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Grundsteuer: Erbengemeinschaft in Bruchteilsgemeinschaft

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    Grundsteuer: Erbengemeinschaft in Bruchteilsgemeinschaft

    Hallo zusammen,


    eine Verständnisfrage:

    Ein Grundstück gehört einer Person A und einer Erbengemeinschaft B zu je 50%.
    Also ein ganz normaler Fall, wenn ein Ehepartner stirbt und Kinder vorhanden sind.


    In der Grundsteuererklärung werden A und B dann als Eigentümer(innen) eingetragen.

    dh die Erbengemeinschaft als Ganzes , die Namen in der Erbengemeinschaft nicht mehr einzeln.

    Richtig ?

    Viele Dank

    RLP-Einwohner



    #2
    dh die Erbengemeinschaft als Ganzes , die Namen in der Erbengemeinschaft nicht mehr einzeln.
    In den Ausfüllanleitungen zu den diversen Formularen wird das durchaus unterschiedlich beschrieben.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Ich hatte das gleiche Problem bei einem landwirtschaftlichen Grundstück. Frage und meine eigene Lösung finden Sie unter meinem Titel: "Grundsteuererklärung Saarland Erbengemeinschaft + Eheleute" vom 29.09.2022.
      Ich hatte alle Namen einzeln mit Eigentumsanteil angegeben, Im Hauptvordruck GW1 habe ich unter 6) 'Ergänzende Angaben zur Feststellungserklärung" entsprechende Angaben hierzu gemacht.
      Es erfolgte zumindest keine Fehlerbestätigung!

      Kommentar


        #4
        Hallo an alle,

        bei mir ist der Sachverhalt, wie unterhalb beschrieben, für die Grundsteuererklärung (bebautes Grundstück):

        - Erbengemeinschaft aus Person A und B zu jeweils 1/2.
        - Gleichzeitig ist Person A, die auch in der Erbengemeinschaft ist, für die andere Hälfte im Grundbuch eingetragen.

        Ist dieses nun wirklich als Bruchteilsgemeinschaft zu werten, die zur einen Hälfte aus der Erbengemeinschaft und zur anderen Hälfte aus Person A besteht?

        Wenn das Eigentumsverhältnis "Bruchteilsgemeinschaft" gewählt wird, kann ich dort die einzelne Person A eintragen und auch die Erbengemeinschaft anlegen. Es scheint, dass die Erbengemeinschaft dann hier aber NICHT weiter bzgl. der einzelnen Personen aufgeschlüsselt werden kann.

        Ich bin etwas verwundert, da der Sachverhalt ja eigentlich kein Sonderfall sein sollte.

        Wie habt ihr das nun gelöst?
        Oder denke ich komplett falsch?

        Viele Dank!
        Zuletzt geändert von Hopper; 25.01.2023, 08:22.

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          #5
          Ist dieses nun wirklich als Bruchteilsgemeinschaft zu werten, die zur einen Hälfte aus der Erbengemeinschaft und zur anderen Hälfte aus Person A besteht?
          Ja, das ist so.

          Es scheint, dass die Erbengemeinschaft dann hier aber NICHT weiter bzgl. der einzelnen Personen aufgeschlüsselt werden kann.
          Doch, das geht durchaus. Man erfasst den noch lebenden Ehegatten ein zweites Mal, allerdings ohne Angabe der Steuer-ID.

          Die Erbquote bzw. den daraus resultierenden Anteil muss man bei den Mitgliedern der Erbengemeinschaft nicht angeben, da

          es sich um Gesamthandseigentum handelt.
          Zuletzt geändert von Charlie24; 22.01.2023, 12:16.
          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie,

            vielen Dank für die schnelle Antwort und die Hilfe.
            Habe ich alles richtig verstanden und wäre das folgende Vorgehen richtig?:
            • Man würde bei den Angaben zu Eigentümer/innen Folgendes markieren: Punkt 6-Bruchteilsgemeinschaft
              Im darauffolgenden Ausklappmenü "Angaben zu Erbengemeinschaften, Bruchteilsgemeinschaften und Gemeinschaften ohne geschäftsüblichen Namen" wird mir allerdings ein entsprechender Anredeschlüssel „Bruchteilsgemeinschaft“ nicht angezeigt. Was tun und wie die Bruchteilsgemeinschaft nennen?
            • Dann würde unter "Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen" ein Eintrag mit dem Anredeschlüssel „Erbengemeinschaft“ erstellt.
              In welchen Feldern sind denn die Namen der beiden Personen (Person A und B), die die Erbengemeinschaft bilden, anzugeben? Spezielle Felder, für die Namen finde ich nicht.
            • Dann würde unter "Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen" ein weiterer Eintrag für Person A hinzugefügt (ohne Steuer-ID) und diesem Eintrag wird dann beim Anteil an der wirtschaftlichen Einheit (Zähler, Nenner) 1/2 zugewiesen?
            Ich rätsel noch darüber, wo dann bei diesem Vorgehen überhaupt eine Steuer-ID angegeben werden müsste.
            Oder reicht in diesem Fall das Aktenzeichen, welches auf der Formular-Startseite abgefragt wird?

            Herzlichen Dank nochmal!
            Zuletzt geändert von Hopper; 22.01.2023, 15:25.

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              #7
              Dann würde ein Eintrag mit dem Anredeschlüssel „Erbengemeinschaft“ erstellt.
              Nimm den Anredeschlüssel Grundstücksgemeinschaft. der ist eher zutreffend.

              Beim Namen (2 Zeilen) gibt man folgendes ein:
              <Name Vorname> des lebenden Ehegatten und Erbengemeinschaft nach <Name Vorname> des verstorbenen Ehegatten.

              Die beteiligten Personen erfasst man einzeln unter Beteiligte / Eigentümer, den überlebenden Ehegatten eben doppelt, einmal mit 1/2 Anteil

              und das zweite Mal ohne Angabe zum Anteil und ohne Steuer-ID, die weiteren Beteiligten der Erbengemeinschaft ebenfalls ohne Angabe

              zum Anteil. Die Steuer-ID und die persönliche Steuernummer kann man bei den einzelnen Beteiligten angeben, die Zeilennummern dafür sind je

              nach Bundesland unterschiedlich.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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                #8
                Hi Charlie,

                vielen Dank für die Erklärung. Ich glaube ich komme der Sache jetzt näher.
                Wäre die Zusammenfassung unterhalb dann so, wie du es meinst?

                Eigentumsverhältnis wäre: Bruchteilsgemeinschaft ?
                Angaben zur Bruchteilsgemeinschaft wären:
                - Anredeschlüssel: Grundstücksgemeinschaft ?
                - Name: Person A und Erbengemeinschaft … ?

                Eigentümer/innen bzw. Miteigentümer/innen:

                1. Eintrag, wäre wie folgt?
                Person A, MIT Steuer-ID?
                Anteil (Zähler/Nenner): 1 / 2 ?

                2. Eintrag, wäre wie folgt?:
                Person A, OHNE Steuer-ID?
                Anteil (Zähler/Nenner): Würde nicht angegeben werden, da Mitglied der Erbengemeinschaft?

                3. Eintrag, wie folgt?:
                Person B, OHNE Steuer-ID? Ist es so, dass beim Eintrag für Person B auch keine Steuer-ID notwendig ist, da Person B ja auch zur Erbengemeinschaft gehört?
                Anteil (Zähler/Nenner): Würde nicht angegeben werden, da Mitglied der Erbengemeinschaft?

                Ich würde mich sehr feuen, wenn du das nochmal beantworten könntest.
                Nochmals vielen Dank! Das alles ist eine super tolle Hilfe von dir.
                Zuletzt geändert von Hopper; 22.01.2023, 20:05.

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                  #9
                  ... dass beim Eintrag für Person B auch keine Steuer-ID notwendig ist, da Person B ja auch zur Erbengemeinschaft gehört?
                  Nein, man gibt die Steuer-ID bei Person B schon an, wenn sie bekannt ist. Bei Person A wird sie ja bei der ersten Erfassung auch angegeben,

                  man muss sie bei der 2 Erfassung nur deshalb weglassen, weil der doppelte Eintrag zu einer Fehlermeldung führt.
                  Freundliche Grüße
                  Charlie24

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                    #10
                    Hi Charlie,
                    danke für die Erklärung bzgl. der Steuer-ID.
                    Aber ansonsten war die Zusammenfassung doch richtig oder gab es noch irgendwelche Fehler?
                    Du meintest ja, der Anteil (Zähler / Nenner) muss nur einmal bei Person A angegeben werden ... ist es wichtig in welchem der beiden Einträge für Person A (evtl. bei dem Eintrag mit der Steuer-ID)?
                    Es war doch richtig, dass bei Person B der Anteil (Zähler / Nenner) nicht mehr angegeben werden muss, oder?
                    Viele Grüsse!

                    Kommentar


                      #11
                      Du meintest ja, der Anteil (Zähler / Nenner) muss nur einmal bei Person A angegeben werden ...
                      Das macht man beim ersten Eintrag, wo man auch ID und Steuernummer angibt. Das Finanzamt weiß ja, dass die andere Hälfte

                      einer Erbengemeinschaft zur gesamten Hand gehört. Deshalb bringt es nichts, aus den Erbquoten die Anteile der Mitglieder

                      der Erbengemeinschaft zu berechnen, die tauchen ja im Bescheid ohnehin nicht auf, der EG wird 1/2 zugerechnet.
                      Freundliche Grüße
                      Charlie24

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                        #12
                        Hi Charlie, noch eine generelle Frage: Das Anschreiben zur Grundsteuer ist zwar an Person A adressiert, im Schreiben selbst ist aber nur die Erbengemeinschaft mit Aktenzeichen erwähnt. Weisst du warum das so gehandhabt wird? Vielen Dank und Grüße.

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                          #13
                          Irgendjemand muss wohl die Post für die Erbengemeinschaft entgegennehmen.

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                            #14
                            .. im Schreiben selbst ist aber nur die Erbengemeinschaft mit Aktenzeichen erwähnt. Weisst du warum das so gehandhabt wird?
                            Nein, allwissend bin ich auch nicht. Die Info-Schreiben sind ja maschinell erzeugt worden und was da genau eingeflossen ist, woher soll ich das wissen ?
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
                            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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                              #15
                              Okay, vielen Dank nochmal für die Hilfe.

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