Hallo zusammen,
meine Frau und ich haben über die Tage verteilt endliche Stunden verbracht, die uns bekannten Werte in die Grundsteuererklärung einzugeben. Wie bei vielen anderen Leidgenossen wurde dies zunächst nicht angenommen, weil die Flächengaben nicht zueinander passen. Mittlerweile gibt die Prüfung für die Wohnung keine Fehler mehr aus. Aber die Erfassung der Tiefgarage macht Probleme.
Kann uns bitte jemand hier behilflich sein, die Sachlage stellt sich leider kompliziert da:
Bundesland: SH
Grundstück mit 31 ETW – 1 ETW gehört uns, die wir selbst bewohnen.
Auf dem Grundstück ist eine Tiefgarage mit 24 Stellplätzen enthalten, 1 Stellplatz gehört uns.
Für die Tiefgarage ist ein gesonderter Bescheid mit eigenem Steuerkennzeichen vorhanden.
Größe der Fläche lt. BORIS = 8.654 qm
Fläche lt. Grundbuch:
Fläche-1: 43 qm
Fläche-2: 51 qm
Fläche-3: 8560 qm
Summe = 8.654 qm
Die Flächen haben zwar unterschiedliche Flurstücke – aber den gleichen Bodenrichtwert.
Anteil lt. Teilungserklärung:
Wohnung = 236/10.000
Tiefgarage = 60/10.000
Wohn-/Nutzfläche Bauplan = 69,78 qm
Meldung des SH-Finanzamtes:
keine weiteren Angaben im Anschreiben
Wir erfassen Online für die Wohnung:
In „Hauptvordruck“ die drei o.g. Flure mit Flächen mit jeweils dem Anteil 236/10000.
in „Anlage Grundstück“:
a) Wohnungseigentum
b) Punkt 4 Angaben Grund & Boden: 204 qm
Ich habe hier nur eine Angabe insgesamt gemacht. Oder muss ich dies je Flur analog dem Hauptvordruck aufteilen?
c) muss ich für die Tiefgarage 1 Platz sowohl für das Steuer-KZ der Wohnung als auch für das separate Steuer-KZ der Tiefgarage angeben?
d) Punkt 5.3 Angaben zu Wohn- und Nutzflächen: > 60 und < 100qm: 69 qm
Oder muss ich hier alle 31 Wohnungen verteilen, da es heißt „Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein“?
meine Frau und ich haben über die Tage verteilt endliche Stunden verbracht, die uns bekannten Werte in die Grundsteuererklärung einzugeben. Wie bei vielen anderen Leidgenossen wurde dies zunächst nicht angenommen, weil die Flächengaben nicht zueinander passen. Mittlerweile gibt die Prüfung für die Wohnung keine Fehler mehr aus. Aber die Erfassung der Tiefgarage macht Probleme.
Kann uns bitte jemand hier behilflich sein, die Sachlage stellt sich leider kompliziert da:
Bundesland: SH
Grundstück mit 31 ETW – 1 ETW gehört uns, die wir selbst bewohnen.
Auf dem Grundstück ist eine Tiefgarage mit 24 Stellplätzen enthalten, 1 Stellplatz gehört uns.
Für die Tiefgarage ist ein gesonderter Bescheid mit eigenem Steuerkennzeichen vorhanden.
Größe der Fläche lt. BORIS = 8.654 qm
Fläche lt. Grundbuch:
Fläche-1: 43 qm
Fläche-2: 51 qm
Fläche-3: 8560 qm
Summe = 8.654 qm
Die Flächen haben zwar unterschiedliche Flurstücke – aber den gleichen Bodenrichtwert.
Anteil lt. Teilungserklärung:
Wohnung = 236/10.000
Tiefgarage = 60/10.000
Wohn-/Nutzfläche Bauplan = 69,78 qm
Meldung des SH-Finanzamtes:
keine weiteren Angaben im Anschreiben
Wir erfassen Online für die Wohnung:
In „Hauptvordruck“ die drei o.g. Flure mit Flächen mit jeweils dem Anteil 236/10000.
in „Anlage Grundstück“:
a) Wohnungseigentum
b) Punkt 4 Angaben Grund & Boden: 204 qm
Ich habe hier nur eine Angabe insgesamt gemacht. Oder muss ich dies je Flur analog dem Hauptvordruck aufteilen?
c) muss ich für die Tiefgarage 1 Platz sowohl für das Steuer-KZ der Wohnung als auch für das separate Steuer-KZ der Tiefgarage angeben?
d) Punkt 5.3 Angaben zu Wohn- und Nutzflächen: > 60 und < 100qm: 69 qm
Oder muss ich hier alle 31 Wohnungen verteilen, da es heißt „Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein“?
- BORIS-SH benennt für das Wohngrundstück-3 eine andere Flurstück-Nummer als im Grundbuch eingetragen. Welche müssen wir denn nun bei der Rückmeldung angeben?
- Für die Erfassung der Daten für die Tiefgarage:
was muss denn da als „Art der wirtschaftlichen Einheit“ vorgegeben werden?
Im Hilfetext zu „Angaben der Grundstücksart“ (GW2) ist „Nichtwohngrundstücke“ erklärt – dies wird aber nicht in der Auswahl angezeigt. Wäre dies für die Tiefgarage eigentlich zu verwenden oder auch „Wohnungseigentum“ oder „“Teileigentum“?
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