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Alte Scheune/Stallungen als Hofstelle? Niedersachsen:

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    Alte Scheune/Stallungen als Hofstelle? Niedersachsen:

    Hallo liebe Forenmitglieder,

    ich versuche mich aktuell durch die Grundsteuer meiner Großmutter durchzuwuseln und habe dazu ein paar Fragen.

    Zunächst zur Situation: Grundstück mit Wohnhaus/Carport/Gartenhaus und Scheune+Stallungen, 2 verpachtete Acker. Es wird nicht mehr selber LuF betrieben, sondern lediglich verpachtet, Scheune/Stall stehen leer und werden nicht anderweitig genutzt.

    Die Acker sowie das Wohnhaus/Zubehör an sich sind mir generell klar, nur Scheune/Stall bereiten mir Sorgen.

    Meines Verständnisses nach gehören diese noch zur Hofstelle, so zumindest lt NGrStG §11 II, der besagt, dass Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen einschließl. Nebenflächen auch dann noch zur Hofstelle gehören, wenn keine LuF-Flächen mehr nachhaltig bewirtschaftet werden, sofern kein neuer Zweck bestimmt wurde. Bin ich da soweit noch richtig?

    Das heißt ja, dass das Grundstück mit Haus quasi zweigeteilt ist, ein Teil gehört zum Haus (inkl. Carport, Gartenlaube etc) und einer ist weiterhin landwirtschaftlich geprägt (also Scheune, Stall, Rest Grund).

    Wenn dies soweit stimmt, wie gebe ich das denn an? Bei Elster wähle ich ja zunächst den Hauptvordruck/Anlage Grundstück/Anlage LuF aus und trage ich dann dasselbe Flurstück den Anteilen entsprechend (über Zähler/Nenner) je bei Grundstück/LuF ein? Oder muss ich das gesamte Grundstück auf dem Scheune/Haus stehen bei Anlage Grundstück angeben und irgendwie anderweitig angeben, dass da noch LuF mit drinsteckt?

    Ich hoffe jemand kann mir da etwas weiterhelfen.

    Liebe Grüße,

    To LuF or Not to LuF

    #2
    Oder muss ich das gesamte Grundstück auf dem Scheune/Haus stehen bei Anlage Grundstück angeben und irgendwie anderweitig angeben, dass da noch LuF mit drinsteckt?
    Du musst 2 Erklärungen erstellen, eine für das Grundvermögen (Wohnbebauung, Carport etc.) und eine für die Landwirtschaft,

    zu der auch die Hofstelle rechnet. Die Flächenanteile musst du selbst ermitteln. In der Anlage Grundstück kannst du das über Zähler und Nenner

    angeben, in der Anlage Landwirtschaft werden die anteiligen Hof- und Wirtschaftsgebäudeflächen unter der Nutzung Hofstelle als m²-Wert erklärt.

    Ausgangspunkt ist in beiden Erklärungen die amtliche Fläche des gesamten Hofgrundstücks.
    Freundliche Grüße
    Charlie24

    Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
    Bitte bei Fragen zur Grundsteuer immer das Bundesland angeben !

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      #3
      Hallo Charlie24,

      wow ich bin echt baff wie schnell du mir hier geholfen hast. Dafür erstmal ein großes Dankeschön!

      Die Anlage werde ich mir direkt anschauen, ich bin aber schonmal froh, dass mein grundsätzliches Verständnis der Ausgangssituation scheinbar nicht ganz falsch war.


      Also nochmal danke und liebe Grüße!

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        #4
        Hallo zusammen,

        ich bin seit Tagen auf Recherche, nach dem "Know-how".
        Leider werde ich nicht so richtig schlau bisher, bis ich auf diesen Eintrag gestoßen bin.
        Mein Fall ist sehr ähnlich: Niedersachsen, verpachteter Acker, stillgelegter Landwirtschaftsbetrieb (bis auf die Verpachtung).
        Jetzt tue ich mich allerdings noch schwer mit der Teilung des Grundstücks.

        Folgende Zahlen mal als Beispiel:
        Das gesamte Flurstuck ist 10.000 qm groß.
        8.000 qm davon sind verpachtet (-> in Elster unter Anlage Land- und Forstwirtschaft (NiGrSt 3) eingetragen).
        2.000 qm ist die Hofstelle mit Wohnhaus und unbewohntem Altenteil, alles in zusammenhängenden Gebäuden auf dem Grundstück.
        Falls es wichtig ist: 145 qm Wohnfläche Haupthaus, 50 qm Wohnfläche Altenteil, 500 qm Stall und Scheune (+ 200 qm Hauboden)

        Was kommt nun als Hofstelle in die NiGrSt 3?
        In die Anlage Grundstück (NiGrSt 2) kommt die Fläche 10.000 qm rein und was kommt in "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner"?

        Für einen Tipp wäre ich sehr dankbar!

        Viele Grüße
        Thommy

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          #5
          In die Anlage Grundstück (NiGrSt 2) kommt die Fläche 10.000 qm rein und was kommt in "Zur wirtschaftlichen Einheit gehörender Anteil: Zähler, Nenner"?
          Die amtliche Fläche ist der Nenner, also 10000. Als Zähler sind die auf den Wohnteil entfallenden m² anzugeben. Diese Flächen

          muss man selbst ermitteln. Was dazu gehört, richtet sich nach der Verkehrsauffassung. Neben den mit dem Wohnhaus überbauten Flächen sind

          das z. B. die Flächen von PKW-Garagen, Vor- und Nutzgärten sowie Rasen- und Terrassenflächen. Zufahrten muss man eventuell aufteilen, falls

          es nur eine Zufahrt zum Hofgrundstück gibt. Die für den Wohnteil ermittelten m² werden in der Erklärung für die Landwirtschaft nicht mehr als

          Nutzung erfasst. Der Rest von den 2.000 m² ist als Hofstelle zu erklären. Zu den Wirtschaftsgebäuden selbst müssen keine Angaben gemacht

          werden. Voraussetzung ist aber, dass die ehemaligen Wirtschaftsgebäude weder gewerblich noch für Wohnzwecke genutzt werden.

          Freundliche Grüße
          Charlie24

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            #6
            Hallo Charlie24!

            Vielen Dank für die enorm schnelle und perfekte Antwort!
            Dann mache ich mich ans Werk und teile das Grundstück auf.

            Es ist sehr beruhigend zu lesen, dass die Wirtschaftsgebäude nicht als Nutzfläche eingemessen werden müssen, sondern pauschal unter die gesamte Hofstelle fallen.
            Derzeit werden diese nur als Lagerfläche genutzt.

            Eventuell werden Stellplätze vermietet, aber das ist noch in Diskussion.
            Vielleicht hierzu die Frage, wenn wir zukünftig Stellfläche vermieten sollten, was müssen wir bezgl. der Grundsteuer machen/ändern/angeben?

            Vielen Dank und viele Grüße
            Thommy

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              #7
              Derzeit werden diese nur als Lagerfläche genutzt.
              Je nachdem, was da gelagert wird, kann auch das schon problematisch sein. Siehe § 11 Abs. 1 NGrStG: https://voris.wolterskluwer-online.d...f-095784714e2d
              Freundliche Grüße
              Charlie24

              Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                #8
                Ah, alles klar. Dort wird nur Holz gelagert, von der ehemalige Landwirtschaft (Weidezaunpfähle z. B.). Die privaten Lagerflächen sind im Gartenhaus (< 30 qm). Danke für den Hinweis.

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                  #9
                  Charlie24, Vertändnisfrage: Bei der Anfrage von ToLuFOrNotToLuF hälst du 2 separate Erklärungen für notwendig. Bei Thommy_84 kam das nicht näher zur Ansprache. Müsste er aufgrund des analogen Sachverhalts auch 2 Erklärungen abgeben?
                  Gruß be.assmann

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                    #10
                    Müsste er aufgrund des analogen Sachverhalts auch 2 Erklärungen abgeben?
                    Ja, sicher muss er das. Aber das war ja nicht die Frage. Ihm ging es um die Flächenermittlung und Zuordnung.
                    Freundliche Grüße
                    Charlie24

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                      #11
                      Ok, ich wollte es nur verstehen.
                      Gruß be.assmann

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                        #12
                        be.assmann Ja genau.
                        Für Grundsteuer A: NiGrSt 1 Hauptvordruck, mit der Auswahl "Betrieb der Land- und Forstwirtschaft (auch einzelne land- und forstwirtschaftlich nutzbare Flächen)"
                        und NiGrSt 3 Anlage Land- und Forstwirtschaft.
                        Für Grundsteuer B: NiGrSt 1 Hauptvordruck, mit der Auswahl "bebautes Grundstück (wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens)" und Anlage Grundstück NiGrSt 2.

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                          #13
                          Ich hoffe, ich sprenge diesen Forumsbeitrag nicht :-) Jetzt stecke ich gerade fest bei einem speziellen Flurstück (ohne Ertrag), kein Gebäude/Hofstelle in der Nähe. Auf dem Stück befindet sich nur ein Feldweg zum Land. Wie gebe ich das an? Unland oder Geringstland?
                          Zuletzt geändert von Thommy_84; 03.01.2023, 16:03.

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                            #14
                            Auf dem Stück befindet sich nur ein Feldweg zum Land. Wie gebe ich das an? Unland oder Geringstland?
                            Feldwege gehören zu den Nebenflächen und sind als Hofstelle zu erklären. Das steht jedenfalls in der Anleitung für Bayern.

                            Hofstellle.jpg
                            Freundliche Grüße
                            Charlie24

                            Wichtig: Fast jeder Steuerpflichtige hat Vorsorgeaufwendungen (z.B. Beiträge zur Krankenversicherung) und muss deshalb seiner Einkommensteuererklärung die Anlage Vorsorgeaufwand hinzufügen und auch ausfüllen!
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                              #15
                              Danke Charlie24 Auf die Hofstelle wäre nich niemals gekommen. Da der Weg auch zu anderen Flurstücken führt, kann ich den sicher als steuerbefreit angeben? (nach Grundsteuergesetz / § 4 Sonstige Steuerbefreiungen, (...) dem öffentlichen Verkehr dienenden Straßen, Wege (...) )?

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