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Feststellungserklärung Grundsteuer, Sachsen (verpachtetes + eigengenutztes Land)

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    Feststellungserklärung Grundsteuer, Sachsen (verpachtetes + eigengenutztes Land)

    Hallo,
    ich habe ein Grundstück (= ein Flurstück) in Sachsen, was zum Teil landwirtschaftlich genutzt/verpachtet ist. Diese verpachtete Fläche besteht aus Ackerland, Grünland, etwas Wegeland/Zuwegung und etwas Fließgewässerland sowie ca. 5000 m^2 privaten/eigengenutzten Wald.
    Habe es so verstanden, dass ich dafür eine einzige GW1 (ohne Angabe Grundvermögen) + GW3-Erklärung machen muss, die aus

    a) landwirtschaftlicher Nutzung und
    b) forstwirtschaftlicher Nutzung

    besteht, richtig?

    Die Bodenrichtwerte schwanken je nach Landart, doch die Ertragsmesszahl ist überall gleich (selbst im Wald). So wie ich es jetzt verstehe, wird dann bei der Reform das nicht so ertragsreiche Grünland und der nur privat bewirtschaftete Wald gar nicht mehr mindernd beachtet und alles in einen Topf geworfen? Oder spiegelt vllt. die Ertragsmesszahl schon eine Art Durchschnitt wieder, wo alles schon eingepreist ist?

    Beste Grüße!

    #2
    Die Bodenrichtwerte schwanken je nach Landart, doch die Ertragsmesszahl ist überall gleich (selbst im Wald).
    Die Bodenrichtwerte spielen bei der Bewertung der Landwirtschaft keine Rolle, die Ertragsmesszahlen schon, wobei für Wald m. W.

    keine Ertragsmesszahlen angegeben sind. Überall gleich waren die EMZ bei mir auch nicht.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Tja, schau mal: links der Wald, rechts der Acker:

      grafik.png
      Angehängte Dateien

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        #4
        So komische Tabellen gibt es bei uns in Bayern nicht. Ich habe jedes Flurstück einzeln aufgerufen und jedes hatte seine eigene EMZ und

        der Wald eben keine. Es wird bei forstwirtschaftlicher Nutzung auch keine EMZ abgefragt.
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Hi Charlie,
          oh, OK, wenn es bei dir jedesmal andere Flurstücke sind, dann ist das sehr gut möglich. Bei mir ist es jedoch nur eines über alle möglichen Nutzungsarten. :-) Hab grad mit dem FA telefoniert: Som wie ich es verstanden habe, berechnet sich die Ertragsmesszahl aus den ganzen Anteilen. Und richtig: Wald hat keine (obwohl es so im Geoportal steht) und wird dann bei der Erklärung aber weggelassen.

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