Grundsteuer Ba-Wü: GW1 Seite 4 Fehlermeldung

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  • AlienorChex
    Neuer Benutzer
    • 04.10.2022
    • 10

    #1

    Grundsteuer Ba-Wü: GW1 Seite 4 Fehlermeldung

    Guten Abend,

    hänge grade im Hauptvordruck GW1 fest, Seite 4. Meine Frau und ich sind je hälftige Eigentümer eines Einfamilienhauses. Also gebe ich doch bei "32 Eigentumsverhältnisse" den Punkt 4 "Ehegatten/Lebenspartner" an, richtig? Wenn ich das tue, komme ich aber über "nächste Seite" nicht weiter; als Fehlermeldung erscheint, dass ich die Felder unter "Angaben zu Erbengemeinschaften...." ausfüllen soll. Das ist doch aber nicht richtig, wir sind ja keine (Erben- oder sonstige der genannten) Gemeinschaften, sondern Ehepartner. Oder mache ich einen Denkfehler?

    Danke und Grüße

    Jochen
  • Charlie24
    Erfahrener Benutzer
    • 14.03.2014
    • 45932

    #2
    Ehegatten dürfen da nichts angeben, wobei ich das für BaWü soeben getestet und sogar folgende Fehlermeldung erhalten habe:

    Bei Alleineigentum oder Ehegatten / Lebenspartnern dürfen keine Angaben zur Erbengemeinschaft, Bruchteilsgemeinschaft
    und Gemeinschaft ohne geschäftsüblichen Namen gemacht werden.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

    Kommentar

    • AlienorChex
      Neuer Benutzer
      • 04.10.2022
      • 10

      #3
      Vielen Dank. Ja, das war mir eigentlich klar. Das Problem war nur, dass ich gestern nicht auf die nächste Seite gelangen sollte, GW1 wollte unbedingt, dass ich die Daten in "Erbengemeinschaft usw." ausfülle. Jetzt funktioniert's auf einmal...hm. Aber danke für die prompte Antwort! Beste Grüße, Jochen

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      • AlienorChex
        Neuer Benutzer
        • 04.10.2022
        • 10

        #4
        ...und zack, bei der Plausibilitätsprüfung ganz am Ende kommt der Fehler wieder, siehe Screenshot:

        grafik.png grafik.png

        was soll ich da angeben?

        Grüße

        Jochen

        Kommentar

        • Charlie24
          Erfahrener Benutzer
          • 14.03.2014
          • 45932

          #5
          ...und zack, bei der Plausibilitätsprüfung ganz am Ende kommt der Fehler wieder, siehe Screenshot:
          Bei Ehegatten müssen genau 2 Beteiligte eingetragen werden. Irgendetwas stimmt bei dir da bei den Einträgen nicht
          Freundliche Grüße
          Charlie24

          Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
          Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          • AlienorChex
            Neuer Benutzer
            • 04.10.2022
            • 10

            #6
            Ja, das ist mir klar. Ich verstehe nur nicht was... ich hab's schon x-mal durchgesehen, die Fehlermeldung kommt dennoch..

            Kommentar

            • Sepp
              Erfahrener Benutzer
              • 03.07.2022
              • 364

              #7
              Nach den "Angaben zu Erbengemeinschaften..." (wo Du keine Angaben machst !)
              kommt ein weiterer Abschnitt, in dem Du die Adressangaben und die persönlichen Anteile der einzelnen Beteiligten (bei Dir Du und deine Frau) angeben kannst.

              Und wenn Du damit fertig bist - Du musst deiner Erklärung auch noch die Anlage GW2 (Grundstück) hinzufügen, die fehlt aktuell bei dir noch komplett.
              Wie man Anlagen/Vordrucke in Mein ELSTER hinzufügt, kannst Du dem Sticky

              Anlagen bei Mein ELSTER hinzufügen / entfernen (z. B. Einkommensteuererklärung) - ELSTER Anwender Forum

              entnehmen.

              Wie man die Flurstücke angibt und die Fläche für die Anlage Grundstück berechnet hat Charlie ausführlich im Sticky beschrieben:
              Vorbemerkung: Das Forum hier nennt sich ELSTERFORUM, die vollständige Bezeichnung ist allerdings ELSTER Anwenderforum. Ich bitte, das wörtlich zu verstehen. Hier helfen sich Anwender gegenseitig bei Fragen zur elektronischen Steuererklärung. Es geht nicht um Steuerberatung, die ist in Deutschland nur den im Steuerberatungsgesetz


              Gruß
              Sepp
              Zuletzt geändert von Sepp; 05.10.2022, 20:19.

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              • AlienorChex
                Neuer Benutzer
                • 04.10.2022
                • 10

                #8
                Danke, jetzt hat's geklappt, wobei ich nix geändert habe. Lediglich Elster geschlossen und neu geöffnet... hm. Aber danke nochmals! Grüße, Jochen

                Kommentar

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