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Grundsteuererklärung NRW - Art des Grundstücks und Teilgrundstück?

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    Grundsteuererklärung NRW - Art des Grundstücks und Teilgrundstück?

    Guten Abend,

    ich benötige einmal Ihre/Eure Hilfe. Ich bin soweit mit der Grundsteuererklärung durch und es werden keine Fehler angezeigt. Allerdings bin ich mir in folgenden Punkten nicht sicher.

    Situation:
    Es befinden sich 2 Eigentumswohnungen in einem Haus. Eine davon gehört mir und die andere einem anderen Eigentümer.
    Ich habe ein separates Schreiben zur Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes zu meiner Wohnung ("[....] Whg. Nr. 2") bekommen.
    Dort ist die gesamte Fläche des Grundstücks aufgelistet (307m²). Mein Eigentumsanteil beträgt 530/1000.

    Fragen:
    Anlage Grundstück (GW2)
    • Kapitel 1, Punkt 3: Art des Grundstücks. Ist dies nun ein "Zweifamilienhaus" oder "Wohneigentum"? In den Bauunterlagen steht ZFH. In der Teilungserklärung steht "[...] ein Wohnhaus (Wohnungseigentumanlage) bestehnd aus zwei Wohnungen.
    • Kapitel 4, Punkt 10/11: Angaben zu Fläche und Bodenrichtwert des (Teil-)Grundstücks. Hier muss ich einfach Gesamtfläche * Eigentumsanteil / Gesamtanteil rechnen, also 307*530/1000 = 162,71. Ist diese Annahme korrekt? Muss ich auf 163 auf oder auf- 162 abrunden?

    Hauptvordruck (GW1)
    • Punkt 11: Enthalten in der/den in Anlage Grundstück, Zeile 4 angegebenen Fläche(n) des (Teil-)Grundstücks:Ich gehe davon aus, dass beide Eigentümer den gleichen Bodenrichtwert haben und ich hier einfach die 1 - "erste Fläche" auswählen muss.Ist diese Annahme korrekt?

    Vielen Dank vorab und noch einen schönen Abend.

    #2
    Das ist Wohnungseigentum ! Du darfst auf 162 m² abrunden. 1 - erste Fläche ist ebenfalls zutreffend.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Herzlichen Dank. Eine letzte Frage ist jetzt vor dem Abschicken doch noch aufgekommen.

      Anlage Grundstück (GW2)
      Kapitel 5.3.: Angaben zu den Wohn- und Nutzflächen: Muss ich hier die Gesamtfläche beider Eigentumswohnungen angeben oder nur die meiner eigenen?

      Vielen Dank vorab


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        #4
        Muss ich hier die Gesamtfläche beider Eigentumswohnungen angeben oder nur die meiner eigenen?
        Nur die eigene Wohnung, das ist die wirtschaftliche Einheit, die ihr erklärt
        Freundliche Grüße
        Charlie24

        Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
        Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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          #5
          Super. Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen. Das Formular ist nun erfolgreich abgeschickt.

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