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Grundsätzliche Fragen zur Grundsteuerreform

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    Grundsätzliche Fragen zur Grundsteuerreform

    Hallo zusammen,

    ich mache gerade meine Grundsteuerreform über "MeinELSTER" , aus der sich einige Fragen ergeben bei der Befüllung des Formulars.
    Ich bin Eigentümer einer vermieteten Eigentumswohnung in einer Eigentümergemeinschaft.


    - Hauptvordruck (GW1)
    Abschnitt 3 "Gemarkung(en) und Flurstück(e) des Grundvermögens

    Frage 1: Hier wird doch, unter dem Wert "Fläche" die Gesamtfläche des Grundstückes, welche in dem Schreiben vom Finanzamt hinterlegt ist, eingetragen - korrekt?

    Abschnitt 4 "Eigentümer(innen)/Beteiligte"
    - Teilabschnitt "Anteil am Grundstück/Betrieb der Land- und Forstwirtschaft"
    Frage 2: Habe ich das richtig verstanden - wenn ich der alleinige Eigentümer bin, wird bei Zähler und Nenner 1/1 hinterlegt - korrekt?


    - Hauptvordruck (GW2)
    Abschnitt 4 "Angaben zum Grund und Boden" - Teilabschnitt "Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
    Frage 3: Der Bodenrichtwert ist klar, der ist im Schreiben vom Finanzamt hinterlegt oder unter "bodenrichtwert-boris.de" herauszufinden.
    Allerdings verstehe ich die Angabe "Fläche des Grundstücks" nicht. Worauf bezieht sich diese Angabe?
    Das Musterbeispiel ist für mich auch irreführend, dort ist im Beispiel 130m² Eigentumswohnung vorhanden mit einem Miteigentumsanteil von 333/10.000.
    In diesem Beispielfall beträgt dann der zu hinterlegende Wert "50m²" --> wie kommt man auf 50m2? 333/10.000 * 130 ?

    Abschnitt 5 "Angaben bei Wohngrundstücken zum Ertragswert" - Teilabschnitt "Garagen- und Tiefgaragenstellplätze"
    Frage 4: das gesamte Grundstück, in der sich meine Wohnung befindet, sind auch Tiefgaragenstellplätze vorhanden, die allerdings nicht mein Eigentum sind - sind diese hier mit zu berücksichtigen?

    Grundsätzliche Frage:
    Werden bei der angegebenen Gesamtfläche des Grundstücks wie z.B. im Schreiben des Finanzamtes auch die Fläche der Tiefgarage berücksichtigt oder ist diese bereits rausgenommen?
    Da die Fläche von Tiefgaragenstellplätze ja in die Berechnung des Grundsteuerwertes nicht berücksichtigt werden.


    Ich hoffe sehr es ist jemand in der Runde, der mir meine Fragen beantworten kann.

    Vielen Dank vorab fürs Lesen.

    Mit freundlichen Grüßen
    Destino30

    #2
    In GW1 sind die Gesamtflächen des Flurstücks zu erfassen, die Miteigentumsanteile sind in Zeile 11 als Zähler und Nenner anzugeben.

    Du erklärst nur dein Wohnungseigentum, 1 und 1 ist bei den Eigentumsverhältnissen zutreffend.

    Die auf deine Miteigentumsanteile rechnerisch entfallenden m² musst du selbst berechnen, Bitte hier lesen:

    https://forum.elster.de/anwenderforu...C3%BCrttemberg
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      danke für deine Antwort.

      Eine Frage, vielleicht kannst du mir sie beantworten.
      Im Schreiben vom Finanzamt ist eine Gesamtfläche des Grundstücks von 2084m² angegeben.
      Wenn ich bei BORIS-NRW unter der Adresse dieses Flurstück suche, wird allerdings eine Fläche von 600m² ausgegeben.

      Kannst du mir sagen, worin der Unterschied besteht?

      Vielen Dank vorab.

      Liebe Grüße

      Kommentar


        #4
        Das weiß ich leider auch nicht. Vielleicht gibt es unter der Adresse mehr als 1 Flurstück
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hallo Destino30,

          vorab vielen Dank für deine ausführlichen Erklärungen. Leider bleibe ich immer an der Grundstücksfläche hängen und die in Elster mitgelieferte Erklärung zur Berechnung kann ich auch nicht folgen. Ich habe zwar wie in der Schule einen Dreisatz gebildet komme jedoch nicht auf das vorgegebene Ergebnis.
          Hier meine Konkrete Fragen, hoffentlich kannst helfen.
          Grundstücksgröße laut Grundbuch 1000 qm, Miteigentumsanteil 28,101/1000. Wie berechnet sich nun der Anteil am Grundstück?

          Vielen Dank vorab

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            #6
            Grundstücksgröße laut Grundbuch 1000 qm, Miteigentumsanteil 28,101/1000. Wie berechnet sich nun der Anteil am Grundstück?
            Das ist hier beschrieben: https://forum.elster.de/anwenderforu...103#post398103
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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              #7
              Zitat von VoigtRe Beitrag anzeigen
              Grundstücksgröße laut Grundbuch 1000 qm, Miteigentumsanteil 28,101/1000. Wie berechnet sich nun der Anteil am Grundstück?
              1000qm * 28,101/1000 sieht mir sogar ohne Taschenrechner lösbar aus. Die 28,101qm werden dann zu 28 abgerundet.

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                #8
                Das wäre zu einfach. Das Ergebnis wurde natürlich probiert und von Elster abgelehnt.

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                  #9
                  Zitat von VoigtRe Beitrag anzeigen
                  Das wäre zu einfach. Das Ergebnis wurde natürlich probiert und von Elster abgelehnt.
                  Stimmt denn die Zuordnung zur Fläche? Ggfs. einen Screenshot posten.

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