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Grundsteuer Bayern - Frage bei Eigentümergemeinschaft mit zwei Parteien

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    Grundsteuer Bayern - Frage bei Eigentümergemeinschaft mit zwei Parteien

    Hallo Zusammen,

    ich habe eine Frage zur Ermittlung "Grundstücksfläche" und "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" in unserem Fall.

    Wir ( Ehegatten ) haben ein Grundstück 390 qm, welches baulich mit einer DHH bebaut ist. Die Besonderheit ist nun, dass historisch gesehen, dieses EFH in zwei Wohneinheiten geteilt wurde und jede Wohnung ( EG, OG ) ein separates Grundbuchblatt hat. Wir haben damals beide Wohnungen erworben und nutzen diese nun als EFH und nicht als zwei Wohnungen.
    Aber daher habe ich auch bisher schon zwei Grundsteuerbescheide erhalten und nun auch zwei AZ und zwei Schreiben zur Grundsteuerreform für jede WE vom Finanzamt erhalten.

    Jetzt zur Frage:
    Wenn ich nun die zwei separaten Grundsteuerberechnungen in Elster eintrage, welche genauen Anteile des Grundstücks muss ich denn dann je Eintragung und WE eintragen?

    Bei der Wohneinheit 1 EG habe ich in die Zeilen Elster folgendes eingetragen
    11 Eigentumsverhältnis 4 Ehegatten / eingetragene Lebenspartner
    Dort die zwei Eigentümer / Ehepartner mit Daten und jeweils Anteil an der wirtschaftlichen Einheit 1/2
    Dann in der Anlage Grundstück die 390 qm und dort bei "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil" dann 1/2.
    Dann die Wohnfläche der WE Nr 1 EG berechnet und dort eingetragen.

    Bei Wohneinheit 2 OG würde ich dann genau so verfahren also die identischen Werte wie bei WE Nr. 1 eintragen außer die unterschiedliche Wohnfläche.

    Also im Prinzip hat dann jeder Ehegatte jeweils die Hälfte an der Hälfte des Grundstücks je Wohneinheit zugerechnet.
    Verstehe ich das richtig? Ich hoffe ich konnte mein Vorgehen verständlich beschreiben?

    Vielen Dank für die Hilfe.
    LG

    #2
    Kann mir keiner weiterhelfen? Danke euch.

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      #3
      Bei der Vielzahl der Anfragen wird schon mal eine übersehen.

      Man erklärt jedes Wohnungseigentum entsprechend der Teilungserklärung für sich, das ist richtig. Man könnt aber hier versuchen,

      unter Ergänzende Angaben eine Zusammenlegung der beiden Einheiten zu nur einer wirtschaftlichen Einheit zu erreichen.

      Die Anteile der Ehegatten am Grundstück beziehen sich auf die jeweilige wirtschaftliche Einheit, da ist 1/2 schon richtig.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

      Kommentar


        #4
        Ok, klasse Danke für die Tipps. Sind aber die Anteile am Grundstück mit 1/2 je Wohnung bzw. Aktenzeichen auch korrekt von mir eingetragen oder?

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          #5
          Sind aber die Anteile am Grundstück mit 1/2 je Wohnung bzw. Aktenzeichen auch korrekt von mir eingetragen oder?
          Die Anteile der wirtschaftlichen Einheiten am Flurstück des Doppelhauses für die Zeile 6 der Anlage Grundstück ergeben sich aus der Teilungserklärung.

          Da kann 1 und 2 wohl nicht richtig sein, wenn eure Doppelhaushälfte aus 2 Eigentumswohnungen besteht. Da kann ein 1/4 richtig sein, aber das

          müsst ihr dem notariellen Kaufvertrag entnehmen. Was den Anteil der Ehegatten an der wirtschaftlichen Einheit Grundstück angeht, ist 1 und 2 korrekt.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Ja, das ist ja genau meine Fragestellung gewesen - wenn auch etwas kompliziert - sry dafür.

            Aber in meinem Grundbuch zur Wohnung Nr. 1 - separates Grundbuchblatt - steht eben drin, dass zu dieser Wohnung 1/2 des Grundstücks der Flnr gehört.
            Im Prinzip würde die Rechnung ja auch aufgehen, wenn man bedenkt, dass zwei Wohnungen je 1/2 ein ganzes Grundstück ergeben.
            Die Ehepartner haben dann je Wohnung nur 1/2 von 1/2 Grundstück.. ergibt einzeln je Ehepartner 1/4 Grundstück je Wohnung.
            Bei der gesamten Immobilie also zwei Grundbücher dann 2/4 je Ehepartner also 1/2. Bei beiden Ehepartner dann 1/1.

            Also würde ich nun bei jeder Wohnung bei den Ehepartner je 1/2 angeben und beim Grundstück eben 1/2. Oh Mann kompliziert.

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              #7
              Wenn jede Doppelhaushälfte über ein eigenes Flurstück verfügt, was bei 390 m² ja gut möglich ist, dann ist das mit 1/2- Anteil jeder Wohnung plausibel.
              Freundliche Grüße
              Charlie24

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