein Flurstück in der Finanzamt-Anlage haben
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