Hallo liebe Forenmitglieder,
ich versuche mich aktuell durch die Grundsteuer meiner Großmutter durchzuwuseln und habe dazu ein paar Fragen.
Zunächst zur Situation: Grundstück mit Wohnhaus/Carport/Gartenhaus und Scheune+Stallungen, 2 verpachtete Acker. Es wird nicht mehr selber LuF betrieben, sondern lediglich verpachtet, Scheune/Stall stehen leer und werden nicht anderweitig genutzt.
Die Acker sowie das Wohnhaus/Zubehör an sich sind mir generell klar, nur Scheune/Stall bereiten mir Sorgen.
Meines Verständnisses nach gehören diese noch zur Hofstelle, so zumindest lt NGrStG §11 II, der besagt, dass Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließl. Nebenflächen auch dann noch zur Hofstelle gehören, wenn keine LuF-Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, sofern kein neuer Zweck bestimmt wurde. Bin ich da soweit noch richtig?
Das heißt ja, dass das Grundstück mit Haus quasi zweigeteilt ist, ein Teil gehört zum Haus (inkl. Carport, Gartenlaube etc) und einer ist weiterhin landwirtschaftlich geprägt (also Scheune, Stall, Rest Grund).
Wenn dies soweit stimmt, wie gebe ich das denn an? Bei Elster wähle ich ja zunächst den Hauptvordruck/Anlage Grundstück/Anlage LuF aus und trage ich dann dasselbe Flurstück den Anteilen entsprechend (über Zähler/Nenner) je bei Grundstück/LuF ein? Oder muss ich das gesamte Grundstück auf dem Scheune/Haus stehen bei Anlage Grundstück angeben und irgendwie anderweitig angeben, dass da noch LuF mit drinsteckt?
Ich hoffe jemand kann mir da etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße,
To LuF or Not to LuF
ich versuche mich aktuell durch die Grundsteuer meiner Großmutter durchzuwuseln und habe dazu ein paar Fragen.
Zunächst zur Situation: Grundstück mit Wohnhaus/Carport/Gartenhaus und Scheune+Stallungen, 2 verpachtete Acker. Es wird nicht mehr selber LuF betrieben, sondern lediglich verpachtet, Scheune/Stall stehen leer und werden nicht anderweitig genutzt.
Die Acker sowie das Wohnhaus/Zubehör an sich sind mir generell klar, nur Scheune/Stall bereiten mir Sorgen.
Meines Verständnisses nach gehören diese noch zur Hofstelle, so zumindest lt NGrStG §11 II, der besagt, dass Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließl. Nebenflächen auch dann noch zur Hofstelle gehören, wenn keine LuF-Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, sofern kein neuer Zweck bestimmt wurde. Bin ich da soweit noch richtig?
Das heißt ja, dass das Grundstück mit Haus quasi zweigeteilt ist, ein Teil gehört zum Haus (inkl. Carport, Gartenlaube etc) und einer ist weiterhin landwirtschaftlich geprägt (also Scheune, Stall, Rest Grund).
Wenn dies soweit stimmt, wie gebe ich das denn an? Bei Elster wähle ich ja zunächst den Hauptvordruck/Anlage Grundstück/Anlage LuF aus und trage ich dann dasselbe Flurstück den Anteilen entsprechend (über Zähler/Nenner) je bei Grundstück/LuF ein? Oder muss ich das gesamte Grundstück auf dem Scheune/Haus stehen bei Anlage Grundstück angeben und irgendwie anderweitig angeben, dass da noch LuF mit drinsteckt?
Ich hoffe jemand kann mir da etwas weiterhelfen.
Liebe Grüße,
To LuF or Not to LuF
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