Hallo, ich bräuchte eure Hilfe.
Mein Mann ist 76. Er hat vor 30 Jahren von einem Grundstück 265.050 qm einen Anteil von 10/26 an seinem Bruder verschenkt. Nach einer Vermessung nach Anteilen entstanden zwei Flächen: 101942 qm und 163108 qm.
Nun soll nach der Vermessung ein Tausch und Auseinandersetzungsvertrag die Bruchteilsgemeinschaft auflösen.
Ich gehe davon aus, dass die Abgabe für die Grundsteuer noch um ein halbes Jahr verlängert wird. Ich könnte es noch schaffen, die Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft in diesen Zeitraum zu realisieren. Wir haben für den Vorgang nur ein Aktenzeichen erhalten.
Nun weiß ich nicht weiter. Als Schenkung könnte man ja die Bruchteilsauflösung wohl nicht betrachten.
Fällt Grunderwerbssteuern an? Ich bräuchte einen kleinen Anstoß.
Danke für eure Unterstützung
Mein Mann ist 76. Er hat vor 30 Jahren von einem Grundstück 265.050 qm einen Anteil von 10/26 an seinem Bruder verschenkt. Nach einer Vermessung nach Anteilen entstanden zwei Flächen: 101942 qm und 163108 qm.
Nun soll nach der Vermessung ein Tausch und Auseinandersetzungsvertrag die Bruchteilsgemeinschaft auflösen.
Ich gehe davon aus, dass die Abgabe für die Grundsteuer noch um ein halbes Jahr verlängert wird. Ich könnte es noch schaffen, die Auflösung der Bruchteilsgemeinschaft in diesen Zeitraum zu realisieren. Wir haben für den Vorgang nur ein Aktenzeichen erhalten.
Nun weiß ich nicht weiter. Als Schenkung könnte man ja die Bruchteilsauflösung wohl nicht betrachten.
Fällt Grunderwerbssteuern an? Ich bräuchte einen kleinen Anstoß.
Danke für eure Unterstützung
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