Hallo Community,
ich bin gerade über der Grundsteuererklärung und bin gerade etwas ratlos und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Folgendes Szenario:
Meinen Eltern geht es gut und leben zum Glück noch. Sie haben bereits jetzt zu Lebzeiten uns (3 Schwestern) ihr Haus und Grund überschrieben, also wir 3 Schwestern stehen im Grundbuch als Eigentümer zu je 1/3 und meine Eltern haben ein Nießbrauch.
Jetzt habe ich ein paar Fragen.
Frage 1:
Unter der Rubrik "Hauptvordruck" muss ich nun unter Punkt 3 "Angaben zu Eigentümer/innen" auswählen, wie das Eigentumsverhältnis ist.
- Zählen wir 3 Schwester (Eigentümer) zu 5 (Erbengemeinschaft), zu 6 (Bruchteilsgemeinschaft), zu 7 (Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen) oder gar zu 9 (andere Grundstücksgemeinschaft)?
=> Meine Einschätzung ist hier Nummer 6 (Bruchteilsgemeinschaft), weil wir alle zu 1/3 als Eigentümer im Grundbuch stehen. Ist das korrekt oder liege ich falsch?
Frage 2:
Die zweite Frage hat direkt mit Frage 1 zu tun. Hier steh ich irgendwie komplett auf dem Schlauch.
Egal was ich auswähle, also Punkt 5, 6, 7 oder 9 muss ich weitere Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen machen. Nun muss ich die Zeilen 12 bis 18 ausfüllen.
- Meine Frage ist nun, was kommt da rein? Wir haben keinen Namen zur Gemeinschaft?
- Welche Art von Gemeinschaft sind wir?
- Wir haben keinen Namen zur Gemeinschaft?
- Kommt bei Straße und Ort die Anschrift von Haus & Grund rein oder welche Anschrift muss erfasst werden?
Frage 3:
Unter Punkt 6 geht es nun um die Empfangsvollmacht. Hier in ich der Meinung das wir (als voraussichtliche Bruchteilsgemeinschaft) einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten angeben müssen, da ansonsten das Finanzamt sich melden kann und einen gemeinsamen Bevollmächtigten fordert.
- Ist das wirklich Pflicht?
- Muss das ein Steuerberater sein oder kann es auch eine Privatperson sein? Kann es auch einer von uns 3 Geschwistern sein oder auch unser Vater der in dem Haus lebt?
Ich hoffe wirklich sehr, dass Ihr mir helfen könnt und freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
ich bin gerade über der Grundsteuererklärung und bin gerade etwas ratlos und hoffe Ihr könnt mir helfen.
Folgendes Szenario:
Meinen Eltern geht es gut und leben zum Glück noch. Sie haben bereits jetzt zu Lebzeiten uns (3 Schwestern) ihr Haus und Grund überschrieben, also wir 3 Schwestern stehen im Grundbuch als Eigentümer zu je 1/3 und meine Eltern haben ein Nießbrauch.
Jetzt habe ich ein paar Fragen.
Frage 1:
Unter der Rubrik "Hauptvordruck" muss ich nun unter Punkt 3 "Angaben zu Eigentümer/innen" auswählen, wie das Eigentumsverhältnis ist.
- Zählen wir 3 Schwester (Eigentümer) zu 5 (Erbengemeinschaft), zu 6 (Bruchteilsgemeinschaft), zu 7 (Grundstücksgemeinschaft ausschließlich von natürlichen Personen) oder gar zu 9 (andere Grundstücksgemeinschaft)?
=> Meine Einschätzung ist hier Nummer 6 (Bruchteilsgemeinschaft), weil wir alle zu 1/3 als Eigentümer im Grundbuch stehen. Ist das korrekt oder liege ich falsch?
Frage 2:
Die zweite Frage hat direkt mit Frage 1 zu tun. Hier steh ich irgendwie komplett auf dem Schlauch.
Egal was ich auswähle, also Punkt 5, 6, 7 oder 9 muss ich weitere Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen machen. Nun muss ich die Zeilen 12 bis 18 ausfüllen.
- Meine Frage ist nun, was kommt da rein? Wir haben keinen Namen zur Gemeinschaft?
- Welche Art von Gemeinschaft sind wir?
- Wir haben keinen Namen zur Gemeinschaft?
- Kommt bei Straße und Ort die Anschrift von Haus & Grund rein oder welche Anschrift muss erfasst werden?
Frage 3:
Unter Punkt 6 geht es nun um die Empfangsvollmacht. Hier in ich der Meinung das wir (als voraussichtliche Bruchteilsgemeinschaft) einen gemeinsamen Empfangsbevollmächtigten angeben müssen, da ansonsten das Finanzamt sich melden kann und einen gemeinsamen Bevollmächtigten fordert.
- Ist das wirklich Pflicht?
- Muss das ein Steuerberater sein oder kann es auch eine Privatperson sein? Kann es auch einer von uns 3 Geschwistern sein oder auch unser Vater der in dem Haus lebt?
Ich hoffe wirklich sehr, dass Ihr mir helfen könnt und freue mich auf Eure Antworten.
Schöne Grüße
Kommentar