Hallo zusammen,
eine Verständnisfrage:
Ein Grundstück gehört einer Person A und einer Erbengemeinschaft B zu je 50%.
Also ein ganz normaler Fall, wenn ein Ehepartner stirbt und Kinder vorhanden sind.
In der Grundsteuererklärung werden A und B dann als Eigentümer(innen) eingetragen.
dh die Erbengemeinschaft als Ganzes , die Namen in der Erbengemeinschaft nicht mehr einzeln.
Richtig ?
Viele Dank
RLP-Einwohner
eine Verständnisfrage:
Ein Grundstück gehört einer Person A und einer Erbengemeinschaft B zu je 50%.
Also ein ganz normaler Fall, wenn ein Ehepartner stirbt und Kinder vorhanden sind.
In der Grundsteuererklärung werden A und B dann als Eigentümer(innen) eingetragen.
dh die Erbengemeinschaft als Ganzes , die Namen in der Erbengemeinschaft nicht mehr einzeln.
Richtig ?
Viele Dank
RLP-Einwohner
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