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Grundsteuererklärung SH Eigentumswohnung auf Erbpachtgrundstück mit WEG

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    Grundsteuererklärung SH Eigentumswohnung auf Erbpachtgrundstück mit WEG

    Guten Tag zusammen,

    nach einer Odyssee des Eintragens, kommen bei mir immer noch einige Unsicherheiten zustande, da ich ursprünglich mit einem Steuerberater zusammen die Grundsteuererklärung machen wollte - der Herr meldet sich jedoch nie zurück und gibt mir scheinbar immer wieder falsche Ratschläge zur Eintragung der Daten.

    Ich bin alleiniger Eigentümer der Eigentumswohnung und habe einen Anteil am Erbbaugrundstück. Das Mehrfamilienhaus gehört insg. einer WEG (wie quasi auch das Grundstück).

    Eingetragen habe ich das ganze bisher so (Fragen, die ich habe, sind rot markiert):

    GW1:

    1: Grund der Feststellung: Hauptfeststellung

    Art der wirtschaftlichen Einheit: bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)

    3. Gemarkung beziehungsweise Flurstück: alle benötigten Angaben. Frage: Die Grundbuchblattnummer der Erbbaugrundstücks (Stadt) und nicht das Grundbuchblatt der Wohnung RICHTIG?

    4. Angaben zu Eigentümer(innen) / Beteiligten: Eigentumsverhältnisse: Bruchteilsgemeinschaft RICHTIG?

    Eigentümer(innen) / Beteiligte: NUR ICH ODER ALLE EIGENTÜMER DER WEG?

    GW2:

    1: Angaben zur Grundstücksart: Wohnungseigentum RICHTIG?

    4. Angaben zum Grund und Boden: Fläche (MEIN ANTEIL?) und Bodenrichtwert

    8. Erbbaurecht/Gebäude auf fremdem Grund und Boden: Es wurde ein Erbbaurecht bestellt. Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden? Was trage ich hier ein? Meinen Namen oder die Anschrift der WEG oder alle Eigentümer?
    Zuletzt geändert von moto92; 05.10.2022, 11:53.

    #2
    Guten Abend zusammen,
    Ich habe eigentlich exakt die gleichen Fragen, schade dass hier bisher noch nicht geantwortet wurde.
    moto92 Sind Sie denn mittlerweile schlauer geworden und haben Antworten auf ihre Fragen?
    Ich dachte bei GW2 8 sollte "Es sind Gebäude auf fremdem Grund und Boden errichtet worden?" nicht angekreuzt werden und bei der Anschrift dann der Erbbauverpflichtete, also der Grundstückbesitzer. Aber was genau der Unterschied hier ist ist mir auch nicht ganz klar.

    Kommentar


      #3
      ... schade dass hier bisher noch nicht geantwortet wurde.
      Der Eintrag hier wurde offensichtlich übersehen, wobei die gestellten Fragen sicher alle schon an anderer Stelle beantwortet wurden.

      Heute ist es mir aber zu spät.
      Freundliche Grüße
      Charlie24

      Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
      Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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