Hallo Zusammen,
ich habe eine Frage zur Ermittlung "Grundstücksfläche" und "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" in unserem Fall.
Wir ( Ehegatten ) haben ein Grundstück 390 qm, welches baulich mit einer DHH bebaut ist. Die Besonderheit ist nun, dass historisch gesehen, dieses EFH in zwei Wohneinheiten geteilt wurde und jede Wohnung ( EG, OG ) ein separates Grundbuchblatt hat. Wir haben damals beide Wohnungen erworben und nutzen diese nun als EFH und nicht als zwei Wohnungen.
Aber daher habe ich auch bisher schon zwei Grundsteuerbescheide erhalten und nun auch zwei AZ und zwei Schreiben zur Grundsteuerreform für jede WE vom Finanzamt erhalten.
Jetzt zur Frage:
Wenn ich nun die zwei separaten Grundsteuerberechnungen in Elster eintrage, welche genauen Anteile des Grundstücks muss ich denn dann je Eintragung und WE eintragen?
Bei der Wohneinheit 1 EG habe ich in die Zeilen Elster folgendes eingetragen
Dort die zwei Eigentümer / Ehepartner mit Daten und jeweils Anteil an der wirtschaftlichen Einheit 1/2
Dann in der Anlage Grundstück die 390 qm und dort bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" dann 1/2.
Dann die Wohnfläche der WE Nr 1 EG berechnet und dort eingetragen.
Bei Wohneinheit 2 OG würde ich dann genau so verfahren also die identischen Werte wie bei WE Nr. 1 eintragen außer die unterschiedliche Wohnfläche.
Also im Prinzip hat dann jeder Ehegatte jeweils die Hälfte an der Hälfte des Grundstücks je Wohneinheit zugerechnet.
Verstehe ich das richtig? Ich hoffe ich konnte mein Vorgehen verständlich beschreiben?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG
ich habe eine Frage zur Ermittlung "Grundstücksfläche" und "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" in unserem Fall.
Wir ( Ehegatten ) haben ein Grundstück 390 qm, welches baulich mit einer DHH bebaut ist. Die Besonderheit ist nun, dass historisch gesehen, dieses EFH in zwei Wohneinheiten geteilt wurde und jede Wohnung ( EG, OG ) ein separates Grundbuchblatt hat. Wir haben damals beide Wohnungen erworben und nutzen diese nun als EFH und nicht als zwei Wohnungen.
Aber daher habe ich auch bisher schon zwei Grundsteuerbescheide erhalten und nun auch zwei AZ und zwei Schreiben zur Grundsteuerreform für jede WE vom Finanzamt erhalten.
Jetzt zur Frage:
Wenn ich nun die zwei separaten Grundsteuerberechnungen in Elster eintrage, welche genauen Anteile des Grundstücks muss ich denn dann je Eintragung und WE eintragen?
Bei der Wohneinheit 1 EG habe ich in die Zeilen Elster folgendes eingetragen
11 | Eigentumsverhältnis | 4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner |
Dann in der Anlage Grundstück die 390 qm und dort bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" dann 1/2.
Dann die Wohnfläche der WE Nr 1 EG berechnet und dort eingetragen.
Bei Wohneinheit 2 OG würde ich dann genau so verfahren also die identischen Werte wie bei WE Nr. 1 eintragen außer die unterschiedliche Wohnfläche.
Also im Prinzip hat dann jeder Ehegatte jeweils die Hälfte an der Hälfte des Grundstücks je Wohneinheit zugerechnet.
Verstehe ich das richtig? Ich hoffe ich konnte mein Vorgehen verständlich beschreiben?
Vielen Dank für die Hilfe.
LG
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