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Grundsteuer Schleswig-Holstein: Wohnung + Tiefgarage mit separater Steuer-Nr.

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    Grundsteuer Schleswig-Holstein: Wohnung + Tiefgarage mit separater Steuer-Nr.

    Hallo zusammen,

    meine Frau und ich haben über die Tage verteilt endliche Stunden verbracht, die uns bekannten Werte in die Grundsteuererklärung einzugeben. Wie bei vielen anderen Leidgenossen wurde dies zunächst nicht angenommen, weil die Flächengaben nicht zueinander passen. Mittlerweile gibt die Prüfung für die Wohnung keine Fehler mehr aus. Aber die Erfassung der Tiefgarage macht Probleme.

    Kann uns bitte jemand hier behilflich sein, die Sachlage stellt sich leider kompliziert da:
    Bundesland: SH
    Grundstück mit 31 ETW – 1 ETW gehört uns, die wir selbst bewohnen.
    Auf dem Grundstück ist eine Tiefgarage mit 24 Stellplätzen enthalten, 1 Stellplatz gehört uns.
    Für die Tiefgarage ist ein gesonderter Bescheid mit eigenem Steuerkennzeichen vorhanden.

    Größe der Fläche lt. BORIS = 8.654 qm
    Fläche lt. Grundbuch:
    Fläche-1: 43 qm
    Fläche-2: 51 qm
    Fläche-3: 8560 qm
    Summe = 8.654 qm
    Die Flächen haben zwar unterschiedliche Flurstücke – aber den gleichen Bodenrichtwert.
    Anteil lt. Teilungserklärung:
    Wohnung = 236/10.000
    Tiefgarage = 60/10.000

    Wohn-/Nutzfläche Bauplan = 69,78 qm

    Meldung des SH-Finanzamtes:
    keine weiteren Angaben im Anschreiben
    Wir erfassen Online für die Wohnung:
    In „Hauptvordruck“ die drei o.g. Flure mit Flächen mit jeweils dem Anteil 236/10000.

    in „Anlage Grundstück“:
    a) Wohnungseigentum
    b) Punkt 4 Angaben Grund & Boden: 204 qm
    Ich habe hier nur eine Angabe insgesamt gemacht. Oder muss ich dies je Flur analog dem Hauptvordruck aufteilen?

    c) muss ich für die Tiefgarage 1 Platz sowohl für das Steuer-KZ der Wohnung als auch für das separate Steuer-KZ der Tiefgarage angeben?
    d) Punkt 5.3 Angaben zu Wohn- und Nutzflächen: > 60 und < 100qm: 69 qm
    Oder muss ich hier alle 31 Wohnungen verteilen, da es heißt „Tragen Sie die Wohn- und Nutzfläche insgesamt ein“?
    1. BORIS-SH benennt für das Wohngrundstück-3 eine andere Flurstück-Nummer als im Grundbuch eingetragen. Welche müssen wir denn nun bei der Rückmeldung angeben?
    2. Für die Erfassung der Daten für die Tiefgarage:
      was muss denn da als „Art der wirtschaftlichen Einheit“ vorgegeben werden?
      Im Hilfetext zu „Angaben der Grundstücksart“ (GW2) ist „Nichtwohngrundstücke“ erklärt – dies wird aber nicht in der Auswahl angezeigt. Wäre dies für die Tiefgarage eigentlich zu verwenden oder auch „Wohnungseigentum“ oder „“Teileigentum“?

    #2
    Für die Tiefgarage ist ein gesonderter Bescheid mit eigenem Steuerkennzeichen vorhanden.
    Dann gehört er im Moment auch noch getrennt erklärt, wobei die Gelegenheit genutzt werden sollte, in beiden

    Erklärungen unter Ergänzende Angaben zu beantragen, den Stellplatz der Wohnung zuzuordnen.

    Bei der Erklärung für die Wohnung ist auf der Teilseite 2 von Seite 5 aktuell kein Stellplatz einzutragen.

    Das Teileigentum an dem Stellplatz muss im Moment zum Sachwert erklärt werden, die BGF kann man nur schätzen.

    Der rechnerische m²-Anteil des Stellplatzes am Grund und Boden beträgt abgerundet 51 m². Das ist ungewöhnlich viel,

    aber wenn die 60/10.000 wirklich stimmen, dann ist das eben so.. Die 204 m² bei der Wohnung passen, die Erfassung

    in nur einer Summe ist korrekt. Auch die Angabe der Wohnfläche nur eurer Wohnung ist richtig.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar


      #3
      Charlie24
      Schon einmal ein herzliches "Dankeschön" für die schnelle Auskunft und auch den Hinweis bzgl. der Steuernummer.
      Falls ich bei der Eigabe doch nicht zurechtkommen sollte, melde ich micht noch einmal.

      Aber kannst Du noch hier etwas dazu sagen:
      Zitat von kimble0938 Beitrag anzeigen
      [*]BORIS-SH benennt für das Wohngrundstück-3 eine andere Flurstück-Nummer als im Grundbuch eingetragen. Welche müssen wir denn nun bei der Rückmeldung angeben?[/LIST]
      Das Grundbuch sagt Flurstück 425, BORIS meint 429. Werden die Flurstücke einfach angepasst ohne die Eigentümer zu informieren?

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        #4
        Das Grundbuch sagt Flurstück 425, BORIS meint 429. Werden die Flurstücke einfach angepasst ohne die Eigentümer zu informieren?
        Das weiß ich nicht. Das kann doch auch ein Erfassungsfehler in BORIS sein, im Grundbuch sollte eigentlich kein Fehler dieser Art vorkommen.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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          #5
          Ich muss mich doch noch einmal melden:

          ELSTER meint, Angaben zu Ertragswerten und Sachwerten gehen nicht gleichzeitig.

          Ich habe dies nun erfasst - eine Eingabe für einen Schätzwert habe ich da nicht gefunden. Wo muss ich die vornehmen? Ich würde da den ca. Kaufpreis nehmen, da die Garage gerade mal 2 Jahre und paar Monate alt ist.

          Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks
          4 Fläche des Grundstücks in m² 51
          4 Bodenrichtwert je m² 125,00
          Angaben bei Nichtwohngrundstücken zum Sachwert
          21 Gebäudeart Hochgaragen, Tiefgaragen und Nutzfahrzeuggaragen
          21 Baujahr 2020
          22 Bruttogrundfläche in m² 51


          Viele Grüße
          JJ

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            #6
            ELSTER meint, Angaben zu Ertragswerten und Sachwerten gehen nicht gleichzeitig.
            Das ist richtig ! Aber wenn es für die Garage eine eigene Steuernummer gibt, wird ja nichts vermischt. Die Garage wird zum Sachwert erklärt,

            die Wohnung in der anderen Erklärung zum Ertragswert. Wo willst du einen Schätzwert eintragen ?
            Freundliche Grüße
            Charlie24

            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
            Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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              #7
              Hallo Charlie24,

              sorry, ich war ein paar Tage abwesend, will aber natürlich Deine Nachfrage nicht unbeantwortet lassen:

              das mit dem Schätzwert war mein Fehler. Im Rahmen der „Vorarbeiten“ habe ich für die TG mehrere Varianten ausprobiert, und in einem Blatt konnte man einen Schätzwert eingeben.
              Zwischenzeitlich habe ich auf dem Bauplan zur Teilungserklärung die Gesamtgrundfläche der darüberliegenden Häuser, als auch die Fläche der TG (24 Autos + Fahrfläche) entdeckt, die trage ich nun in die Bruttogesamtfläche ein und habe alles nur auf Sachwert ohne Ertrag gelassen.

              Noch einmal vielen Dank für Deine Arbeit hier.

              JJ

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